Verstoß gegen 94/27 EWG - Strafmaß?

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jsk85
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Verstoß gegen 94/27 EWG - Strafmaß?

Beitrag von jsk85 »

Hallo,

ich recherchiere nun bereits eine Weile, kann aber leider keine passende Information hierzu finden:

Die EG-Richtlinie 94/27 EWG legt einen Grenzwert für die Freisetzung von Nickel in Schmuck fest. Nun wurden vor einiger Zeit Brillengestelle auf deren Nickellässigkeit überprüft und festgestellt, dass 58% der Gestelle die Richtlinien NICHT einhalten.

Da frage ich mich doch:
Lohnt es sich für ein Unternehmen eigentlich die Richtlinien einzuhalten? In Hinblick auf das Strafmaß meine ich? Mit welchen Strafen hat das Unternehmen zu rechnen und wo kann ich dieses nachschlagen?

Freue mich auf Ihre Antwort!
Jan
Ronny1958
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Re: Verstoß gegen 94/27 EWG - Strafmaß?

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

die EG Richtlinie2004/96/EG DER KOMMISSION vom 27. September 2004 als Nachfolger der Richtlinie 94/27/EG wurde für Deutschland umgesetzt umgesetzt durch die 'Siebte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung' vom 14. Juni 2000.

Dort sind auch mögliche Sanktionen enthalten.

Zuständig dürften die ehem. staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (heute meist Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik oder so ähnlich) oder sogar die zust. Verbraucherschutzministerien in den jeweiligen Bundesländern sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
jsk85
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Re: Verstoß gegen 94/27 EWG - Strafmaß?

Beitrag von jsk85 »

Hallo Ronny1958,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Über die Siebte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung bin ich nun auf das Lebensmittel- & Futtermittelgesetz gestoßen und habe dort die entsprechenden Sanktionen entdeckt. Vielen Dank!


Mit den besten Grüßen,
Jan
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