gemeinsames Haus betreten
Moderator: FDR-Team
gemeinsames Haus betreten
Guten Tag,
A und B sind seit 6 Monaten geschieden. B wohnt im gemeinsamen Haus (50/50)
mit den Kindern. Darf A einfach so ins Haus bzw. kann B
das verweigern? B zahlt Abtrag alleine (falls relevant).
A hat auch nichts mehr im Haus was A gehört.
A will den ältesten besuchen falls er sich nicht bei A meldet. (Die Kids haben kein besonders großes Interesse an A) Kann B zu A sagen "nur draussen"?
Vielen Dank
A und B sind seit 6 Monaten geschieden. B wohnt im gemeinsamen Haus (50/50)
mit den Kindern. Darf A einfach so ins Haus bzw. kann B
das verweigern? B zahlt Abtrag alleine (falls relevant).
A hat auch nichts mehr im Haus was A gehört.
A will den ältesten besuchen falls er sich nicht bei A meldet. (Die Kids haben kein besonders großes Interesse an A) Kann B zu A sagen "nur draussen"?
Vielen Dank
Re: gemeinsames Haus betreten
Im Ergebnis dürfte das auf die Frage hinauslaufen, ob A da noch wohnt oder ausgezogen ist. Wo ist A denn gemeldet? Handelt(e) es sich um eine "gemeinsame eheliche Wohnung"?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: gemeinsames Haus betreten
A darf nicht einfach ins Haus. Wenn A das Haus gegen den Willen von B betritt, begeht A Hausfriedensbruch.
Re: gemeinsames Haus betreten
Gekauft in der Ehe. Jetzt wohnt B dort mit den Kindern.windalf hat geschrieben:Im Ergebnis dürfte das auf die Frage hinauslaufen, ob A da noch wohnt oder ausgezogen ist. Wo ist A denn gemeldet? Handelt(e) es sich um eine "gemeinsame eheliche Wohnung"?
A natürlich nicht mehr.
Re: gemeinsames Haus betreten
wie alt sind die Kinder?Dylan1 hat geschrieben: A will den ältesten besuchen falls er sich nicht bei A meldet. (Die Kids haben kein besonders großes Interesse an A) Kann B zu A sagen "nur draussen"?
Re: gemeinsames Haus betreten
Es geht doch um ganz was anderes. Die vormals gemeinsame Wohnung wird nunmehr von einer Seite allein bewohnt. Und das schon seit über 6 Monaten. In diesen ersten Monaten wird, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dem Partner der ausgezogen ist, grundsätzlich ein Rückkehrrecht eingeräumt. Die Zeit hier ist vorbei. Also, willkürlich auftauchen, nur mal so, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist, das läuft nicht, darf der Vermieter ja auch nicht. Allerdings hat der Ex als (Mit)Eigentümer das Recht, sich nach Vorankündigung bzw. Terminvereinbarung von Zeit zu Zeit über den Zustand seines Eigentums zu informieren.
Die Kids scheinen ja nicht mehr ganz klein zu sein. Da muss die Mutter auch keine Räumlichkeiten für Begegnungen welcher Art auch immer zur Verfügung stellen.
Chavah
Die Kids scheinen ja nicht mehr ganz klein zu sein. Da muss die Mutter auch keine Räumlichkeiten für Begegnungen welcher Art auch immer zur Verfügung stellen.
Chavah
Re: gemeinsames Haus betreten
diese Info steht wo?Chavah hat geschrieben: Die Kids scheinen ja nicht mehr ganz klein zu sein.
Re: gemeinsames Haus betreten
Na ja, seit 6 Monaten geschieden, vorher gepeilte 1,5 Jahre getrennt, die Kids können sich klar äussern, auch der Kauf eines Einfamilienhauses kostet seine Zeit .... also Säuglinge sind das nicht mehr.
Chavah
Chavah
Re: gemeinsames Haus betreten
Und auch ein ggf. vorliegendes Umgangsrecht des Vaters berechtigt nicht zum eigenmächtigen Eindringen in die Wohnung der Mutter.
Re: gemeinsames Haus betreten
A benötigt grundsätzlich die Zustimmung von B, um das Haus (und das Grundstück,) zu betreten.Dylan1 hat geschrieben:A und B sind seit 6 Monaten geschieden.
Nebenbei: Wurde im Scheidungsverfahren zum Haus keine Vereinbarung getroffen? Es ist selten eine gute Lösung, wenn beide Ex-Eheleute nach der Scheidung über eine längere Zeit noch gemeinsam Eigentümer der Ehewohnung bleiben.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: gemeinsames Haus betreten
nö, Säuglinge wohl nicht, aber aber so gerechnet könnte der besagte Sohn auch 2 Jahre alt sein. Ab und an trennen sich Menschen auch vor der Geburt eines Kindes.Chavah hat geschrieben:Na ja, seit 6 Monaten geschieden, vorher gepeilte 1,5 Jahre getrennt, die Kids können sich klar äussern, auch der Kauf eines Einfamilienhauses kostet seine Zeit .... also Säuglinge sind das nicht mehr.
Chavah
Zumindest geht aus
kein Alter hervor.Die Kids haben kein besonders großes Interesse an A
Re: gemeinsames Haus betreten
1.Getrenntlebend seit fast 2 Jahren.
Seit rund 6 Monaten geschieden.
2.Die Kids sind von 12 bis 19
3. Warum wird immer von den Vätern ausgegangen die diejenigen sind,
die irgendwo was wollen...gier ist es nämlich andersrum...
Die Muttee ist diejenige...nur mal so am Rande.
4. Nein es wurde nichts vereinbart des Hauses wegen.
Geht auch gar nicht. Muss erstmal alles so bleiben.
Mit anderen Worten...ich muss diesen "Besuch" nicht im Haus sulden...richtig?
Im übrigen geht es um den ältesten.
Gruß
Seit rund 6 Monaten geschieden.
2.Die Kids sind von 12 bis 19
3. Warum wird immer von den Vätern ausgegangen die diejenigen sind,
die irgendwo was wollen...gier ist es nämlich andersrum...
Die Muttee ist diejenige...nur mal so am Rande.
4. Nein es wurde nichts vereinbart des Hauses wegen.
Geht auch gar nicht. Muss erstmal alles so bleiben.
Mit anderen Worten...ich muss diesen "Besuch" nicht im Haus sulden...richtig?
Im übrigen geht es um den ältesten.
Gruß
Re: gemeinsames Haus betreten
nein und zumal bei einem volljährigen Kind muss der Elternteil damit leben, wenn es keinen oder weniger Kontakt wünschtDylan1 hat geschrieben: Mit anderen Worten...ich muss diesen "Besuch" nicht im Haus sulden...richtig?
Im übrigen geht es um den ältesten.
Gruß
Re: gemeinsames Haus betreten
Wenn der Sohn der besucht werden soll schon erwachsen ist, spielt Umgangsrecht natürlich keine Rolle. Dann muss der Vater halt seinen Sohn fragen, ob er ein Treffen will, und es muss wohl nicht zwingend in dem Haus sein.
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