Baurecht / Ferienhaus wohnlich genutzt - Nutzungsänderung?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Ligaboss
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Baurecht / Ferienhaus wohnlich genutzt - Nutzungsänderung?

Beitrag von Ligaboss »

Familiär sind wir im Besitz eines in den 1960er Jahren baurechtlich genehmigten Ferienhauses, welches jedoch in den letzten 10 Jahren wohnlich genutzt wurde. Weiß jemand, ob durch diese wohnliche Dauernutzung eine "stillschweigende" Nutzungsänderung o.ä. eingetreten ist (-> Wohnhaus) ist?
Das Haus liegt in einem touristisch geprägten Gebiet, nach B-Plan Mischgebiet.
Wenn wir jetzt das Haus wieder an Feriengäste vermieten möchten, wäre dann eine Nutzungsänderung zum Ferienhaus wieder neu zu beantragen oder besteht die ursprüngliche Baugenehmigung nach wie vor?
Gibt es dahingehend Urteile, wie ist die Rechtslage?
Froggel
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Re: Baurecht / Ferienhaus wohnlich genutzt - Nutzungsänderun

Beitrag von Froggel »

Ligaboss hat geschrieben:Weiß jemand, ob durch diese wohnliche Dauernutzung eine "stillschweigende" Nutzungsänderung o.ä. eingetreten ist
Eine stillschweigende Nutzungsänderung gibt es nicht. So etwas muss beantragt werden.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Azik
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Re: Baurecht / Ferienhaus wohnlich genutzt - Nutzungsänderun

Beitrag von Azik »

Ligaboss hat geschrieben:Familiär sind wir im Besitz eines in den 1960er Jahren baurechtlich genehmigten Ferienhauses, welches jedoch in den letzten 10 Jahren wohnlich genutzt wurde. Weiß jemand, ob durch diese wohnliche Dauernutzung eine "stillschweigende" Nutzungsänderung o.ä. eingetreten ist (-> Wohnhaus) ist?
Das Haus liegt in einem touristisch geprägten Gebiet, nach B-Plan Mischgebiet.
Wenn wir jetzt das Haus wieder an Feriengäste vermieten möchten, wäre dann eine Nutzungsänderung zum Ferienhaus wieder neu zu beantragen oder besteht die ursprüngliche Baugenehmigung nach wie vor?
Gibt es dahingehend Urteile, wie ist die Rechtslage?
Eine stillschweigende Nutzungsänderung im Sinne einer "Baugenehmigung durch Zeitablauf" gibt es nicht.
Man kann aber eine genehmigte Nutzung, d.h. die dazu erteilte Baugenehmigung, (stillschweigend) endgültig aufgeben. Die ausschließliche Nutzung für einen fremden (ungenehmigten) Zweck über einen Zeitraum von immerhin 10 Jahren könnte die zuständige Behörde als endgültige Aufgabe der vormaligen Ferienhausnutzung ansehen.
Details hängen von den genaueren Umständen ab und davon, ob die Baubehörde über die ungenehmigte Nutzung der vergangenen Jahre überhaupt Kenntnis erlangt (Ich würde sie nicht ohne Not mit der Nase darauf stoßen).
Im schlimmsten Fall wäre der Bestandschutz erloschen und eine neue Baugenehmigung für ein Ferienhaus nicht mehr zu bekommen, je nach den baurechtlichen Gegebenheiten, der Lage des Gebäudes, den genauen Festsetzungen des B-Planes usw.
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