Hallo,
wir haben Anfang 2015 unseren Neubau bezogen. Die Bauzeichnungen wurden von einem Architekten erstellt. Der eigentliche Bau wurde von einer Baugesellschaft des Architekten errichtet; die Bauleitung hatten wir dem Architekten übertragen.
Mit der Bauabwicklung waren wir nicht immer einverstanden und es hat diverse Gespräche und Änderungen gegeben.
Für alles hatte der Architekt immer eine Ausrede bzw. es sei auch alles so vereinbart gewesen.
Teilweise haben wir Nachbesserungen auf unsere Kosten genommen.
Unabhängige Handwerker, die die Nachbesserungen durchgeführt haben, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass z. B. die Installation der Fußbodenheizung schon seit etlichen Jahren so nicht mehr gemacht wird, wie es bei uns gemacht wurde.
Des Weiteren hat sich im nachhinein herausgestellt, dass der Architekt keine Ausschreibungen der Gewerke vorgenommen hat.
Dadurch sind uns höhere Kosten und/oder Qualitätsnachteile entstanden.
Wie ist die Rechtslage? Macht es Sinn hier einen Anwalt einzuschalten und können Erfolgsaussichten abgeschätzt werden?
Danke & Gruß
Basica
Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik
Moderator: FDR-Team
Re: Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Techn
Sie sollten sich erst mal an einen beratenden Ingenieur wenden, der als vereidigter Sachverständiger für den Bereich der technischen Gebäudeausrüstung bestellt ist. So jemanden finden Sie leicht über bekannte Suchmaschinen und Online-Verzeichnisse der entsprechenden Verbände/Kammern. Erst nach dessen Stellungnahme ist es sinnvoll, den Architekten mit etwaigen Fehlern zu konfrontieren und ggf. einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Ich will den Handwerkern keinesfalls die Qualifikation absprechen, aber jetzt einfach zu sagen, die Entscheidungen des Architekten sind laut Aussage der Handwerker fehlerhaft oder aus dem vorigen Jahrhundert, ist dann doch etwas zu wackelig.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Techn
Sorry.... aber wo liegt der Verstoß vor? Derzeit gibt es nur das übliche Geschwafel von Handwerkern. Es ist absolut üblich und normal, dass Handwerker meinen über die Arbeitsqualität ihres Vorgängers urteilen zu müssen.
Hinsichtlich der Überprüfung der Entscheidungen des Architekten wärend des Bauablaufes, kann ich nur sagen, dass alles mit einer guten Dokumentation entschieden wird. Fehlt die dem Bauherrn, sollte er sich auf eventuelle Ausführungsmängel beschränken.
Genau das selbe kann man bezüglich des Vorwurfs der fehlenden Ausschreibungen sagen. Gerade im Hinblick dessen, da der Bauherr vermutlich einen Vertrag mit der Bau gesellschaftlichen abgeschlossen hatte.
Hinsichtlich der Überprüfung der Entscheidungen des Architekten wärend des Bauablaufes, kann ich nur sagen, dass alles mit einer guten Dokumentation entschieden wird. Fehlt die dem Bauherrn, sollte er sich auf eventuelle Ausführungsmängel beschränken.
Genau das selbe kann man bezüglich des Vorwurfs der fehlenden Ausschreibungen sagen. Gerade im Hinblick dessen, da der Bauherr vermutlich einen Vertrag mit der Bau gesellschaftlichen abgeschlossen hatte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen