Paket falsch zugestellt - wer haftet?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Paganina1
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Paket falsch zugestellt - wer haftet?

Beitrag von Paganina1 »

hallo an alle

A. bestellt bei Fa. B Waren übers Internet. Die Ware wird verschickt, aber wegen eines technischen Fehlers steht die falsche Adresse drauf. Der Paketzusteller gibt das Paket an der falschen Adresse ab, obwohl A. dort gar nicht wohnt. Ein Bewohner E. nimmt es an. A. wartet auf sein Paket, und als nach etwa einer Woche weder Ware noch Benachrichtigung da sind, verfolgt er den Link in der Email, die Fa. B mit der Versendung der Ware geschickt hat. Dort erfährt A., dass das Paket bei Nachbar C abgegeben wurde. Nachdem A. Nachbar C an seiner Adresse nicht bekannt ist, ruft er bei Paketdienst D an. Dort erfährt er, dass das Paket an die falsche Adresse abgegeben wurde ( also nicht als "Empfänger unbekannt zurück"). A. geht zu der Adresse und fragt nach. E. erklärt ihm, dass das Paket zwar angenommen wurde, aber als festgestellt wurde, dass A. dort nicht wohnt, es draußen im Eingangsbereich abgelegt wurde. A. ist entrüstet, findet aber nach ausgiebiger Suche das Paket nicht mehr. Enttäuscht geht A. nach Hause und telefoniert mit D. D nimmt den Vorfall auf und versichert A., dass er sich nicht mehr darum kümmern muss. Nach einiger Wartezeit bekommt A. von Fa. B. eine Email, dass er noch Geld zu bezahlen hätte. A. fragt bei Fa. B nach, klärt die Situation auf und dass D. sich darum kümmern würde. Fa. B. behauptet nun, dass D sich nicht mehr kümmert und für "die die Situation erledigt " sei. ganz im Gegensatz zu der Aussage von D im Telefongespräch mit A.
Was kann A tun, um Klarheit zu bekommen und um Regressansprüchen für die - letztendlich ihm nicht gelieferte - Ware entgegenzuwirken?
Ist es ratsam, schriftlich bei D nachzufragen?
Oder hilft die Verbraucherzentrale?
Was kann generell auf A. zukommen ( außer dem bisherigen Ärger? )

Grüße

Paga
Pirate
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Re: Paket falsch zugestellt - wer haftet?

Beitrag von Pirate »

A hat die im aus dem Kaufvertrag zustehenden Rechte, d.h. Erfüllung (Lieferung) verlangen oder nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückteten, ggf. mit Schadenersatzanspruch (wenns ein Schnäppchen war).
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