Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Denny101
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Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von Denny101 »

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe auf einer Internetverkaufsplattform etwas verkauft und verschickt. Dafür habe ich 2 Zeugen (meine Frau und den Ladeninhaber). Im übrigen war KEIN versicherter Versand gewünscht. Den Versandschein besitze ich noch, jedoch war hier keine Sendungsnummer drauf, weil unversicherter Versand gewünscht war, das vorab.

Dann der erste Schock: Der Käufer will das Päckchen nicht erhalten haben. Ich habe mich an den Support gewendet. Nach 3 Wochen kam auch eine Antwort. Geschildert hatte ich die Situation schon und es liegt ja beim Käufer, ob er versicherten Versand wünscht oder nicht. Jetzt hat der Support sich für den Käufer entschieden! Ich weiß auch nicht warum!

Bezahlt wurde mit Käuferschutz, wo Punkt 4.1 wichtig sein kann.
"4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der *******-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt ********* den Antrag auf *****-Käuferschutz ab."

(* = Verdeckung des Firmennamens)

Mein Versandschein ist GÜLTIG, jedoch ohne Sendungsnummer, was aber daran liegt, dass der
Versand unversichert ist, da es so gewünscht war, wofür ich nichts kann!

Wer ist hier wirklich im Recht und was soll ich als nächstes tun?

Ich danke vielmals für Hilfe :)
LeaFlora
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von LeaFlora »

Ich beschäftige mich derzeit mit einer ähnlichen Thematik.

So wie es aussieht, erkennt das Unternehmen im vorliegenden exemplarischen Fall wohl nur Versandbelege von Einschreiben bzw. Paketen an, da nur diese (bedingt) versichert und verfolgbar sind. Alles andere ist ungültig.

Selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Einlieferung erfolgt ist, reicht das nicht. Darüber hinaus kann bei unversichertem Versand ab Einlieferung später nicht mehr festgestellt werden, welchen Weg die Sache genommen hat. Es kann z.B. im Rahmen einer Nachforschung auch nicht festgestellt werden, ob ein unversicherter Brief oder ein Päckchen überhaupt zugestellt wurden.

Das Unternehmen begründet die Entscheidung zugunsten des Käufers dann damit, dass der Käufer unmöglich den Nichterhalt beweisen könnte. Somit liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das ist so auch in den Geschäftsbedingunge des Unternehmens festgeschrieben.

Ich denke, dass es nun einerseits diese Geschäftsbedingungen gibt, denen zufolge nichts mehr getan werden kann. Ich bin mir jedoch nicht sicher, wie die Rechtslage im allgemeinen ist. Die könnte ja eventuell abweichen. Bisher konnte mir noch keiner mehr dazu sagen.

Da der Käufer sich im vorliegenden Fall explizit für den unversicherten Versand entscheidet, in welchem Fall der Verkäufer in dem zu erwartenden ihm zur Verfügungen stehenden Handlungsspielraum unmöglich die Zustellung nachweisen kann, sehe ich nicht, warum nur der Verkäufer haften sollte und nicht auch der Käufer einen Teil der Haftung trägt.

Hoffentlich kann jemand die Rechtslage hierzu noch etwas näher erläutern.
Pirate
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von Pirate »

Wenn mit "Käuferschutz" der Bezahlfreund eines großen Auktionshauses gemeint ist, dann wird der Bezahlfreund zugunsten des Käufers entscheiden und die Zahlung rückabwickeln. Wenn es nur der "Käuferschutz" des Auktionshauses selbst ist, dann wird es das Auktionshaus mangels tatsächlicher Handlungsmöglichkeiten nicht sonderlich interessieren.
aurorashmi
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von aurorashmi »

Pirate hat geschrieben:Wenn mit "Käuferschutz" der Bezahlfreund eines großen Auktionshauses gemeint ist, dann wird der Bezahlfreund zugunsten des Käufers entscheiden und die Zahlung rückabwickeln. Wenn es nur der "Käuferschutz" des Auktionshauses selbst ist, dann wird es das Auktionshaus mangels tatsächlicher Handlungsmöglichkeiten nicht sonderlich interessieren.
auch, wenn der Käufer unversicherten Versand wählt, und somit das Versandrisiko bei ihm (also dem Käufer) liegt?
Und was halten Sie als Unbeteiligter vom Thema Intelligenz?
Para-Graf
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von Para-Graf »

Ich weiß, es hilft nicht weiter - aber aus eben den o.g. Gründen biete ich als Verkäufer gar keinen unversicherten Versand an. Soweit ich es nachlesen konnte, ist der Käuferschutz nicht auf versicherten Versand beschränkt, insofern wird man da ggf. ein Gericht die Beweislage beurteilen lassen müssen.
khmlev
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von khmlev »

Soweit ich es nachlesen konnte, ist der Käuferschutz nicht auf versicherten Versand beschränkt, ...
Hier wird aber der Verkäuferschutz des Bezahlkumpels vom Verkäufer in Anspruch genommen. Der Verkäufer wehrt sich gegen den Käufer, weil dieser behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben.

Warum sollte beim Käuferschutz der Einkauf nur auf Waren beschränkt werden, welche mit versicherten Versand angeboten werden? Der Versand liegt immer noch in der Verantwortung des Verkäufers und wenn dieser Ware versendet, zu Versand-Bedingungen, die nicht durch den Verkäuferschutz abgedeckt sind, dann ist dies sein Risiko.

Wenn der Verkäufer Bezahlkumpel anbietet, dann darf er eben keinen unversicherten Versand anbieten, da er sonst die Bedingungen des Bezahlkumpels im Falle des Verkäuferschutzes nicht erfüllen kann. Hier nunmehr die Schuld bei einem Dritten zu suchen verbietet sich, weil Bezahlkumpel aus seinen Seiten die Bedingungen für den Verkäuferschutz transparent und beispielhaft aufzeigt.
Gruß
khmlev
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Pirate
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von Pirate »

aurorashmi hat geschrieben:auch, wenn der Käufer unversicherten Versand wählt, und somit das Versandrisiko bei ihm (also dem Käufer) liegt?
Ganz besonders dann. Gibt genug Käufer, die auf dieser Welle reiten.

Bei Zahlung via Bezahlfreund:

- NIE NIE NIE mit einer nicht online verfolgbaren Zustellungsmethode versenden,
- NIE NIE NIE an eine andere als die beim Bezahlkumpel hinterlegte Lieferanschrift versenden.

Wenn man gewerblich im Monat 1.000 Sendungen mit einem Warenwert von 20 Euro per normalem Brief raushaut, dann tun einem die zwei (möglicherweise angeblich) nicht angekommenen Sendungen nicht weh. Wenn man einmal 'nen 100 Euro Artikel in ein Päckchen tut, vielleicht schon.
Newbie2007
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von Newbie2007 »

Hallo Deny101,

hier muss sauber zwischen 2 verschiedenen Themen unterschieden werden:

1. Ihr vertragliches Verhältnis zum Bezahldienst.
Auf den Hilfeseiten des Bezahldienstes wird ganz klar gesagt, dass der Verkäufer den Versand des Artikels durch einen gültigen Versandbeleg, der bestimmte Anforderungen erfüllt, nachweisen muss. Wenn Sie sich nicht daran halten und die Sendung z. B. als Päckchen verschicken, ist der Bezahldienst berechtigt, im Falle der Inanspruchnahme des Käuferschutzes durch den Käufer den Kaufpreis an diesen zurückzuzahlen. (Sowieso wäre eine Klage gegen den Bezahldienst relativ aufwändig, auch wenn er einen Fehler gemacht hätte.)

