online Paketkauf + Versand

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Ikarus1950
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online Paketkauf + Versand

Beitrag von Ikarus1950 »

Hallo liebes Forum,

Habe eine Frage bezüglich eines online ersteigerten Artikels:

Nehmen wir an Person A ersteigert ein Paket bei einem online Shop (Bezahlung erfolgt per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]).
Person A hat bereits vorher bei diesem online Shop bestellt, damals noch mit einer anderen Adresse.
Bei der neuen Bestellung gibt Person A eine andere Adresse an, welche auch in der Bestellbestätigung des online Shops bestätigt wird.
Trotz allem wird das Paket aber an die alte Adresse geliefert und dort von jemanden angenommen.

Person A hat das Paket aber nicht erhalten.

Wer ist schuld? Der online Shop/ Verkäufer oder der Versender?

Vielen Dank im voraus bereits.
DerKoch
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von DerKoch »

Ikarus1950 hat geschrieben:
Wer ist schuld? Der online Shop/ Verkäufer oder der Versender?
Bis gerade eben war ich noch der Meinung dass der Betreiber eines online Shop´s gleichzeitig auch Verkäufer und Versender seiner Waren ist.
Ikarus1950
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von Ikarus1950 »

Stimmt. Der online Shop hat dem Zusteller ([Versandfirma Y]) die falsche Adresse gegeben. Die Schuld liegt also beim Verkaeufer?
Tastenspitz
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von Tastenspitz »

Viele Shops haben die Möglichkeit bei gleicher Lieferanschrift eine andere Rechnungsanschrift einzugeben. Hier auch? Wurden beide Anschriften geändert?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Ikarus1950
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von Ikarus1950 »

Ja, beide Adressen wurden geändert und sind auch beide in der Bestellbestätigung eingetragen.
DerKoch
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von DerKoch »

Nach meinem Verständnis liegt die Schuld beim Verkäufer.

Was ist denn jetzt das Problem? Will der Verkäufer kein zweites Mal an die richtige Adresse versenden?

Wird er aber müssen wenn in der Bestellbestätigung die richtige Adresse steht.

Er kann sich ja die falsch verschickte Ware wieder holen oder bezahlen lassen.

Der, der die erste Ware bekommen hat könnte sich vielleicht darauf berufen dass er Ware die er unaufgefordert zugeschickt bekommt behalten, benutzen oder auch wegschmeißen kann aber das gilt nur wenn er nicht erkennen hätte müssen das die Ware für jemanden anderen bestimmt ist und da auf dem Paket sicherlich Dein Name gestanden hat hätte er merken müssen dass er nicht der rechtmäßige Empfänger ist.
Ikarus1950
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von Ikarus1950 »

Das Problem ist dass das Paket jetzt irgendjemand im Wohnheim angenommen hat.
bei der Paket Onlinverfolgung steht ich persönlich hätte es angenommen, das geht aber nicht da ich nicht da ich die Woche über an der anderen Adresse verbracht habe.
Im Briefkasten ist kein Zettel hinterlassen und meine nächsten Nachbarn im Wohnheim wissen auch nichts von einem Paket. Ich vermute jemand hat sich als ich ausgegeben anders kann ich es mir nicht erklären :? Hat der Versender da keine Mitschuld da es an die falsche Adresse versendet wurde?
Para-Graf
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Re: online Paketkauf + Versand

Beitrag von Para-Graf »

Wenn in der Paketverfolgung eine andere Adresse steht als in der Aufragsbestätigung, wird man sehr leicht nachweisen können, das Paket nicht selbst angenommen zu haben. Woher sollte man auch wissen, dass der Verkäufer das Paket entgegen seiner Auskunft an eine andere Adresse sendet?

Der Käufer sagt dem Verkäufer "hab ich nicht bekommen, haben Sie an die falsche Adresse verschickt". Verkäufer sagt Transporteur "wo ist das Paket, ihr konntet es dem Empfänger gar nicht zustellen, weil die Adresse falsch war"....
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