Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht bezah

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

Winter1961
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 10.01.18, 12:13

Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht bezah

Beitrag von Winter1961 »

Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.

Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.

Welchen §§ kann man dagegen halten.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30186
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Beitrag von ktown »

Winter1961 hat geschrieben:Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.
Behaupten kann man viel. Dann soll er mal belegen auf was er seine Aussage stützt
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Beitrag von lottchen »

Mündliche Verträge kann man immer noch abschließen. Problematisch könnte in dem einen oder anderen Fall die Beweisbarkeit sein, für die vereinbarte Leistung, den vereinbarten Preis, die vereinbarte Gewährleistung ...
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Beitrag von hambre »

Verstehe ich das richtig:
Der Kunde hat eine Baufirma schriftlich beauftragt, aber von der Baufirma keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Die Baufirma hat die Arbeiten aber ausgeführt.

Dann muss der Kunde die Arbeiten selbstverständlich bezahlen.
Welchen §§ kann man dagegen halten.
Die Frage, auf welche §§ sich so eine Aussage stützt.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Beitrag von Zafilutsche »

Winter1961 hat geschrieben:Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.
Vielleicht sollte der Fall im Kontext betrachtet werden. Die hiesige Schilderung ist ein wenig knapp und das Thema Bauen recht komplex.
Gab es einen Planungsfachmann (z.B. Architekt)?
Gab es vor einer Auftragsbestätigung eine "Ausschreibung" und ein "Angebot"?
Sind dort Hinweise verankert, die festlegen wie beispielsweise eine AB zu erfolgen hat und durch wen ggf. bis wann und über welchem "Übermittlungsweg"?
Theoretisch könnten im vergebenen Auftrag/Bestellung Hinweise verknüpft werden, die Regelungen treffen wenn Arbeiten ohne eine "AB" vom "AN" gestartet werden.
Auf welcher Basis wurde der Bau-/Werkvertrag den gesetzt? BGB oder VOB?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen