Darf der das?

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Underwoorld
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Darf der das?

Beitrag von Underwoorld »

Guten Abend.....
joa darf der das?..ist glaub ich eine gute Überschrift.

Also zur erklärung, meine Lebensgefährt und ich leben seit 01.06.2014 wieder in einer gemeinsamen Wohnung. Vorher hatte sie leider ein schlaganfall und war u.a in ein Pflegeheim untergebracht. Aber seit dem 01.06.2014 leben wir in einer Wohnung und ich bin auch seit diesem Zeitpunkt der Pfleger. Ich pflege seit diesem Zeitpunkt meine Lebensgefährtin alleine und ohne Pflegedienst. Meine Lebensgefährtin hat von Gericht einen Betreuungsanwalt und kümmert sich um das Gesundheits und das Finanzwesen. Meine Lebensgefährtin hat zu einen ein eigenes Konto ich habe ein eigenes Konto und wir bei haben ein gemeinsames Konto noch. Alle eingänge von der Pflegekasse und von Kreis gehen auf das eigene Konto von meiner Lebensgefährtin. Gut ok jetzt bring ich mal ein wenig Zahlen und Fakten ins Spiel.

Seit Oktober 2013 bis 31.12.2016 hatte meine Lebensgefährtin Pflegestufe 2 mit Demenz.
Seit 01.01.2017 - aktuell noch heute Pflegegrad 4

Seit 01.06.2014-31.12.2016 kommen auf das Konto meiner Lebensgefährtin folgende Gelder:
Grundsicherung inkl. Nebenkosten 479,56 Euro
Pflegegeld (stufe 2 mit Demenz) 545 Euro
Gesamt:1024,56 Euro

Seit 01.01.2017 - heute kommen folgende Gelder auf das Konto meiner Lebensgefährtin
Grundsicherung inkl. Nebenkosten 479,56 Euro
Pflegegeld (Grad 4) 728 Euro
Gesamt:1207,56 Euro

Gut ok soweit ist das ja Inordnung jetzt kommen aber die Eingänge auf den ich natürlich zugriff habe auf das Gemeinsame Konto.

Von 01.06.2014 - 31.10.2017
815 Euro

Von 01.11.2017-heute
915 Euro

Das sind die Beträge die der Betreuer Auszahlt. Auf dem Dauerauftrag steht auch >>Grundsicherung Anteilig<<. Das ist mir leider eine lange Zeit lang gar nicht aufgefallen das da so wenig eingeht ich dachte immer das dass ein Betreuungsanwalt ist den kann man vertrauen. Habe leider auch nie nachgeschaut was es an geldern gibt und was bei uns ankommt. Darf der Betreuer meiner Lebensgefährtin Gelder zurückhalten? Selbst nach ein Anruf in Oktober mit der bitte um Prüfung einer neueinstufung des pflegegrades wurde mir gesagt das es das schon gemacht wurde. Das wurde mir persönlich aber nie mitgeteil, erst auf Anfrage ob man doch bitte das Pflegegeld anpassen würde was ja ein Mehrbetrag von 183 Euro ist wurde es nur um 100 Euro erhöht. Wenn ich hilfe brauch kommen solche kommentare vom betreuer das es den anschein mach das ich jeden Cent von meiner Lebensgefährtin rausquetschen will. Wenn geräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank defekt sind werd ich mit dem Problem alleine gelassen.

Darf der Betreuer von der Grundsicherung Gelder einbehalten? Handelt er da rechtens. Wenn nein können Gelder nachgefordert werden die zu wenig ausgezahlt wurden?

Liebe Grüße
SusanneBerlin
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Re: Darf der das?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Darf der Betreuer von der Grundsicherung Gelder einbehalten? Handelt er da rechtens. Wenn nein können Gelder nachgefordert werden die zu wenig ausgezahlt wurde
Soweit ich das verstanden habe, behält der Betreuer doch kein Geld, sondern er belässt pro Monat ca. 300€ auf dem Konto deiner Partnerin und 915€ überweist er auf euer gemeinsames Konto. Du solltest dir die Kontoauszüge des Kontos deiner Partnerin mit ihr zusammen ansehen. Entweder hat sich da jetzt ein größerer Betrag angesamnelt, oder der Betreuer bezahlt davon irgendwelche Ausgaben, die deine Partnerin hat.

Wer zahlt eigentlich von welchem Konto die Miete?
Welche Einkünfte hast du?
Grüße, Susanne
Underwoorld
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Re: Darf der das?

