Frage zum Berliner Testament

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Backgammon
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Frage zum Berliner Testament

Beitrag von Backgammon »

Hallo miteinander.

Es liegt folgende Familiensituation vor:
Ehemann, Ehefrau und 2 volljährige Kinder.

Ehemann und Ehefrau schließen zu Lebzeiten ein Berliner Testament ab.
In diesem ist niedergelegt, dass der Überlebende von beiden den Erstversterbenden beerbt.
Weiterhin wurde verfügt, dass nach Ableben des Letztversterbenden Kind 1 ein Grundstück und Kind 2 eine Summe X in bar erben sollen.

Ehemann stirbt, Ehefrau erbt Alles, da die beiden Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten.

Danach verkauft die Ehefrau das Grundstück und verprasst den Erlös daraus. Nur die Summe X für Kind 2 (s.o.) bleibt übrig.

Wer von den Kindern erbt was, wenn die Mutter nun verstirbt ?
matthias.
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von matthias. »

Die Teilungsanordnung hat bei einem Testament lediglich die Auswirkung, dass best.
Teile des Erbes, z.b. ein Grundstück oder das Auto oder ein Gemälde einer Person zugesprochen
werden und diese Personen es bei der Auseinandersetzung des Erbes verlangen können.

Trotzdem werden erstmal alle trotzdem gleichberechtigte Erben.

Und wenn der Gegenstand mehr wert ist als der eigentlich Erbanteil, muss den anderen ein Ausgleich gezahlt werden.

Und das es auch nur noch um Geld geht, ist die Antwort letztlich einfach, das Geld wird hälftig geteilt.

Wäre das Geld weg und das Grundstück noch da, müsste Kind 1 (wenn es das Grundstück denn wirklich haben will) Kind 2 den halben Wert auszahlen.

Ansonsten kann man sich als Erbengemeinschaft gemeinsam auch anders entscheiden.
Also auch Kind 2 könnte das Grundstück übernehmen und Kind 1 auszahlen, wenn beide es so wollen.

Aber hier ist das wie gesagt relativ einfach, da nur Geld --> 50/50
Backgammon
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von Backgammon »

Hallo Matthias, deine Antwort verstehe ich leider nicht.

Es heißt doch beim Berliner Testament:

Das Berliner Testament ist eine wechselseitige Verfügung und kann nach dem Tod des einen Partners nicht mehr geändert werden.
Zu einer eventuell gemeinsam verfügten Abänderbarkeit des Ersterbenden Ehepartners ist nichts verfügt worden.

Das hieße aber, dass der testamentarische Wille, dass nach Ableben des letzten Ehepartners das eine Kind eine (jetzt noch vorhandene) Summe X erben soll. Das exakt nur noch diese Summe x da ist: warum sollten jetzt beide Kinder hälftig erben ?
ExDevil67
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von ExDevil67 »

Backgammon hat geschrieben:Das hieße aber, dass der testamentarische Wille, dass nach Ableben des letzten Ehepartners das eine Kind eine (jetzt noch vorhandene) Summe X erben soll. Das exakt nur noch diese Summe x da ist: warum sollten jetzt beide Kinder hälftig erben ?
Weil man nicht den Punkt "Kind 1 erbt Summe X" losgelöst vom Punkt "Kind 2 erbt das Grundstück Y" betrachten kann.
Ich gehe mal davon aus das zum Zeitpunkt der Erstellung der Wert von Grundstück Y ungefähr der Summe X entsprach. Warum sollte also nun Kind 2 nix mehr erben, nur weil sein zugedachter Erbteil verkauft wurde?
matthias.
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von matthias. »

Backgammon hat geschrieben: Das hieße aber, dass der testamentarische Wille, dass nach Ableben des letzten Ehepartners das eine Kind eine (jetzt noch vorhandene) Summe X erben soll. Das exakt nur noch diese Summe x da ist: warum sollten jetzt beide Kinder hälftig erben ?

Weil Sinn und Zweck der Verfügung wahrscheinlich nicht war, dass das Kind was das Grundstück bekommen sollte, nichts bekommt?

Wenn es so ginge wie du meinst, wäre das der Weg um jeden Pflichtteil zu umgehen. Man verbraucht einfach den Erbteil dem man Kind 1 zugewiesen hat bis zum Tod und Kind 2 erbt dann alles (den Rest).

Zumindest der Pflichtteil vom Vermögen zum Todeszeitpunkt muss Kind 1 aber immer bekommen, also allein deshalb geht das schon nicht, wie du dir das vorstellst.

Und die Teilungsvereinbarung um die es hier geht, die ist auch nicht zu verwechseln mit dem eigentlich erben.

Zuerst ist im Berliner Testament vereinbart, die Kinder erben 50/50 nach dem Tod des Letztsverstorbenen.

Dann wird zusätzlich vereinbart Kind 1 bekommt das Grundstück, Kind2 bekommt das Geld.
Das sagt aber nicht aus, dass dadurch Grundsatz 1 ausgehebelt wird: 50/50. Dieser Grundsatz steht über der Teilungsvereinbarung. Er ist der erste Grundsatz, erst dann kommt der 2.
Ist der 2. Grundsatz nicht mehr erfüllbar oder nur über Ausgleichszahlungen, dann gilt immer weiter Grundsatz 1. Der ist nicht verhandelbar und das ist was die Eltern mit dem Testament als Wille ausgedrückt haben (vielleicht hat es die Mutter falsch verstanden und wollte das gar nicht, damals im Testament hatte sie dem aber zugestimmt, und genau das konnte sie nicht mehr ändern, dass die Kinder 50/50 erben).
Ich hoffe das Prinzip ist jetzt klarer :?
Backgammon
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von Backgammon »

Guten Morgen,
alles klar, jetzt habe ich es verstanden.

wie das Leben so spielt, gibt es eine kleine Abwandlung:

Es liegt folgende Familiensituation vor:
Ehemann, Ehefrau und 2 volljährige Kinder.

Ehemann und Ehefrau schließen zu Lebzeiten ein Berliner Testament ab.
In diesem ist niedergelegt, dass der Überlebende von beiden den Erstversterbenden beerbt.
Weiterhin wurde verfügt, dass nach Ableben des Letztversterbenden Kind 1 ein Grundstück, Kind 2 eine Summe X in bar UND ENKEL (KIND VON 2) EIN AUTO erben sollen.

Ehemann stirbt, Ehefrau erbt Alles.

Danach verkauft die Ehefrau das Grundstück und verprasst den Erlös daraus. Nur die Summe X für Kind 2 UND DAS AUTO bleiben übrig.

Bekommen jetzt Kind 1 und Kind 2 jeweils die Hälfte, oder Kind 1 und Kind 2 die Hälfte und ENKEL das Auto ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Dirty Uschi
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Re: Frage zum Berliner Testament

Beitrag von Dirty Uschi »

Wenn ich das richtig verstanden habe, erbt man kein Haus, Barvermögen, etc, sondern man erbt zu einem Bruchteil. Man kann also nicht Sohn 1 den Hof, Sohn 2 das Land und Sohn 3 den Kater vererben.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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