Hallo ...
kurz der Sachverhalt :
Mein Onkel ist 2005 verstorben , und hat sein großes Haus seiner zweiten Frau als Vorerbin hinterlassen . Ich bewohnte damals die Dachwohnung , diese habe ich als Vermächtnis erhalten , und wurde im Testamen für den gesammten Nachlass als Nacherbe eingesetzt .
Nun bewohne ich seit dieser Zeit die Dachwohnung , habe aber inzwischen geheiratet , und Zuwachs bekommen ...der Wohnraum wir knapp . Leider ist das Vehältnis zur Vorerbin schlecht , versuche innerhalb des Hauses eine Wohnung zu tauschen sind gescheitert ...
Gerne würde ich eine größere Wohnung mieten oder auch kaufen ....das Haus dürfte einen erheblichen Wert darstellen , der aber für mich ja im Moment keinen Nutzne darstellt ...Die Vorerbin ist 74 Jahre alt ...
Besteht nach eurer Meinung die Möglichkeit , mein Nacherbe , welches ja durch das Testament genau festgelegt ist , bei einer Bank schon heute zu beleihen , bzw als Sicherheit anzugeben ?
Bin auf eure Meinung sehr gespannt ....bedanke mich jetzt schon ...
Nacherbschaft als Sicherheit abtretbar ?
Moderator: FDR-Team
Re: Nacherbschaft als Sicherheit abtretbar ?
Ja. Das Nacherbenanwartschaftsrecht ist pfändbar und verpfändbar.spock27 hat geschrieben:Besteht nach eurer Meinung die Möglichkeit , mein Nacherbe , welches ja durch das Testament genau festgelegt ist , bei einer Bank schon heute zu beleihen , bzw als Sicherheit anzugeben ?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Nacherbschaft als Sicherheit abtretbar ?
Danke für die flotte Antwort , und scheint ja für mich erstmal auch noch eine positive Nachricht zu sein ....
Ich hoffe es sprengt nicht den Rahmen dieses Forums , wenn ich höflich nachfrage , ist das eher theoretisch möglich , oder auch praktikapel ?...Muss ich jetzt hundert Banken anfragen , oder kennen die das auf der kleinen Dorfsparkasse auch ???
Ich hoffe es sprengt nicht den Rahmen dieses Forums , wenn ich höflich nachfrage , ist das eher theoretisch möglich , oder auch praktikapel ?...Muss ich jetzt hundert Banken anfragen , oder kennen die das auf der kleinen Dorfsparkasse auch ???
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Re: Nacherbschaft als Sicherheit abtretbar ?
Wenn die Bank das nicht kennt, noch nie gemacht hat, siehts wohl eher schlecht aus. Genauso, wenn die Bank die Nacherbschaft nicht als Sicherheit akzeptiert.spock27 hat geschrieben:, ist das eher theoretisch möglich , oder auch praktikapel ?...Muss ich jetzt hundert Banken anfragen , oder kennen die das auf der kleinen Dorfsparkasse auch ???
Man kann die Bank nicht zwingen, die Nacherbschaft als Sicherheit zu akzeptieren. Wenn die Bank sagt: "Machen wir nicht", dann macht sie es nicht.
Grüße, Susanne
Re: Nacherbschaft als Sicherheit abtretbar ?
Es würde mich überraschen, wenn die Bank die Nacherbenstellung als Sicherheit akzeptiert. Denkbar wäre natürlich, dass man eine Grundschuld auf das Haus eintragen lässt. Da muss dann aber die Witwe des Onkels mitspielen.
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