Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

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Steff0987
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Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von Steff0987 »

Guten Tag,

ich schreibe immer mal Bewertungen bei Google.
Im Zuge dessen habe ich ein Geschäft bewertet mit dem ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht und dieses entsprechend schlecht bewertet habe. Der Anwalt der Firma schrieb mir nun das die Vergabe von nur einem Stern als schlechte Bewertung reichen würde und der Rest "Ehrabschneidend" sei.
Ich habe aber nur den Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert.
Meine Bewertung sieht so aus:

Ich habe im Online Shop von xxx eine Decke bestellt. Die Decke war als B-Ware ausgewiesen. Laut xxx wären folgende Mängel möglich: "sie kann starke chemische Gerüche aufweisen, sie kann Risse haben, die Knöpfe (Sommer-Winter Decke) können versetzt sein, die Größe kann leicht abweichen"
Nun, die Decke die dann kam hatte tatsächlich ALLE diese möglichen Mängel. Außerdem war sie so gequetscht verpackt das sie völlig zerknittert war, was wir eigentlich nicht als Mangel ansehen, dazu später mehr. Leider ist meiner Frau am Anfang aber als erstes nur der extrem penetrante Gestank und ein roter Fleck aufgefallen, weshalb sie die Decke sofort gewaschen hat.
Nach dem Waschen fielen ihr dann die anderen Mängel auf, wobei der Knopfversatz so extrem war das die Decken nicht zusammengeknöpft werden konnten und sie ca 10 cm breiter war als angegeben. Aus diesen beiden Gründen ist die Decke schlichtweg nicht benutzbar!
Somit nahmen wir vom Fernabgabegesetz gebrauch und schickten die Decke zurück.
Zuerst einmal mussten wir die Retour Kosten selber zahlen, was zwar möglicherweise deren Recht ist ( im Internet sind dazu, weil Warenwert über 40 € andere Ansichten zu lesen) aber eben Kundenunfreundlich.
Dann kam aber der Hammer - wir bekamen eine Mail in der xxx schrieb das die Decke benutzt und gewaschen sei und deshalb völlig Zerknittert - wir würden nur die hälfte des Kaufpreises erstattet bekommen! Wir schrieben daraufhin eine Mail in der wir beschrieben das (laut Internetrecherche/Verbraucherschutz) das Waschen einer Ware keine Wertminderung darstellt und das die Decke schon zerknittert bei uns ankam und das sie nicht benutzt wurde (wie denn auch, wir schickten sie zwei Tage nach erhalt gewaschen zurück)! Das wiederum interessierte die Leute bei xxx aber wenig und sie weigerten sich den gesamten Preis zu erstatten. An dieser Stelle muss ich gleich auch noch mal gegen Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] austeilen bei denen ich Käuferschutz beantragte welcher, ohne Anhörung meiner Gründe, abgewiesen wurde! Somit haben wir jetzt keine Decke, dafür aber 31,90€ aus dem Fenster geworfen! xxx - nie wieder!

Außerdem bestritt die Firma das ich jemals dort Kunde gewesen sei. Ich habe via Google nun sowohl die Rechnungen als auch den Mailverkehr mit der Firma zur Verfügung gestellt und soll demnächst nachricht bekommen. Einerseits sehe ich es nicht ein die Rezension zu löschen, andererseits habe ich auch wenig Lust wegen sowas einen Anwalt zu nehmen und Kosten auf mich zu laden.
Was ist Eure Meinung zu der Rezension, also aus rechtlicher Sicht?

Gruß
ktown
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Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von ktown »

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CDS
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Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von CDS »

Ich fasse also mal zusammen:

Der Kunde hat Ware entsprechend des im Angebot beschriebenen Zustandes bekommen.
Ich sehe in der Schilderung keine Einschränkung die besagen würde die B-Ware hätte max. X der beschriebenen Fehler. Das die Erwartung des Kunden anders ist mag sein, aber faktisch entspricht die gelieferte Ware genau der Beschreibung.
Ich finde jetzt auch keine Rechtsprechung die besagen würde ein Händler müsse eine Rücksendung gewaschener Ware akzeptieren.
Als Richtschnur gilt folgendes: Der Kunde im Fernabsatz soll vergleichbare Möglichkeiten zum Prüfen der Ware haben wie im Laden.
Frage: Dürften Sie eine vergleichbare Decke im Laden erst mal waschen?

Man könnte jetzt sicher darüber streiten wie hoch der Abschlag sein darf - die Kosten dafür werden den Warenpreis in diesem Fall mit absoluter Sicherheit weit übersteigen.

Letztlich beschwert der Kunde sich also Umfangreich das seine - völlig aus der Luft gegriffenen -Erwartungen nicht erfüllt wurden. DAFÜR kann das Unternehmen jetzt aber wirklich nichts.
winterspaziergang

Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von winterspaziergang »

Steff0987 hat geschrieben: Was ist Eure Meinung zu der Rezension, also aus rechtlicher Sicht?
Es handelt sich um eine recht (vielleicht auch viel zu) ausführliche, aber sachliche Beschreibung des Kaufs.

