Carport mit terrasse

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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just4
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Carport mit terrasse

Beitrag von just4 »

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden.
Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

wie ist die rechtslage? Ich sende auch morgen gerne ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4
ktown
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Re: Carport mit terrasse

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

So nun zu den Fakten.

Die BayBO sagt:
Art. 6 Abs. 8 hat geschrieben:Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
1.
vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
2.
untergeordnete Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie
a)
insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen,
b)
nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
c)
mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
Sollte die Terrasse überdacht sein, dann besagt
Art. 57 Abs. 1 hat geschrieben:Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m,
nur genehmigungsfrei sind.

und hier noch ein entsprechendes Urteil.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Azik
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Registriert: 16.07.13, 22:59

Re: Carport mit terrasse

Beitrag von Azik »

Es würde wohl helfen, wenn Sie ihre Frage stellen ohne genau zu schildern, wie viele Stunden sich gegoogelt haben, wie oft der Wind ihre Sat-Antenne verschiebt, was Ihre Mitbewohnerin so denkt und was so beim Essen erzählt wurde.

Relevant wäre vielmehr, wie die bestehende bauliche Situation auf den beiden Grundstücken ist.
Und welches Bauvorhaben genau geplant ist.

Wenn z.B. der Carport 15 cm an Ihre Hauswand angrenzen soll, heißt das, dass Ihre Hauswand an der Grenze steht, ohne selbst Abstand einzuhalten ?
Liegt hier also geschlossene Bauweise vor ?
Haben Sie Fenster unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn ? Gibt es ein entsprechendes Fensterrecht (Grunddienstbarkeit o.ä.) ? Ist Ihr Haus, inkl. der Fenster in der Grenzwand so baurechtlich genehmigt ?
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