1 Haus, 2 Eigentümer
Moderator: FDR-Team
1 Haus, 2 Eigentümer
Mutter = M
Vater = V
Einzelkind = K
M und V bewohnen zusammen mit K 20 Jahre ein Haus mit großem Garten. M gehört 50% des Hauses und V gehört 50% des Hauses sowie die Gartengrundstücke
M und V lassen sich scheiden. K ist 18 Jahre alt. M überträgt K die hälfte des Hauses, dafür zahlt K Betrag X.
Alles notariell festgehalten.
Das Haus wird umgebaut sodas 2 geschlossene Wohnungen entstehen und V nimmt dafür Kredite auf weil K nicht Kreditwürdig ist.
K und V bezahlen beide monatlich einen Betrag wovon alle Unkosten getragen werden und beide führen gemeinsam alle anfallenden Arbeiten am Haus und im gesamten Garten durch.
Nun gibt es Streit.
K will ausziehen bzw lebt seit einem Jahr überwiegen bei der Mutter , V bekommt die Arbeit alleine nicht geschafft im Garten und sucht sich extern Hilfe. Kann V die kosten für die Pflege mit K teilen, oder muss K nichts zahlen da ihm nur 50% des Hauses gehören? Ist ein Garten immer mit ans Haus gekoppelt? Wer bezahlt die Pflege?
V will das Haus nicht verkaufen, laufende kosten kann er alleine nur schwer bezahlen und einen Mieter möchte er auch nicht in der Wohnung von K.
K möchte nicht weiter im Haus leben und kann auch nicht für Gartenpflege und Haus zahlen. ( Ausgenommen Grundsteuer, versicherung etc.)
Wie kann man Rechtlich einen Weg finden?
Haben Sie Ideen wie man Notariell etwas festhalten kann?
Vater = V
Einzelkind = K
M und V bewohnen zusammen mit K 20 Jahre ein Haus mit großem Garten. M gehört 50% des Hauses und V gehört 50% des Hauses sowie die Gartengrundstücke
M und V lassen sich scheiden. K ist 18 Jahre alt. M überträgt K die hälfte des Hauses, dafür zahlt K Betrag X.
Alles notariell festgehalten.
Das Haus wird umgebaut sodas 2 geschlossene Wohnungen entstehen und V nimmt dafür Kredite auf weil K nicht Kreditwürdig ist.
K und V bezahlen beide monatlich einen Betrag wovon alle Unkosten getragen werden und beide führen gemeinsam alle anfallenden Arbeiten am Haus und im gesamten Garten durch.
Nun gibt es Streit.
K will ausziehen bzw lebt seit einem Jahr überwiegen bei der Mutter , V bekommt die Arbeit alleine nicht geschafft im Garten und sucht sich extern Hilfe. Kann V die kosten für die Pflege mit K teilen, oder muss K nichts zahlen da ihm nur 50% des Hauses gehören? Ist ein Garten immer mit ans Haus gekoppelt? Wer bezahlt die Pflege?
V will das Haus nicht verkaufen, laufende kosten kann er alleine nur schwer bezahlen und einen Mieter möchte er auch nicht in der Wohnung von K.
K möchte nicht weiter im Haus leben und kann auch nicht für Gartenpflege und Haus zahlen. ( Ausgenommen Grundsteuer, versicherung etc.)
Wie kann man Rechtlich einen Weg finden?
Haben Sie Ideen wie man Notariell etwas festhalten kann?
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Ja der Garten ist immer ans Haus gekoppelt. Die Pflege zahlen die Eigentümer.wolfskull hat geschrieben: K will ausziehen bzw lebt seit einem Jahr überwiegen bei der Mutter , V bekommt die Arbeit alleine nicht geschafft im Garten und sucht sich extern Hilfe. Kann V die kosten für die Pflege mit K teilen, oder muss K nichts zahlen da ihm nur 50% des Hauses gehören? Ist ein Garten immer mit ans Haus gekoppelt? Wer bezahlt die Pflege?