Eine Rezension ist das nicht, denn man beschreibt den Kauf und die Beschwerde und sagt nichts über das Produkt, wie die Beschaffenheit der Decke und wie man sie nutzen kann o.ä.
Außerdem ist das Wort Rezension i.e.S. als inhaltliche Kritik für Bücher und Filme vorgesehen.

"Ehrabschneidendes" ist nicht zu erkennen, wenn es ein beweisbarer Tatsachenbericht ist, man wäre mit einer kürzeren Darstellung vielleicht besser gefahren.

Ob der Kunde bei B-Ware berechtigt war, mehr zu erwarten oder nicht, ist nicht das Thema oder vielleicht doch, da die Beschreibung "folgende Mängel möglich" i.A. nicht mit "alle aufgeführten Mängel möglich" bedeutet und man bei B-Ware, natürlich Ware mit Mängeln, aber nicht unbedingt erwartet eine Art großen Putzlumpen zu erhalten.
Dies hätte deutlicher dort stehen müssen i.S. von "grobe Mängel möglich".

Eine Rolle dürfte allerdings spielen, welche Differenz zwischen der A- und B-Ware im Preis besteht. Wenn man eine Decke für 500 Euro nun für 60 bekommt, dürfte man andere Fehler hinnehmen müssen, als wenn die Differenz nur 100 auf 60 ist. (Bsp.)

Ob das Unternehmen bei B-Ware, die völlig vernäht ist, die Hälfte des Preises wegen "geknittert" abziehen darf, dürfte ebenso strittig sein wie die Frage, welche Minderung beim Waschen wegen starkem Geruch möglich ist.
CDS hat geschrieben: Frage: Dürften Sie eine vergleichbare Decke im Laden erst mal waschen?
nein, aber in der Absicht eine zerknitterte und verschmutzte Decke zu nutzen, darf man sie waschen und wenn das immer noch besteht, reklamieren und zurückgeben. Dass es hier B-Ware ist, ändert das nur bedingt.
Man könnte jetzt sicher darüber streiten wie hoch der Abschlag sein darf - die Kosten dafür werden den Warenpreis in diesem Fall mit absoluter Sicherheit weit übersteigen.
wie kann ein Abschlag über dem Wert liegen?
Evariste
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Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von Evariste »

Steff0987 hat geschrieben: Aus diesen beiden Gründen ist die Decke schlichtweg nicht benutzbar!
Somit nahmen wir vom Fernabgabegesetz gebrauch und schickten die Decke zurück.
Das war natürlich ein Fehler. Hier hätte man einfach reklamieren müssen, die Ware war mangelhaft, B-Ware muss nicht perfekt sein, aber sie muss voll funktionsfähig sein. Bei einer Reklamation hätte man dann auch keine Rücksendekosten tragen müssen.

Wikipedia:
Als B-Ware, auch Ware zweiter Wahl (und kurz zweite Ware oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) und C-Ware (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind. Die Einschränkung der Gewährleistung bei B-Ware auf ein Jahr ist in Deutschland unzulässig.[
CDS
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Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von CDS »

[quote="winterspaziergang"]
Ob das Unternehmen bei B-Ware, die völlig vernäht ist, die Hälfte des Preises wegen "geknittert" abziehen darf, dürfte ebenso strittig sein wie die Frage, welche Minderung beim Waschen wegen starkem Geruch möglich ist.

[quote="CDS"]
Frage: Dürften Sie eine vergleichbare Decke im Laden erst mal waschen?[/quote]
nein, aber in der Absicht eine zerknitterte und verschmutzte Decke zu nutzen, darf man sie waschen und wenn das immer noch besteht, reklamieren und zurückgeben. Dass es hier B-Ware ist, ändert das nur bedingt.
[/quote]

Moment. Wir reden hier von einem Wiederruf, nicht von Geltendmachen eines Gewährleistungsanspruches. Bei letzterem sähe es anders aus.

[quote]Man könnte jetzt sicher darüber streiten wie hoch der Abschlag sein darf - die Kosten dafür werden den Warenpreis in diesem Fall mit absoluter Sicherheit weit übersteigen.[/quote]
wie kann ein [i]Abschlag[/i] über dem Wert liegen?[/quote]

Die Kosten für einen Streit - vulgo ein Gerichtsverfahren meinte ich.
Steff0987
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Re: Brief vom Anwalt wegen "Ehrabschneidender" Rezension

Beitrag von Steff0987 »

Hallo Forum,
zuerst mal danke für die Antworten.
Was die Decke angeht - sie hat laut Händler Orginal 100€ gekostet und war auf 50€ reduziert.
Sie war schlicht weg nicht benutzbar weil man keinen Bettbezug drüber ziehen kann.
Rezension ist vielleicht falsch ausgedrückt - es ist eine Bewertung des Händlers und bezog sich ja im Grunde nicht auf die Decke sondern auf den Händler den ich eben schlecht bewertet habe weil ich diese Erfahrung machen musste und da der rechtliche Faktor bezüglich meiner Rückgabe nur am Rande von Belang ist - in erster Linie geht es ja darum das der Händler mir diese Bewertung seines Geschäftes untersagen will, dabei habe ich aber ja nur den Sachverhalt (aus meiner Sicht) geschildert und beschrieben das ich mit solchem Verhalten nicht einverstanden bin!
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