Aber (und das hat in diesem Thread noch niemand erwähnt, glaube ich):

2. Sie haben auch einen Vertrag mit dem Käufer, und aus diesem Vertrag schuldet der Käufer ihnen nach wie vor den Kaufpreis, unter 2 Voraussetzungen:
- Es handelt sich um einen Privatverkauf.
- Sie sind nicht von den Anweisungen des Käufers in Bezug auf die Versandart abgewichen.
Beides ist vermutlich gegeben (oder?), dann liegt nach §447 BGB das Risiko des Verlustes beim Käufer und nicht bei Ihnen.

Daran ändert auch die Entscheidung des Bezahldienstes nichts, denn dieser wickelt nur die Bezahlung nach gewissen Regeln ab (in diesem Fall halt so, dass der Käufer das Geld zurückerhält) und ist kein "Schiedsrichter", der entscheidet, wem der Kaufpreis rechtlich zusteht bzw. wem nicht.

Darauf sollten Sie den Käufer hinweisen, und wenn er sich weiter quer stellt, können Sie den üblichen Weg (Mahnbescheid, Klage) gehen, um an Ihr Geld zu kommen. Eventuell müssen sie dann vor Gericht nachweisen, den Artikel wirklich abgeschickt zu haben. Das kann aber auch z. B. per Zeugenaussage geschehen.
khmlev
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von khmlev »

Das sehe ich anders. Der Käufer hat die Ware per Vorkasse gezahlt. Im Übrigen hat der Käufer keine Versand-Anweisung erteilt, sondern nur das Angebot des Verkäufers die Ware unversichert zu versenden angenommen. Dieses Angebot hätte der Verkäufer aber nicht machen dürfen, ausser er ist bereit das Risiko des fehlenden Verkäuferschutzes durch Bezahlkumpel einzugehen.
Gruß
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von pOtH »

Auch wenn man dann keinen "Verkäuferschutz" durch den Bezahldienst hat, bedeutet das nicht das man gegen den Käufer keine Ansprüche hat!
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
BGB §447 Abs. 1

Ich würde daher den Käufer auf den o.G. § u. die Zeugen (Freundin u. Ladeninhaber) hinweisen, zur Zahlung (mit Datum!) der Kaufsumme auffordern u. ihm klar machen das man ansonsten einen Mahnbescheid in die Wege leitet od. einen Anwalt beauftragt (dessen Kosten der Käufer zu tragen hat!)!
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von khmlev »

Der Verkäufer versendet nicht auf verlangen des Käufers, er hat dem Käufer diese Form des Versandes selbst angeboten.
Gruß
khmlev
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von pOtH »

khmlev hat geschrieben:Der Verkäufer versendet nicht auf verlangen des Käufers, er hat dem Käufer diese Form des Versandes selbst angeboten.
Im Eingangspost heißt es aber
Denny101 hat geschrieben:Im übrigen war KEIN versicherter Versand gewünscht. Den Versandschein besitze ich noch, jedoch war hier keine Sendungsnummer drauf, weil unversicherter Versand gewünscht war, das vorab.
khmlev
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von khmlev »

Oh, das hab ich glatt überlesen.
Gruß
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Re: Artikel online Verkauft - soll nicht angekommen sein?

Beitrag von khmlev »

Noch ein Gedanke, nach Eingang des neuen Kommentars zum Kaufrecht:
Eine Pflicht zur Versicherung der Ware trifft den Verkäufer nach § 447 BGB grundsätzlich nicht. Die Versicherungspflicht trifft den Verkäufer aber stets dann, wenn dafür ein hinreichender Anlass besteht (Staudinger/Beckmannn 2014, § 447 RN 31). Dies ist hier der Fall, da der Verkäufer und Käufer einvernehmlich die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über den Bezahldienst vereinbart haben. Der Verkäufer ist damit auch in der Pflicht, alles zu tun, damit er bei Inanspruchnahme des Käuferschutzes durch den Käufer, seinen Verkäuferschutz nicht verliert. Diese Pflicht des Verkäufers aus § 447 BGB verbietet damit den unversicherten Versand. Er hätte den Wunsch des Käufers ablehnen müssen.
Gruß
khmlev
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