Diese Fälle beamtenrechtlicher Neubescheidungsklagen, werden bei den Verwaltungsgerichten wohl häufig geführt. Mich interessiert die Frage, wie es im Falle des Obsiegens eines solchen Verfahrens weitergeht.
Angenommen, der Beklagte (Dienstherr) wird verurteilt, den Kläger unter Aufhebung der angefochtenen Regelbeurteilung, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen. Mit dem Urteil ist das Gerichtsverfahren eigentlich abgeschlossen, oder? Steht die erneute Beurteilung im Ergebnis dennoch unter gerichtlicher Kontrolle oder muss der obsiegende Kläger im Nachgang erneut Widerspruch und Klage einreichen, sofern das Ergebnis nochmals zu beanstanden wäre?
Wie gestaltet sich der nachgelagerte Hergang einer erfolgreich angefochtenen Beurteilung?
Aufhebung der Dienstlichen Beurteilung
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