Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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SusanneH
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Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von SusanneH »

Guten Tag,

mich würde die Rechtslage und die Möglichkeiten einer Privatperson bei folgendem Szenario interessieren:

Ein Neubau auf einem bislang noch nicht erschlossenem Grundstück wird errichtet. Dieses befindet sich in einem bereits bebauten Wohngebiet und füllt somit nur eine "Lücke" zwischen bestehenden Häusern. Das Telekommunikationsunternehmen hat vermutlich vor einigen Jahren bereits die Hauptleitung am Straßenrand entlang verlegt von dem die Hausanschlüsse abzweigen. Nun geht das Grundstück für den Neubau aber zu einem gewissen Teil auch in diese Straße hinein. Dies wurde ausgenutzt und bis zur Grenze mit einer Garage bebaut. Jetzt geht die Hauptleitung durch das Grundstück und somit unter der Garage hindurch. Dies wurde erst bekannt als bereits nach dem Einzug in den Neubau endlich der Anschluss komplettiert wurde.
Somit gibt es auch keinen Eintrag ins Grundbuch und auch kein Einverständnis vom Eigentümer des Grundstücks.
Welche Rechte hat der Eigentümer hier?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
ktown
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von ktown »

SusanneH hat geschrieben:Nun geht das Grundstück für den Neubau aber zu einem gewissen Teil auch in diese Straße hinein.
Wie muss man sich das vorstellen. Hat der öffentliche Träger somit die öffentliche Straße auf Privatgrund gebaut?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneH
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von SusanneH »

Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen. An der Straße entlang war alles irgendwann man ein riesen Grundstück. Diese wurde dann über Jahrzehnte immer wieder in einzelne Grundstücke unterteilt und verkauft. Zu welchem Zeitpunkt die Straße errichtet wurde müsste man erst noch nachvollziehen. Jedenfalls ragt lt. Vermessungsamt das Neubaugrundstück etwas in die bestehende Straße hinein.
Eventuell haben die anderen Grundstücksbesitzer ihre Grundstücksgrenze damals nicht komplett ausgenutzt oder deren Grundstücke verlaufen tatsächlich weiter hinten.
ktown
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von ktown »

Grundsätzlich muss man zu diesem und auch ihrem anderen Thread sagen, gerade weil es eine Baulücke in Altbestand ist, dass der Bauherr den Baugrund und die Unterlagen, vor Baubeginn, bezüglich möglicher Bestandsleitungen zu überprüfen hat.
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SusanneH
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von SusanneH »

Auf den Grundstücksplänen war nichts ersichtlich. Welche Möglichkeiten hätte man sonst gehabt dies zu prüfen?
ktown
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von ktown »

SusanneH hat geschrieben:Auf den Grundstücksplänen war nichts ersichtlich.
Solche Fähigkeiten hätten Seltenheitswert. :wink: Natürlich kann man im Boden vergrabene Leitungen nicht sehen. Man kann aber die Netzbetreiber, die Gemeinde usw. anschreiben und um Vorlage entsprechender Unterlagen bitten.
In der HOAI ist das Teil der Grundlagenermittlung und lautet: Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind. Fühlt man sich als Bauherr hier überfordert, dann schaltet man dafür einen Fachmann ein.
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SusanneH
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von SusanneH »

Hmm ja hinterher ist mal leider immer schlauer... :?
Gut beim nächsten mal dann :wink:

Aber jetzt ist die Situation so. Hat man da noch irgendwelche Rechte dem Leitungsinhaber gegenüber?
ktown
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von ktown »

SusanneH hat geschrieben:Aber jetzt ist die Situation so. Hat man da noch irgendwelche Rechte dem Leitungsinhaber gegenüber?
Wohl eher Pflichten. :wink: Der Bauherr muss dem Unternehmen zusichern, dass durch das Bauwerk kein Schaden an die Leitung gekommen ist, oder kommen wird.
Grundsätzlich sollte geklärt werden, wie dieses Durcheinander bezüglich der Straße und der Leitung entstanden ist. Spätestens wenn ein Schaden entstanden ist, wäre es von Vorteil, wenn man wüsste wer dies verursacht hatte.
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sentry
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von sentry »

SusanneH hat geschrieben:Hat man da noch irgendwelche Rechte dem Leitungsinhaber gegenüber?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber einen Gedankenanstoß kann ein Blick in das Telekommunikationsgesetz liefern.
Dort gibt es umfangreiche Passagen zur Mitbenutzung öffentlicher Wege durch TK-Leitungen.

Vereinfacht gesagt, dürfen TK-Leitungen öffentliche Wege mitbenutzen, also im Straßenkörper verlegt werden. Das wird damit "erkauft", dass bei notwendiger Änderung der Straße das TK-Unternehmen daraus folgende Leitungsänderungsmaßnahmen selbst tragen muss.
In der Folge geht das sogar so weit, dass z.B. Planfeststellungsbehörden fordern, dass umzuverlegende TK-Leitungen wenn möglich in Straßenland zu legen sind, um nicht unnötig Privatland in Anspruch nehmen zu müssen.

Jetzt ist das hier ein wenig komplizierter, weil die Leitung anscheinend am Rand der Straße liegt, dieser aber auf einem Privatgrundstück liegt, das anderweitig genutzt werden soll.
Richtig gesagt wurde ja schon, dass sich ein Bauherr über den Leitungsbestand erkundigen muss und ggf. Leitungssicherungs- oder -änderungsmaßnahmen veranlassen und ggf. auch kostenmäßig tragen muss.
Mein Denkanstoß geht in die Richtung, ob man mit Verweis auf das Wegerecht gem. TKG den Leitungsbetreiber (idealerweise natürlich vor eigenem Baubeginn) dazu bringen kann (oder hätte bringen können), seine Leitung vom Privatland in das Straßenland zu verlegen.
Mir ist schon klar, dass das "Wegerecht" keine "Wegepflicht" ist, aber wie gesagt, Genehmigungsbehörden fordern das manchmal.

Darüber hinaus gibts im TKG § 76 auch Regelungen zur Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden.
CDS
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von CDS »

Sorry,

aber diese Systematik erschließt sich mir hier irgendwie nicht.
Das bedeutet ja im Umkehrschluss: Wenn ein Versorger nur schnell genug Leitungen über ein Privatgrundstück führt bekommt er damit automatisch ein Leitungsrecht ?
ralph12345
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Re: Telekommunikationsleitung auf Privatgrundstück

Beitrag von ralph12345 »

Andersrum passt es, wenn ein Versorger eine Leitung auf öffentlichem Grund legt und der öffentliche Grund wird verkauft, dann hat der neue Privateigentümer nicht plötzlich einen Anspruch, dass der Versorger seine Leitungen verlegt. Daher hier nochmals der Hinweis, wie von Ktown am 15.11, weiter oben: Mal feststellen, wer da wann was verplant, verlegt und verkauft hat.
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