mein vater hat beginnende demenz, laut schreiben der klinik.
ich sehe das anders! für mich ist die demenz weiter
fortgeschritten!
ich erledige jetzt schon fast alles für meinen vater.
schriftliches bekommt er schon längst nicht mehr auf die reihe.
reicht eine vorsorgevollmacht aus?
oder soll ich die betreung beantragen?
denn der zustand meines vater wird nicht besser......
danke euch!
aorta
reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
Moderator: FDR-Team
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Re: reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
Hallo,
Solange mit einer Vorsorgevollmacht alles notwendige erledigt werden kann, braucht es grundsätzlich keine Betreuung - mehr noch: die Betreuungsgerichte setzen keinen Betreuer ein, wenn eine ausreichende Vollmacht vorhanden ist.
Kommt darauf an, was drin steht - was hier keiner wissen kann. Es kursieren unterschiedliche Vordrucke und man kann eine Vorsorgevollmacht auch individuell formulieren, selbst schreiben oder vom Notar erstellen lassen. "Die" allgemeingültige Vorsorgevollmacht gibt es nicht.reicht eine vorsorgevollmacht aus?
Solange mit einer Vorsorgevollmacht alles notwendige erledigt werden kann, braucht es grundsätzlich keine Betreuung - mehr noch: die Betreuungsgerichte setzen keinen Betreuer ein, wenn eine ausreichende Vollmacht vorhanden ist.
Grüße, Susanne
Re: reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
hallo susanne,
die vorsorgevollmacht betrifft alle bereiche des
lebens.
na dann haben wir ja alles richtig gemacht!
dank dir!
die vorsorgevollmacht betrifft alle bereiche des
lebens.
na dann haben wir ja alles richtig gemacht!
dank dir!
Re: reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
Na ja, das Problem ist, eine Vollmacht kann wiederrufen werden, wenn jemand dem Vater was einflüstert und er drauf hört. Eine Betreuung nicht.
Chavah
Chavah
Re: reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
Da die Vollmacht aber "in der Welt" ist, wird das Betreuungsgericht keine Notwendigkeit sehen noch zusätzlich einen Betreuer zu bestellen. Warum auch? Einen eindeutigere Willensbekundung wer eine Person vertreten soll, als die Bevollmächtigung gibt es nicht. An diese Willensbekundung ist das Gericht gebunden.
Mit Einrichtung einer Betreuung endet die Bevollmächtigung zudem nicht automatisch, sondern besteht bis zum Widerruf neben der Betreuung weiter. Der Betreuer könnte die Vollmacht aber nur widerrufen, wenn der Widerruf der Vorsorgevollmacht auch zu seinem Aufgabenkreis zählt.
Mit Einrichtung einer Betreuung endet die Bevollmächtigung zudem nicht automatisch, sondern besteht bis zum Widerruf neben der Betreuung weiter. Der Betreuer könnte die Vollmacht aber nur widerrufen, wenn der Widerruf der Vorsorgevollmacht auch zu seinem Aufgabenkreis zählt.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: reicht vorsorgevollmacht aus-oder betreuung beantragen?
Nun ja, der Bevollmächtigte kann ja zum Betreuer bestellt werden.
Chavah
Chavah
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