Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.
Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.
Welchen §§ kann man dagegen halten.
Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht bezah
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.01.18, 12:13
Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b
Behaupten kann man viel. Dann soll er mal belegen auf was er seine Aussage stütztWinter1961 hat geschrieben:Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b
Mündliche Verträge kann man immer noch abschließen. Problematisch könnte in dem einen oder anderen Fall die Beweisbarkeit sein, für die vereinbarte Leistung, den vereinbarten Preis, die vereinbarte Gewährleistung ...
Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b
Verstehe ich das richtig:
Der Kunde hat eine Baufirma schriftlich beauftragt, aber von der Baufirma keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Die Baufirma hat die Arbeiten aber ausgeführt.
Dann muss der Kunde die Arbeiten selbstverständlich bezahlen.
Der Kunde hat eine Baufirma schriftlich beauftragt, aber von der Baufirma keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Die Baufirma hat die Arbeiten aber ausgeführt.
Dann muss der Kunde die Arbeiten selbstverständlich bezahlen.
Die Frage, auf welche §§ sich so eine Aussage stützt.Welchen §§ kann man dagegen halten.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6724
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b
Vielleicht sollte der Fall im Kontext betrachtet werden. Die hiesige Schilderung ist ein wenig knapp und das Thema Bauen recht komplex.Winter1961 hat geschrieben:Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.
Gab es einen Planungsfachmann (z.B. Architekt)?
Gab es vor einer Auftragsbestätigung eine "Ausschreibung" und ein "Angebot"?
Sind dort Hinweise verankert, die festlegen wie beispielsweise eine AB zu erfolgen hat und durch wen ggf. bis wann und über welchem "Übermittlungsweg"?
Theoretisch könnten im vergebenen Auftrag/Bestellung Hinweise verknüpft werden, die Regelungen treffen wenn Arbeiten ohne eine "AB" vom "AN" gestartet werden.
Auf welcher Basis wurde der Bau-/Werkvertrag den gesetzt? BGB oder VOB?
-
- Letzte Themen