Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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DaPrutus
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Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von DaPrutus »

Guten Abend allerseits,
wenn man als Bauherr neben seinem Bauträger andere Gewerke extern vergibt und ein Gewerk in Verzug gerät, wer hat die dadurch entstehenden Mehrkosten - die z.B. beim Bauträger entstehen können - zu tragen?
Muss z.B. ein Handwerker vorab ankündigen, dass durch Verzug eines anderen Gewerkes Mehrkosten entstehen können, oder kann er die Mehrkosten einfach in Rechnung stellen?

Danke vorab für Antworten :)

Gute Nacht!
ralph12345
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ralph12345 »

Ganz sicher, dass das ein Bauträger ist und kein Bauunternehmer?

Ein Bauträger baut auf dem Grund des Bauträgers ein Haus, der Bauträger ist der Bauherr, das fertige Haus samt Grundstück wird dann verkauft. Da kann man vermutlich eher weniger mit eigenen Gewerken ankommen.

Beim Bauunternehmer, der auf dem Grundstück des Bauherren (Kunden) ein Haus baut, hat der Kunde ungleich mehr Möglichkeiten. Aber da ist mir nicht ganz klar, wie durch den Zeitverzug Mehrkosten auflaufen sollten? Allenfalls die Finanzierungskosten steigen, aber das ist eh alleiniges Problem des Kunden. Der Bauleiter des BU wird vermutlich die nachfolgenden Gewerke erst kommen lassen, wenn das Gewerk, dass der Kunde da in Eigenleistung vergibt fertig ist. Der BU hat ja keinen Zeitdruck.
ExDevil67
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ExDevil67 »

ralph12345 hat geschrieben:Aber da ist mir nicht ganz klar, wie durch den Zeitverzug Mehrkosten auflaufen sollten?
Hat er doch beschrieben. In dem der Bauherr einzelne Gewerke direkt selber beauftragt und nicht durch das Bauunternehmen machen lässt.
Da kann es dann durchaus zu Verzug kommen wenn z.B. der Bauherr die Fußbodenheizung selber machen lässt und diese nicht z.B. gemäß Vereinbarung in KW10 fertig ist. Dann steht nämlich in KW11 der Estrichleger vor der Tür und kann nicht anfangen. Oder andersrum der Estrich ist nicht zu KW 16 trocken, so das der Fliesenleger des Bauherren nicht anfangen kann.

Frage wäre wie immer, was steht in den Verträgen die wer mit wem hat? Zumindest für die Variante Baufirma muss auf externe Gewerke warten wird diese sicher in ihren Verträgen (zu Lasten des Bauherren) eingeplant haben.
ralph12345
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ralph12345 »

Naja, aus der Verzögerung ergeben sich nicht automatisch Probleme und schon gar keine, die zu finanziellen Verpflichtungen führen.

Wenn in KW10 die Eigenleistung geplant ist und für KW12 das Folgegewerk, und in KW10/11 passiert aber nichts, dann greift der Bauleiter halt zum Telefon und sagt dem Folgegewerk ab. Oder der Bauleiter plant das Folgegewerk überhaupt nicht, bevor nicht das vorige in Eigenleistung fertig ist.
Wir hatten am Bau keine Eigenleistungen und trotzdem war das alles eher spontan und nicht langfristig. Der Bauleiter war jedenfalls nie in der Lage, mal einen zeitlichen Ablaufplan zu erstellen.

Das Problem ist dann, wenn man dem Estrichleger absagt, kann das Wochen bis Monate dauern, bis der wieder einen Termin frei hat. Aber das kann dem Bauleiter ja egal sein. Der Kunde bekommt sein Haus nicht fertig.

Wenn der Estrichleger schon vor der Tür steht und nichts tun kann, dann hat der Bauleiter gepennt.
ExDevil67
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ExDevil67 »

ralph12345 hat geschrieben:Naja, aus der Verzögerung ergeben sich nicht automatisch Probleme und schon gar keine, die zu finanziellen Verpflichtungen führen.

Wenn in KW10 die Eigenleistung geplant ist und für KW12 das Folgegewerk, und in KW10/11 passiert aber nichts, dann greift der Bauleiter halt zum Telefon und sagt dem Folgegewerk ab.
Und je nach Vertrag zwischen Baufirma und Handwerker haben wir ggf schon Kosten weil die Absage den Handwerker zu spät erreicht als das er noch für die Woche umplanen kann.
ralph12345 hat geschrieben: Wenn der Estrichleger schon vor der Tür steht und nichts tun kann, dann hat der Bauleiter gepennt.
Nicht unbedingt, wenn der nix davon weiß das das Vorgewerk nicht fertig wurde kann man ihm das nicht anlasten.
ralph12345
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ralph12345 »

Alles richtig, alles theoretisch möglich. Aber kein Muss. Es bedarf einer Absprache zwischen Kunde und Bauunternehmer (Bauleiter), da kann man sicher vorher festlegen, wie flexibel das sein muss/kann und dann kann man im Vertrag auch entsprechend Entschädigungen etc. vorsehen. Aber das ist kein Automatismus. Wenn der Bauleiter ohne Rücksicht auf Verluste einen super engen Zeitplan erstellt, dann kann er das nicht am Kunden auslassen, wenn dessen Arbeit da nicht passt und das zeitlich am Ende nicht hinhaut.

Wird denn z.B. ein Handwerker automatisch schadenersatzpflichtig, wenn er nicht rechtzeitig fertig wird und sich Folgekosten ergeben?
ExDevil67
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ExDevil67 »

ralph12345 hat geschrieben: Wenn der Bauleiter ohne Rücksicht auf Verluste einen super engen Zeitplan erstellt, dann kann er das nicht am Kunden auslassen, wenn dessen Arbeit da nicht passt und das zeitlich am Ende nicht hinhaut.
Jein, es gibt auch Baufirmen die werben damit das man am Tag X nach Baubeginn definitv den Schlüssel zum fertigen Haus bekommen wird. Und schaffen das dann auch. Wobei die dann mit eigenen Handwerkern arbeiten und vermutlich auch auch eher keine Fremdvergabe zulassen.
ralph12345 hat geschrieben: Wird denn z.B. ein Handwerker automatisch schadenersatzpflichtig, wenn er nicht rechtzeitig fertig wird und sich Folgekosten ergeben?
Kommt darauf an was vertraglich vereinbart wird. Ich kann durchaus eine Leistung zum Liefertermin x fix bestellen mit der Folge das mein Vertragspartner ab x+1 für mögliche Schäden aufkommen muss. Frage dürfte nur sein ob sich ein Handwerker auch darauf einlässt.
ralph12345
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ralph12345 »

Eben... Kommt drauf an. Man kann alles vereinbaren. Aber niemand hier weiß, was im hier diskutierten Fall im Vertrag steht. Solange da nichts dazu geregelt ist, würde ich mal sagen, ist da niemand automatisch schadenersatzpflichtig.
ktown
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ktown »

ralph12345 hat geschrieben:Ein Bauträger baut auf dem Grund des Bauträgers ein Haus, der Bauträger ist der Bauherr, das fertige Haus samt Grundstück wird dann verkauft.
das ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern ein von vielen Variationen.
DaPrutus hat geschrieben:wenn man als Bauherr neben seinem Bauträger andere Gewerke extern vergibt und ein Gewerk in Verzug gerät, wer hat die dadurch entstehenden Mehrkosten - die z.B. beim Bauträger entstehen können - zu tragen?
Naja derjenige, der den Verzug zu verantworten hat.
DaPrutus hat geschrieben:Muss z.B. ein Handwerker vorab ankündigen, dass durch Verzug eines anderen Gewerkes Mehrkosten entstehen können, oder kann er die Mehrkosten einfach in Rechnung stellen?
Der Bauträger muss den Bauherrn in Verzug setzen und die Behinderung anzeigen um die Mehrkosten anmelden zu können. Zu beachten ist dabei jedoch §642 Abs. 2 BGB.
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freemont
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von freemont »

ktown hat geschrieben:... Der Bauträger muss den Bauherrn in Verzug setzen und die Behinderung anzeigen um die Mehrkosten anmelden zu können. Zu beachten ist dabei jedoch §642 Abs. 2 BGB.

Ich weiss es nicht, aber wahrscheinlich ist die Geltung der VOB vereinbart, dann müsste man die §§ 5, 6 VOB/B beachten.

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/6.html
ktown
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von ktown »

In den wenigsten Fällen kann mit einem privaten bauunerfahrenen Bauherrn die VOB Vertragsgrundlage werden. Hierzu müsste der Unternehmer den Teil B als Anlage dem Vertrag beiliegen und selbst dann würd die VOB der Einzelkontrolle gemäß §§ 307 ff BGB unterliegen.
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DaPrutus
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Re: Ankündigung von Mehrkosten beim Bau

Beitrag von DaPrutus »

Danke für die vielen Antworten - damit hatte ich nicht gerechnet!

Und ja, die Frage bezog sich darauf, dass es einen "Haupt" Bauunternehmer gibt und wenige Gewerke extern vergeben werden.
Vertraglich ist dazu nichts vereinbart, auch keine Verweise auf VOB.

Es wird z.B. der Kellerbau extern vergeben. Somit stehen Bauherr und Bauunternehmer in einem Vertragsverhältnis sowie Bauherr und Kellerbauer. Auf Grund unterschiedlichster Umstände beim Kellerbauer verschiebt sich das Bauvorhaben immer weiter nach hinten. Das Haus selbst ist aber bereits gefertigt da Fertighaus.

Wer trägt bei Verzögerungen die Verantwortung, müssen Kosten angekündigt werden? Verträge bestehen ja immer nur zwischen dem Bauherren und den anderen Parteien.
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