Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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watchdogg
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Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von watchdogg »

Guten Tag,

der Eigentümer A hat ein im Grundbuch eingetragenes, uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht für einen Bereich des Nachbargrundstücks B.
Besitzer von B behindert vorsätzlich und wissentlich die Ausübung des Fahrrechts für A durch bauliche, leicht zu entfernende und keinen anderen Zweck ausübende "Schikanen".
Obwohl es sich hierbei nicht um die Hauptzuwegung handelt, schränkt es A in seinen jahrelangen "Gewohnheiten" ein.

Ist das sofortige Entfernen der Schikane zulässig?
Wie sollte A vorgehen, um sein Fahrrecht schnellstens wieder ausüben zu können?

PS.: Ein sachliches, klärendes Gespräch wurde von A gesucht, ist jedoch mit B nicht möglich!

MfG
watchdogg
ralph12345
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von ralph12345 »

Unterlassungsklage...?
jajosch
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von jajosch »

Eine Unterlassungsklage beseitigt nicht die bestehende Störung. Bei Beeinträchtigungen der Grunddienstbarkeit ergibt sich ein Anspruch auf Beseitigung, sowie Unterlassung aus § 1027 BGB iVm § 1004 BGB. Eventuell können zugunsten des Berechtigten auch Besitzschutzrechte (§ 1029 BGB iVm §§ 858 ff. BGB) eingreifen. Jedoch sollte bei einer etwaigen Ausübung des Selbsthilferechts vorsichtig abgewogen werden. Wenn der eigentliche Sinn durch die Maßnahmen des Eigentümers nicht gefährdet wird, sollte wohl -falls überhaupt notwendig - eine gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.
Silent leges inter arma
watchdogg
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von watchdogg »

Danke,

also kann A die Schikane, nach vorheriger Bekanntgabe des Vorhabens, ohne Unterlassungsklage sofort sorgfältig und schadensfrei zurückbauen?

MfG
watchdogg
jajosch
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von jajosch »

Das kann man meinem Beitrag nicht entnehmen. Es kommt auf den Grad der Beeinträchtigung an. Wenn es bspw. einfach nur aufwendiger geworden ist, sollte von der Ausübung des uU berechtigten Besitzschutzrechts Abstand genommen werden. Dies kann nämlich ggf auch einer Beweissicherung entgegenstehen. In Eilfällen kann eine einstweilige Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) beantragt werden.
Silent leges inter arma
ralph12345
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von ralph12345 »

DAs ist extrem vom Einzelfall abhängig und da hilft der Anwalt vor Ort weiter, nicht das Forum hier, in dem konkrete Rechtsberatung im Einzelfall nicht erlaubt ist.

Es ist ein Unterschied, ob man mit dem PKW in die Garage will und nicht kann, oder ob man nicht weg kann. es ist ein Unterschied, ob das plötzlich so ist oder ob man das schon monatelang hingenommen hat. Es ist ein Unterschied, ob da ein Blumentopf steht, den man beiseite stellen kann, oder ein Objekt dessen Bewegung es beschädigt. Etc.
watchdogg
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von watchdogg »

Guten Tag nochmal,


mal angenommen A hat gegen B auf Entfernung und Unterlassung geklagt und Recht sowie strafbewährten Unterlassungsanspruch bekommen. B hat zurückgebaut und beginnt wieder die Einfahrt, mittels schweren Gegenständen, zu versperren, sodass eine Durchfahrt nicht mehr möglich ist.

Wie sollte A vorgehen?


