Minijob Rentenversicherung?

Moderator: FDR-Team

Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4505
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Old Piper »

Schön, aber damit kriegst du nur die Arbeitnehmeranteile der Beiträge erstattet. Beiträge, die der Versicherte nicht (mit-)getragen hat, werden nicht erstattet --> § 210 Abs. 3 SGB VI
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Hanomag
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2514
Registriert: 18.07.08, 11:43

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Hanomag »

Old Piper hat geschrieben:Schön, aber damit kriegst du nur die Arbeitnehmeranteile der Beiträge erstattet. Beiträge, die der Versicherte nicht (mit-)getragen hat, werden nicht erstattet --> § 210 Abs. 3 SGB VI
Du hast recht. Ich bin bei meinem Vergleichsfall von einen Minijob ausgegangen. Tatsächlich wurde aber über Steuerklasse 6 abgerechnet.
Donaldo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 24.07.05, 21:58
Wohnort: Deutschland

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Donaldo »

Donaldo hat geschrieben:Hallo und guten Abend,
aus gesundheitlichen Gründen bin ich mit 56 Jahren schon länger in den vorzeitigen Ruhestand DU versetzt worden.
Meine finanzielle Situation sieht leider nicht gut aus -Miete-Familie-usw.
Ich werde einen Minijob ausüben müssen um irgendwie über die Runden zu kommen, wobei mir das gesundheitlich sicher schwer fällt!

Meine eigentliche Frage, und bitte nur diese Thematik disskutieren,
muss ich bei dem Minijob Rentenbeiträge abführen??


Bin Euch seeehr dankbar für eine hilfreiche verständliche Antwort,
vielen Dank und Grüße
Würde Euch gerne noch etwas fragen,
der Minijob/das Einkommen muss bei der Versorgungsstelle (Mindestpension d DU) angezeigt werden, das ist mir bewusst.
Der Minijob bedarf aber keiner Genehmigung/Anzeigepflicht beim ehemaligem Dienstherren, ist das auch richtig?
(Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses länger als 5 Jahre)

Vielen Dank nochmals!
Grüße
Donaldo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 24.07.05, 21:58
Wohnort: Deutschland

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Donaldo »

Hallo,
könnte mir evtl. jemand bei meiner letzten Frage weiterhelfen?

Danke im Voraus!
Grüße
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Nur Geduld! Mit Beamtenrecht befassen sich nunmal weniger Mitglieder dieses Forums als zB. mit Mietrecht oder Arbeitsrecht, einfach weil weniger davon betroffen sind. Sie werden sich also gedulden müssen, bis einer der Wissenden mal wieder reinschaut.
Grüße, Susanne
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4505
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Old Piper »

Mein Dienstherr verschickt jährlich Informationen zur Nebentätigkeitsverordnung an alle potentiell Betroffenen mit Links zu den den entsprechenden Vorschriften. Dort kann man im Zweifelsfall nachlesen. Wenn Ihr Dienstherr dies nicht von selber tut, dann tut er es bestimmt auf Nachfrage.
Oder Sie schauen selber in der für Sie einschlägigen Nebentätigkeitsverordnung (Bund / Land / Kommune) nach.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Donaldo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 24.07.05, 21:58
Wohnort: Deutschland

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Donaldo »

Old Piper hat geschrieben:Mein Dienstherr verschickt jährlich Informationen zur Nebentätigkeitsverordnung an alle potentiell Betroffenen mit Links zu den den entsprechenden Vorschriften. Dort kann man im Zweifelsfall nachlesen. Wenn Ihr Dienstherr dies nicht von selber tut, dann tut er es bestimmt auf Nachfrage.
Oder Sie schauen selber in der für Sie einschlägigen Nebentätigkeitsverordnung (Bund / Land / Kommune) nach.
vielen Dank!
Eine Information zu dieser Thematik habe ich zumindest nicht vom Dienstherren bekommen. Bei telefonischer Nachfrage erhalte ich die gleiche Antwort wie hier "schauen sie selber".
Gesunde Menschen stellen sich das alles so einfach vor......
mecki111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 151
Registriert: 30.07.07, 07:55

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von mecki111 »

Hallo Donaldo,
da der Ruhestandsbeamte kein Amt mehr ausübt, ist seine Beschäftigung auch keine Nebentätigkeit, die dem Dienstherrn angezeigt werden müsste oder die genehmigt werden müsste. Die Anzeigepflicht bei der Versorgungsdienststelle bleibt davon unberührt.
Donaldo
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 24.07.05, 21:58
Wohnort: Deutschland

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Donaldo »

Danke für die Info mecki111 !!
blue cloud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 337
Registriert: 16.03.13, 14:19

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von blue cloud »

es mag sein, dass es Unterschiede im Beamtenrecht, Bund, Länder, Gemeinden gibt. Auch kann die einzelne festsetzende Behörde unterschiedliche Auflagen machen. Ich kenne es aus dem Beamtenrecht nicht anders, dass man jedwede Tätigkeit nach Penionsbeginn vor Vollendung der Altersgrenze zwingend melden muss!
Nur so kann die Pensionsbehörde i.d.R. prüfen, ob eine Anrechnung oder Teilanrechnung auf die Pension zu erfolgen hat.
Lebenszeit-Beamter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 05.04.18, 10:29

Re: Minijob Rentenversicherung?

Beitrag von Lebenszeit-Beamter »

mecki111 hat geschrieben:Hallo Donaldo,
da der Ruhestandsbeamte kein Amt mehr ausübt, ist seine Beschäftigung auch keine Nebentätigkeit, die dem Dienstherrn angezeigt werden müsste oder die genehmigt werden müsste. Die Anzeigepflicht bei der Versorgungsdienststelle bleibt davon unberührt.

Eine Nebentätigkeit muss nicht genehmigt werden - die Nebentätigkeit muss aber angezeigt werden.
Siehe hierzu die Vorgaben für Bundesbeamte nach § 105 BBG und nach § 41 BeamtStG für Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige.
Grob gesehen kann diese Nebentätigkeit nur versagt werden, wenn eine Tätigkeit mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren vor Beendigung des Dienstverhältnisses in Zusammenhang steht. Hier besteht die Möglichkeit seitens des Dienstherrn, diese zu untersagen, wenn durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden und dadurch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Darüber hinaus haben alle Beamten im Ruhestand eine allgemeine Anzeigepflicht. Sie müssen der für die Versorgung zuständigen Stelle Auskunft über die Höhe des erzielten Nebenverdienstes erteilen – und zwar von sich aus. Diese Anzeigepflicht ist aus dem Grunde, da ggf. Anrechnungen bei Überversorgung vorgenommen werden können...
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen