Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haftet?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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sabsmitkater
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Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haftet?

Beitrag von sabsmitkater »

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

Ich schildere Ihnen den folgenden Fall:

Person A hat eine Ware mit hohem Wert über ein Internetautkionshaus bei Person B gekauft und gemäß den Auswahlkriterien zur Bezahlung per Überweisung im Voraus beglichen. Leider ist diese Zahlungsart nicht über den Auktionshaus-Käuferschutz abgesichert, womit das Auktionshaus aus Haftungsangelegenheiten heraus ist. Dies spielt im folgenden noch eine Rolle.

Person A war nun über das Wochenende nicht anwesend als die Ware per Post geliefert wurde, andere im selben Wohnhaus gemeldete Personen gingen einer Erwerbstätigkeit nach und waren somit ebenfalls nicht anwesend. Es konnte also keiner eine Warenzustellung annehmen.
Die von Person B sofort nach Zahlung verschickte Ware wurde am Freitag des benannten Wochenendes zugestellt, indem die Postbotin selbst unterschrieb und das Paket vor die Tür legte. Sie nahm also das Paket nicht wieder mit zur Postdienststelle, sondern vermerkte es als "zugestellt an (Nachname Postbotin)" und bestätigte mit eigener Unterschrift.

Nach der Rückkehr der erwerbstätigen Personen wanderte das Paket ungeöffnet ins Zimmer von Person A, der es nach seiner Rückkehr öffnete und ohne Inhalt fand.
Eine eingehende Kontrolle des Pakets ergab, dass dieses vorher geöffnet worden sein musste, geleert wurde und mit einem zweiten Paketband wieder zugeklebt wurde.
Ob dies vor Postversand, während es bei der Post bearbeitet wurde oder nach dem Ablegen des Pakets vor der Tür geschah - oder ob die Postbotin es selbst geöffnet hat - lässt sich für Person A nicht feststellen.
Person A hat in der Sendungsnachverfolgung des Postunternehmens den Vermerkt "Ware am xx zugestellt an xy" vorgefunden und dies zur Vorlage bei Post und Polizei ausgedruckt.

Person A hat sich sofort mit dem Internetauktionshaus in Verbindung gesetzt, wo ihm das Fehlen des Käuferschutzes mitgeteilt wurde sowie der Rat erteilt, sofort Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten, sowie sich mit Person B in Verbindung zu setzen.

Person B ist telefonisch nicht erreichbar und reagiert auch nicht auf die Kontaktaufforderung über die Plattform des Auktionshauses.
Die Postbotin konnte erreicht werden, hat ihr Fehlverhalten eingeräumt und hat im Nachhinein das Fehlende Gewicht des Pakets ("Ziemlich leicht") erwähnt. Das lässt einen Leerversand oder eine Öffnung vor Zustellung vermuten.
Die Postbotin hat nun die Befürchtung selbst haften zu müssen.

Die Anzeige bei der Polizeidienststelle zieht nun folgendes nach sich:
Es werden Fingerabdrücke genommen von Person A, den erwerbstätigen Personen die das Paket angefasst haben, der Postbotin und Person B. Man erhofft sich damit einen Täterfingerabdruck zu erhalten.

Meine Frage(n) zur Haftbarkeit:
- Das Paket war mit 500 Euro versichert, der Warenwert übersteigt dies um 200 Euro. Wer haftet wem gegenüber und hat Person A die Chance, des gesamte bezahlte Geld zurück zu erhalten?
- Haftet das Postunternehmen für das Verhalten der Postbotin und wem gegenüber - dem Versender oder dem Empfänger?
- Ist Person B haftbar und muss das Geld zurückerstatten, obwohl das Paket fälschlich von der Postbotin als "zugestellt" bearbeitet worden ist?

Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfen!

sabsmitkater
Stinot
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Re: Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haft

Beitrag von Stinot »

Hallo,
Über 500,-- EUR hinaus haftet der Täter und den kennen Sie nicht.
Gruß
S T I N O T
___________________________________________________
... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
Tim_S.
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Re: Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haft

Beitrag von Tim_S. »

Tag,
der Fall ist nach allem bisher gesagten für den Käufer recht einfach: Es wird das Beförderungsunternehmen auf Schadensersatz verklagt und dem Verkäufer der Streit verkündet. Entweder geht das Gericht am Ende des Prozesses davon aus, dass die Kaufsache zur Beförderung übergeben wurde, dann haftet der Transporteur voll oder das Gericht geht davon aus, dass die Kaufsache nicht zur Beförderung übergeben wurde, dann ist der Verkäufer aufgrund der Streitverkündung an dieses Ergebenis ebenfalls gebunden und muss den Kaufpreis erstatten. Schwieriger wird es allerdings, wenn die Sendung grenzüberschreitend durch ein Unternehmen befördert wurde, welches der sog. "nationalen Postverwaltung" im Sinne des Weltpostvertrages gleichsteht. Dann könnte eine Haftungsbegrenzung bei rund 500,- Euro greifen, die selbst bei Diebstahl durch Mitarbeiter nicht zu durchbrechen ist.
sabsmitkater
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Re: Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haft

Beitrag von sabsmitkater »

Guten Abend,

weitere Erkenntnisse in dem geschilderten Fall sind:

Der Verkäufer Person B hat mittlerweile auf Kontaktversuche reagiert und zeigt Kooperationsbereitschaft insofern, Stellung zu nehmen, die Versanddokumente auszuhändigen sowie die Versicherung an den Käufer Person A abzutreten, für den Fall, dass das Versandunternehmen die Haftung übernehmen wird.
Dies muss zügig geschehen, da Person B in drei Wochen Deutschland für drei Jahre verlassen wird...

Die Polizeidienststelle hat weitergehende Ermittlungen aufgenommen, vor allem da es in einem bestimmten Zustellungsgebiet in einem Zeitraum von drei Wochen (von heute zurück gerechnet) mehrere solcher Vorfälle entwendeter Paketinhalte - bevorzugt hochpreisige Multimedia-und Kommunikationstechnik - gegeben hat, und auch Verkäufer Person A kennt das Prozedere bereits aus einem in jüngerer Vergangenheit liegenden ähnlichen Fall. Daher wird auch im Zustellungs-Gebiet des Versenders bereits ermittelt.

Weiterhin wurde das Fehlverhalten der Postbotin mit einer niemals durchgeführten Auslieferung der Ware gleichgesetzt, demnach liegt zunächst der Haftungsanspruch beim Verkäufer, dieser wird auf den Käufer übertragen werden (siehe oben).
So kann meinem Verständnis nach Person A zumindest auf die Haftungssumme hoffen, sollte kein "Täter" ermittelt werden können.

ICh danke Ihnen vielmals für Ihre Erläuterungen und Denkanstöße!

Guten Abend, sabsmitkater
Tim_S.
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Re: Postbote hat selbst unterschrieben, Paket leer, wer haft

Beitrag von Tim_S. »

Morgen,
So kann meinem Verständnis nach Person A zumindest auf die Haftungssumme hoffen, sollte kein "Täter" ermittelt werden können.
Der Empfänger muss sich nicht auf eine beschränkte Haftung verweisen lassen. Es liegt nach allem ein Fall eines ungeklärten Verlustes vor. In diesen Fällen wird idR qualifiziertes Verschulden im Sinne von § 435 HGB oder Ziffer 27 ADSp oder Art. 29 CMR angenommen, so dass das Beförderungsunternehmen den gesamten Schaden zu erstatten hat. Wenn das Beförderungsunternehmen den Täter nicht ermitteln kann ist das deren Problem, nach ständiger Rechtsprechung hat das Unternehmen durch enge Schnittstellenkontrollen und sonstige Maßnahmen Sorge dafür zu tragen, dass ihnen anvertraute Güter nicht unbemerkt verschwinden können.

Übrigens bräuchte es auch der Abtretung nicht, der Empfänger hat per Gesetz einen eigenen Anspruch gegen das Beförderungsunternehmen, § 421 HGB, § 437 HGB. Aber die Abtretung schadet auch nicht.
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