Beitrag von Underwoorld »

Miete und Nebenkosten werden geteilt. Die Miete geht für meine Lebensgefährtin von Kreis dierekt an Vermieter, ich bekomme Hartz 4. Ja aber sie lebt doch bei mir ich sorg doch für ihr essen. Er kann doch nicht bestimmen was meine Lebensgefährtin an Grundsicherung bekommt das sind aktuell Differenzen von ca 292 Euro. Selbst mit der bitte er solle doch bitte das Pflegegeld anpassen was ja eine Differenz von 183 Euro ist hat er nur 100 Euro mehr Überwießen. Meine Lebensgefährtin ist Offiziell noch geschäftsfähig und kann nicht reden oder schreiben aber sie kann sich mit Ja und Nein Mitteilen, der betreuer kann doch nicht bestimmen was sie an Grundsicherung bekommt nur weil er der Meinung ist das wir genug bekommend as sind doch Gelder die Ausgezahlt werden müssen?! Oder seh ich das Falsch? Und meine Partnerin hat keine Ausgabe für alle ausgaben bin ich zuständig, Lebensmittel, Pflegeprodunkte Kleidung etc.pp..
SusanneBerlin
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Re: Darf der das?

Beitrag von SusanneBerlin »

Oder seh ich das Falsch? Und meine Partnerin hat keine Ausgabe für alle ausgaben bin ich zuständig, Lebensmittel, Pflegeprodunkte Kleidung etc.pp..
Sie bekommt doch die ganze Grundsicherung und das ganze Pflegegeld auf ihr Konto, das hast du doch oben geschrieben:
Underwoorld hat geschrieben:Alle eingänge von der Pflegekasse und von Kreis gehen auf das eigene Konto von meiner Lebensgefährtin.
Du solltest den Betreuer fragen, was mit dem Geld auf dem Konto deiner Partnerin passiert oder die Kontoauszüge besorgen. Ohne diese Info kann man dir nichts dazu raten. Eventuell sind da noch Ausgaben, an die du nicht gedacht hast z.B. Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel.
Grüße, Susanne
Underwoorld
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Re: Darf der das?

Beitrag von Underwoorld »

Ja das geht auf das Konto von meiner Lebensgefährtin, darauf haben wir aber keinen Zugriff, nur der betreuer, wir haben weder Karte noch Online Banking, und es gibt defenetiv keine ausgaben da sie für Medikamentenzuzahlung befreit ist und Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse es sind defenetiv keine Ausgaben. Lass uns einfach mal davon ausgehen das es keine weiteren ausgaben gibt.....Darf er dann so handeln?
SusanneBerlin
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Re: Darf der das?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja er darf erstmal so handeln weil er die Betreuung im Aufgabenkreis Vermögenssorge hat, er darf also über das Geld deiner Partnerin bestimmen und zuteilen, wieviel sie bzw. du davon ausgeben darfst. Ob sein Handeln gerechtfertigt und sinnvoll ist, das kommt dann darauf an warum er das so macht. Deswegen sollst du ihn ja fragen.

Und dass es keine weiteren Ausgaben gibt ist ja nur eine Vermutung von dir.

Vielkeicht gibt es ja auch Schulden aus der Zeit in der sie im Pflegeheim war und noch keine Betreuung eingerichtet war.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 14.01.18, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Underwoorld
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Re: Darf der das?

Beitrag von Underwoorld »

Ok dann sind wir ja schon mal ein schritt weiter, aber da meine Lebensgefährtin ja offiziell Geschäftsfähig ist muss er das dann nicht mit ihr absprechen?
SusanneBerlin
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Re: Darf der das?

Beitrag von SusanneBerlin »

Er muss die Betreute nicht um Erlaubnis fragen wenn du das meinst. Aber beantworten sollte er Fragen nach dem Verbleib des Geldes schon. Und die Betreute hat auch das Recht die Kontoauszüge ihres Kontos zu sehen bzw. Kopien zu bekommen.
Grüße, Susanne
Underwoorld
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Re: Darf der das?

Beitrag von Underwoorld »

Hätte sie auch das Recht Gelder rückwirkend anzufordern bzw das monatliche Einkommen selbst zu bestimmen. Wer hat da also das letztere Wort? Der Betreuer oder meine lebensgefährtin? Bei einer Frau die nicht geschäftsfähig ist, istd as ja klar aber meine Lebensgefährtin ist ja geschäftsfähig. Sie kann doch dann auch das Geld und ihr einkommen dann auch selbst bestimmen oder?
SusanneBerlin
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Re: Darf der das?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hätte sie auch das Recht Gelder rückwirkend anzufordern
Sie braucht doch das Geld nicht einfordern, weder rückwirkend noch sonstwas.
Das Geld ist doch auf ihrem Konto, es ist offiziell ihr Geld (wenn es nicht ausgegeben wurde).

Jede weitere Diskussion ist sinnlos, solange wir nicht wissen, was mit dem Geld passiert ist.
Wieso machst du nicht mit dem Betreuer einen Termin aus, an der er zu euch nach Hause kommt, und da fragst du dann was er mit dem Geld macht und dass deine Partnerin die Kontoauszüge sehen möchte.
Grüße, Susanne
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