Wobei man könnte hier so vorgehen, dass K z.b. die Hälfte Arbeiten selber übernimmt und dann nichts zahlen muss.
Die anderen Nebenkosten gehen auch anteilig.
Gegen einen Mieter könnte er sich aber letztlich nicht wehren.wolfskull hat geschrieben: V will das Haus nicht verkaufen, laufende kosten kann er alleine nur schwer bezahlen und einen Mieter möchte er auch nicht in der Wohnung von K.
Es gibt 2 Wege:wolfskull hat geschrieben: K möchte nicht weiter im Haus leben und kann auch nicht für Gartenpflege und Haus zahlen. ( Ausgenommen Grundsteuer, versicherung etc.)
Wie kann man Rechtlich einen Weg finden?
Haben Sie Ideen wie man Notariell etwas festhalten kann?
1. Die Wohnung wird vermietet, da kann man im übrigen auch Kosten auf den Mieter umlegen.
2. Es wird verkauft (Falls die Wohnung in Eigentumswohnungen geteilt sind, kann K sogar ganz allein seine Wohnung verkaufen, gegen den Willen von V).
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Danke für Ihre Antwort.
Dazu noch eine Frage:
K kann den Teil des Hauses zu Lebzeiten der Mutter nicht veräussern bzw an 3. vermachen.
Kann K von der Übertragung zurück treten, sodass die Mutter den übertragen Teil des Hauses zurück bekommt?
- oder geht das nur mit Zustimmung von V ?
Dazu noch eine Frage:
K kann den Teil des Hauses zu Lebzeiten der Mutter nicht veräussern bzw an 3. vermachen.
Kann K von der Übertragung zurück treten, sodass die Mutter den übertragen Teil des Hauses zurück bekommt?
- oder geht das nur mit Zustimmung von V ?
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Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Hallo!
Warum nicht?wolfskull hat geschrieben:K kann den Teil des Hauses zu Lebzeiten der Mutter nicht veräussern bzw an 3. vermachen.
Man kann nicht von einem notariellen Vertrag zurücktreten, aber K kann das Haus an M zurückübertragen (neuer notarieller Vertrag zwischen K und M).Kann K von der Übertragung zurück treten, sodass die Mutter den übertragen Teil des Hauses zurück bekommt?
Man braucht keine Zustimmung von V.- oder geht das nur mit Zustimmung von V ?
Grüße, Susanne
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Warum nicht?SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo!wolfskull hat geschrieben:K kann den Teil des Hauses zu Lebzeiten der Mutter nicht veräussern bzw an 3. vermachen.
Danke für Ihre Antwort!
Das wurde damals so im Vertrag beim Notar festgehalten. Im Falle eines frühzeitigen Todes von K bekommt M den Anteil zurück.
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Verfahrene Situation.
Ist das Haus denn in 2 Eigentumswohnungen geteilt?
Ist das Haus denn in 2 Eigentumswohnungen geteilt?
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Es handelt sich um ein freistehendes unterkellertes Einfamilienhaus wo das Dachgeschoss auch ausgebaut ist. So gesehen zwei eigenständige Wohnung mit Küche, Bad, Schlaf und Wohnzimmer.
Offiziell ist es aber nur ein großes Haus
Offiziell ist es aber nur ein großes Haus
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Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
Man kann nitariell vieles vereinbaren aber das setzt voraus dass beide Eigentümer sich darauf einigen, was man vereinbart.Haben Sie Ideen wie man Notariell etwas festhalten kann?
Grüße, Susanne
Re: 1 Haus, 2 Eigentümer
So ist es.SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann nitariell vieles vereinbaren aber das setzt voraus dass beide Eigentümer sich darauf einigen, was man vereinbart.
Man muss sich schon einigen und beide Parteien müssen aufeinander zu gehen.
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