Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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n8kater
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Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von n8kater »

Hallo,
mein Sohn hat das Pflegeheim verlassen und lebt wieder bei der Mutter. Dies habe ich indirekt erfahren.
Ab wann muss ich die monatlichen Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen ?
Anderweitig hab ich gelesen, dass dies von seiten der Mutter passieren muss und ich dann erst zahlen muss.
Und das man für verstrichene Monate nichts fordern kann.
Stimmt das ?
Ich musste seinerzeit Jugendamts Urkunden unterschreiben.

Bitte um ein Antwort.

n8kater
SusanneBerlin
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Re: Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

ein paar mehr Informationen wären hilfreich.
Z.B ob der Sohn minderjährig/volljährig ist und erwerbsfähig oder erwerbsunfähig?
Warum war er im Pflegeheim? Wer hat das Pflegeheim finanziert?

Warum haben Sie mit der Unterhaltszahlung aufgehört und mit wem war das abgesprochen?
Ich musste seinerzeit Jugendamts Urkunden unterschreiben.
Was stand da drin? War die Unterhaltszahlung befristet bis zur Volljährigkeit oder unbefristet?

Ist für den Sohn eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Anderweitig hab ich gelesen, dass dies von seiten der Mutter passieren muss und ich dann erst zahlen muss.
Und das man für verstrichene Monate nichts fordern kann.
Stimmt das ?
Das kommt auf die Antworten der obenstehenden Fragen an.
Grüße, Susanne
n8kater
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Re: Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von n8kater »

Guten Tag,

hier meine ergänzenden Angaben, die benötigt werden :

Mein Sohn ist jetzt 11 Jahre alt und damit minderjährig.
Die Einweisung in das Pflegeheim wurde vorgenommen von dem dortigen Jugendamt und
Familiengericht aufgrund von Fehlverhalten in Kindergarten und Schule an dem späteren
Wohnsitz der Mutter.
Das Jugendamt der Stadt in dem Bezirk des Pflegeheimes hat mich zwar aufgefordert zum Unterhalt.
Aber mein Einkommen war viel zu gering um zahlen zu müssen.
In den Jugendamt Urkunden ist keine zeitliche Begrenzung angegeben.

Wie ich indirekt erfahren habe soll er jetzt bei der wieder verheirateten Mutter wohnen (600 km von mir
entfernt) und dort auf eine Sonderschule gehen.

n8kater
SusanneBerlin
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Re: Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Aber mein Einkommen war viel zu gering um zahlen zu müssen.
In den Jugendamt Urkunden ist keine zeitliche Begrenzung angegeben.
Wenn per Jugendamt-Urkunde eine Unterhaltszahlung vereinbart ist, können Sie nicht eigenmächtig entscheiden dass Ihr Einkommen zu gering ist, um den vereinbarten Unterhalt zu leisten.
Das Jugendamt der Stadt in dem Bezirk des Pflegeheimes hat mich zwar aufgefordert zum Unterhalt.
Auch entfällt der Unterhalt nicht, während das Kind im Heim ist. Eine Heimunterbringung kostet viel Geld und das ist (wenn es nicht aus medizinischen Gründen geschieht und die Krankenkasse zahlt) von den Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen.

Sie werden den gesamten aufgelaufenen Unterhalt nachzahlen müssen, wenn Sie nicht ganz schnell etwas unternehmen, um den Unterhalt per Urkunde herabsetzen zu lassen. Aber das hat man Ihnen in den früheren threads alles schon gesagt.
Grüße, Susanne
KZG
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Re: Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von KZG »

SusanneBerlin hat geschrieben:Sie werden den gesamten aufgelaufenen Unterhalt nachzahlen müssen, wenn Sie nicht ganz schnell etwas unternehmen, um den Unterhalt per Urkunde herabsetzen zu lassen. Aber das hat man Ihnen in den früheren threads alles schon gesagt.
Nun mal schön langsam.
n8kater hat geschrieben:Das Jugendamt der Stadt in dem Bezirk des Pflegeheimes hat mich zwar aufgefordert zum Unterhalt.
Aber mein Einkommen war viel zu gering um zahlen zu müssen.
Da ging es doch um den Kostenbeitrag (SGB VIII, § 91 ff,) den Sie für die Heimunterbringung leisten sollten, oder? Dann liegt Ihnen doch sicherlich auch das Ergebnis - ein Bescheid - darüber vor. Was steht denn da drin?


Und ja, sind Sie denn jetzt aufgefordert worden die Unterhaltszahlungen wieder aufzunehmen? Von wem?
n8kater
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Re: Wiederaufnahme von Kindesunterhalt

Beitrag von n8kater »

Ja, mir liegen Bescheide vor, dass ich nicht bezahlen brauche wegen zu geringem Einkommen.
Die Kosten wurden vom Land übernommen, ca. 5.500 Euro monatlich.

Da der Sohn wieder bei der Mutter leben soll (aber offiziell weiß ich gar nichts), müsste ich
aufgefordert werden meinen alten Unterhaltsbetrag zu bezahlen ??
Nur möchte ich nicht eines Tages plötzlich eine dicke Summe für zurückliegende Monate
aufbringen müssen.
Ich habe anderweitig gelesen, dass die Mutter sich melden muss den Unterhalt neu zu leisten
und für verstrichene Monate nichts fordern könne. Stimmt das ??

n8kater
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