Rechenschaft eines Vertreters OHNE Betreuung

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Lucy Lustig
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Rechenschaft eines Vertreters OHNE Betreuung

Beitrag von Lucy Lustig »

Hallo,
hoffe mal, ich bin mit der folgenden Frage in diesem Forum richtig.

Frau F ist 70 und derzeit in einem Pflegeheim; eine Betreuung wurde überlegt, aber nach Gutachtenerstellung verworfen, da sie nach einem
Schlaganfall wieder vollständig fit geworden ist.
Sie hatte ihrem Sohn S umfassende Vollmachten erteilt und nun festgestellt, dass dieser die Konten geleert hat und das Geld wohl teilweise
für eigene Zwecke ausgegeben hat.

Sie hat nun alle Vollmachtn widerrufen und will Rechenschaft von ihm über alle Geschäfte, die er für sie als Vertreter unternommen hat.

Gibt es dazu eine Norm im BGB oder anderswo?
Was genau kann sie verlangen?
Was weiß ich?
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Re: Rechenschaft eines Vertreters OHNE Betreuung

Beitrag von Was weiß ich? »

Welche "Norm" oder §§ es sind kann ich nicht sagen. Ich würde vermuten, wenn Frau F ihrem Soihn eine Generalvollmacht erteilt hat, dass zunächst einmal Vertrauen vorhanden war. Dass er sie dann enttäuscht und die Konten leer geräumt hat ist bitter. M.M.n. könnte sie das nur auf dem zivilem Wege einer Privatklage, wenn er nicht freiwillig (schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung) reagiert.
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