MfG
watchdogg
ralph12345
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von ralph12345 »

Da war doch vermutlich ein Anwalt im Spiel. Also kontaktiert man den und fordert die festgelegte Strafe ein und wiederholt ggf das Spiel. Wird der Anwalt wissen. Was hat das mit Baurecht zu tun?
watchdogg
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von watchdogg »

@ralph12345

Danke! Ja, Anwalt war im Spiel und wird wieder kontaktiert! Das Thema wurde damals, aus Unwissenheit, falsch vom Themenstarter eingeordnet und kann von einem Admin ins richtige Forum verschoben werden.
watchdogg
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von watchdogg »

Guten Tag nochmal,


mal angenommen:

B hat durch Weisung vom Amtsgericht, weitestgehend zurückgebaut und dem Amtsgericht nochmal geschildert, dass das Fahrrecht (seiner Meinung nach) nicht gestört wurde.
Das Fahrrecht war aber nachweislich gestört. A hat bereits Aktivitätenprotokoll mit Fotos geführt und dem Gericht vorgelegt.
Die Störung wurde durch Staatsanwaltschaft belegt, da parallel Strafrechtliche Klage stattfand, welche aber, mit Verweis auf Zivilprozess, eingestellt wurde.

Frage:

Warum vollstreckt das Amtsgericht nicht sofort die fällige Strafe und warum kann der Beklagte nochmals Stellung beziehen, obwohl die Störung offensichtlich war und A monatelang die Durchfahrt nicht benutzen konnte?
Warum muss A nun erneut Stellung zur Stellungnahme von B beziehen, obwohl dies bereits protokolliert wurde?
Wofür gibt es denn dann ein Unterlassungsurteil, wenn es dann nicht durchgesetzt wird und der Beklagte ungestraft zurückbauen kann, während A auf den Anwaltskosten sitzen bleibt?


LG
ktown
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von ktown »

Moment ich justiere noch.

Ansonsten
ralph12345 hat geschrieben:Da war doch vermutlich ein Anwalt im Spiel. Also kontaktiert man den
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von SusanneBerlin »

Warum muss A nun erneut Stellung zur Stellungnahme von B beziehen, obwohl dies bereits protokolliert wurde?
A muss nicht erneut Stellung nehmen, er kann auf die Stellungsnahme verzichten (und dem Gericht das so mitteilen), wenn er denkt dass er schon alles nötige vorgebracht hat.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von Zafilutsche »

watchdogg hat geschrieben:...
Wofür gibt es denn dann ein Unterlassungsurteil, wenn es dann nicht durchgesetzt wird und der Beklagte ungestraft zurückbauen kann, während A auf den Anwaltskosten sitzen bleibt?
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen können den "Störer" verpflichten, eine Vertragsstrafe zu zahlen zzgl. der anfallenden Anwaltskosten wenn im widerholten Fall eine Rechtsverletzung begangen wird.
Das ist also eher eine Frage, der abgegebenen Erklärung, als eine Frage der Durchsetzbarkeit. Durchgesetzt werden die Dinge mit einem Titel und einem Gerichtsvollzieher.
SusanneBerlin
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von SusanneBerlin »

watchdogg hat geschrieben:
Die Störung wurde durch Staatsanwaltschaft belegt, da parallel Strafrechtliche Klage stattfand, welche aber, mit Verweis auf Zivilprozess, eingestellt wurde.
Welchen Straftatbestand sah die Staatsanwaltschaft eigentlich als erfüllt an?
Ich finde im StGB nichts dazu passendes.
Grüße, Susanne
Bumblebii
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Re: Eingetragenes Fahrrecht wird wissentlich behindert

Beitrag von Bumblebii »

watchdogg hat geschrieben: Obwohl es sich hierbei nicht um die Hauptzuwegung handelt, schränkt es A in seinen jahrelangen "Gewohnheiten" ein.
Das Fahrrecht besteht auf der Hauptzuwegung und dort würde man uneingeschränkt durchkommen? Bisher wurde ein anderer Weg benutzt (weil näher?) dieser ist jetzt zugebaut aber der Hauptweg mit eingetragenem Wegerecht uneingeschränkt nutzbar?

Dann gibt es kein Gewohnheitsrecht, der Hinterlieger kommt ja uneingeschränkt zu seinem Grundstück.
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