Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

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helmes63
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Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

Guten Tag,

... wenn der Betreuer einen Heimwechsel veranlasst ohne den Klienten (hier einen Demenzkranken)
vorher um seine Meinung zu fragen halte ich das für problematisch. Ich kann mir darüber hinaus auch
nicht vorstellen, dass dies im Einklang mit dem Betreuungsrecht steht - selbst wenn der Demente mit
Pflegegrad 4 eingestuft ist.
> was sagen die einschlägigen Rechtsvorschriften hierzu ?!
Hanes
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von Hanes »

Die sagen z.B. das hier:
OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1996, 16 Wx 47/96; NJW-RR 1997, 451: Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Betreuers

Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Bestimmung des Wohnsitzes des Betroffenen" ist bei der Wahl des Aufenthaltsortes (Heimplatz usw.) nicht frei. Er hat vielmehr den Wünschen des Betreuten, an einem bestimmten Ort wohnen zu wollen, zu entsprechen, soweit dies nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft.
Das beruht auf § 1901 (2) BGB.

Ein Heimwechsel, der durch den Betreuer allein veranlasst wird, kommt also nur in Frage, wenn das Wohl des Betreuten gefährdet ist.
FM
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von FM »

Außerdem benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Für die Kündigung des bisherigen Heimvertrages gilt dies zumindest dann, wenn er auch die Miete eines bestimmten Zimmers einschließt (§ 1907 Abs. 1 BGB), für den neuen Heimvertrag nach ebd. Abs. 3 immer, wenn er länger als 4 Jahre dauern soll. Allerdings gibt es abweichende Meinungen.

Das Gericht hat dabei den Betreuten persönlich anzuhören (§ 299 BGB), womit sichergestellt wäre, dass sein gegenteiliger Wille zumindest bekannt ist.
helmes63
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

Die Frage ist aber ob auf die Anhörung des Betreuten verzichtet werden kann,
wenn man unterstellt, dass eine eigenständige Willensbildung mehr möglich ist.
Bei Pflegegrad 4 ist die Krankheit schließlich nachweisbar weit fortgeschritten.
Jdepp
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von Jdepp »

Wenn nach Überzeugung des Gerichts eine Anhörung aufgrund des Gesundheitszustandes des Betroffenen nicht möglich ist, dann wird das Gericht einen Verfahrenspfleger bestellen, der die Rechte des Betroffenen wahrnehmen wird.
helmes63
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

Ein Verfahrenspfleger der im Auftrag des Betreuungsgerichts die Dienstaufsicht wahr nimmt ? ;
> ist dieser dann nicht in der Regel beim Sozialamt angesiedelt ?!
SusanneBerlin
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von SusanneBerlin »

Das hat mit Dienstaufsicht nichts zu tun, sondern dient zur Wahrung der Interessen des Betreuten wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann bzw. zur Willensbildung nicht mehr fähig ist. Immer dann wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der anstelle des Betreuten sicherstellt, dass die Interessen des Betreuten nicht übergangen werden.
Grüße, Susanne
helmes63
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

So einfach ist das aber wohl nicht : der Betreuer vertritt doch faktisch den Betreuten
und nicht der Verfahrenspfleger. Alles andere wäre mir neu !

Dafür wurde er ja auch eingesetzt. Nach meinem Eindruck ist es doch so, dass der Verfahrenspfleger das Betreuungsgericht vertritt und durchaus auch eine Aufsichtsfunktion hat.
Jdepp
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von Jdepp »

Das Sie etwas nicht verstehen ist nun nichts besonderes. Der Betreuer beantragt die Genehmigung eines bestimmten Vorgangs beim Betreuungsgericht. Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig und der Betreute kann sich selber nicht mehr äussern bestellt der Richter/Rechtspfleger zur Vertretung der Belange des Betreuten einen Verfahrenspfleger. Statt Betreuter/Betreuer/Gericht haben wir also Verfahrenspfleger/Betreuer/Gericht. Die Entscheidung trifft totzdem der Richter/Rechtspfleger des Gerichts.
helmes63
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

Ist ja schön, dass dies so ausdrücklich im Betreuungsgesetz geregelt ist, aber wird das auch in der Praxis so durchgeführt. Ich bin nicht davon überzeugt, dass ein Schwerstpflegebedürftiger Klient wirklich in dieser Angelegenheit vorher (stets) befragt wird und das geht auch durch wenn solche Verfahrensfragen nicht "extern" kontrolliert werden.

Wenn bspw. der Betreuer dem Patienten den Heimwechsel ankündigt und das als Meinungsbefragung ausweist finde ich dass sicherlich alles andere als in Ordnung.
Jdepp
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von Jdepp »

helmes63 hat geschrieben:Ist ja schön, dass dies so ausdrücklich im Betreuungsgesetz geregelt ist, aber wird das auch in der Praxis so durchgeführt.

Wird es.
helmes63
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Re: Meinung des Betreuten im Falle eines Heimwechsels ...

Beitrag von helmes63 »

Wie können Sie denn da so sicher sein !!!

Es soll hauptamtliche Betreuer geben, welche Ihr Handwerk nicht verstehen und sich nur dann sehen lassen, wenn es was zu "unterschreiben" gilt. Dieser Sorte von Betreuern würde ich nicht so ohne weiteres über den Weg trauen.
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