Schadensersatz

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Tim1907
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Schadensersatz

Beitrag von Tim1907 »

Hallo miteinand´,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

A ist Spediteur und übergibt auf einer Frachtenbörse einem selbstfahrenden Unternehmer B (3.5t KleinLKW) auf einen Freitagnachmittag einen Ladeauftrag mit Fixtermin Montag 6:00Uhr an der Entladestelle.
A weist in den dem Transportauftrag anhängenden AGB darauf hin, daß die ADSp. und (unter anderem) zusätzlich auch folgendes gilt:
"Bei Terminsendungen sind die vorgegebenen Termine strikt einzuhalten. Sofern fest vereinbarte Ladezeiten oder Entladezeiten vom Auftragnehmer schuldhaft überschritten werden, gilt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 2000.-€ pro Schadenfall als vereinbart. Der Nachweis eines abweichenden Verzögerungsschadens bleibt nachgelassen."

B nimmt den Auftrag soweit an, läd auch Freitags pünktlich, jedoch kommt es am darauffolgenden Montag zu massiver Zeitüberschreitung.
Um 7:30Uhr wird der Kunde von A nervös und fragt nach wo die Ware bleibt, worauf direkt ein Anruf von A bei B im Fahrzeug erfolgt.
Antwort von B: "Ich bin um 4:30Uhr losgefahren und jetzt steh ich im Stau" (insgesamt waren es ca 300km, die B am Montag morgen zur Abladestelle fahren mußte, er hätte also bereits viel früher losfahren müssen um den vorgegebenen Termin zu halten.)
Ankunft von B an der Entladestelle letztendlich um 10:30Uhr, also 4.5 Stunden über Termin.

B rechtfertigt sich damit: Auf dem Frachtbrief des Kunden steht: Anlieferung 7-11 Uhr!
Er hatte jedoch versäumt A darauf hin zu weisen und hat sich dadurch sozusagen seinen eigenen Termin gestrickt.
A hat wie oben erwähnt B im Transportauftrag auf 6:00Uhr Entladezeit hingewiesen

Eine Haftbarhaltung wird an B verschickt, worauf A nicht reagiert.

Ist B dem A gegenüber jetzt haftbar? Kann A die 2000€ Schadensersatz fordern? Der Kunde von A ist dermaßen verärgert, daß er an A seitdem kaum noch Aufträge vergibt (bis dahin ca 5-10 pro Woche, seitdem nur noch 1-2 Aufträge alle 2 Wochen)

Wie ist die Rechtslage?

Bereits jetzt schon vielen Dank für die Antworten
Tim1907
DerKoch
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Re: Schadensersatz

Beitrag von DerKoch »

Da ein Vertrag zwischen A und B geschlossen wurde und nicht zwischen B und C (C ist der Empfänger) sehe ich ganz klar einen Verstoß gegen die Vertagsbedingungen und somit auch Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt.
Tim_S.
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Re: Schadensersatz

Beitrag von Tim_S. »

Tag,
wegen dieser Formulierung
A ist Spediteur und übergibt auf einer Frachtenbörse einem selbstfahrenden Unternehmer B (3.5t KleinLKW) auf einen Freitagnachmittag einen Ladeauftrag mit Fixtermin
eine Nachfrage: War es wirlich so, dass der Auftrag "auf einer Frachtenbörse" erteilt wurde? Ich kann nicht für alle Börsen sprechen, aber zumindest bei manchen Börsen werden letztlich nur Versender und Verkehrsunternehmen miteinander bekannt gemacht, den eigentlichen Verkehrsvertrag müssen die danach noch selber schließen.

Wenn der Verkehrsvertrag tatsäclich auf der Frachtenbörse geschlossen worden sein sollte, dann kann der natürlich nicht mehr durch einen Dritten geändert werden.
Tim1907
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Re: Schadensersatz

Beitrag von Tim1907 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ja, es wurde direkt auf einer Frachtenbörse der Transportauftrag geschlossen. Letztendlich ist es zwar rechtlich anscheinend recht sicher, daß der Auftragnehmer in Regress genommen werden könnte, aber der Auftraggeber bekommt dadurch noch mehr "graue Haare" und wird diesen Fall als Erfahrung für weitere Frachtvergaben abtun und nicht aktiv gegen den AN vorgehen.
Tim_S.
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Re: Schadensersatz

Beitrag von Tim_S. »

Wie lautet denn der Anfangsbuchstabe der Börse, T? Dort würde z. B. eben noch nicht der Frachtvertrag zustande kommen, es ist dort gerade nicht so wie z. B. in der Bucht.

Falls der Frachtvertrag also schon auf der Börse wirksam mit dem Fixtermin abgeschlossen wurde und der Auftraggeber den Auftragnehmer derzeit nicht in Anspruch nehmen will: Das steht einem Regress gegen den Frachtführer, der den Termin nicht gehalten hat, nicht entgegen. Wäre ich der Auftraggeber des Frachtführers würde ich den dann verklagen und den Schadensersatz an den Kunden auskehren, das könnte ihn auch wieder gut stimmen.
Tim1907
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Re: Schadensersatz

Beitrag von Tim1907 »

nein, nicht T, sondern COU am Anfang
Tim_S.
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Re: Schadensersatz

Beitrag von Tim_S. »

ok, die scheinen über die Plattform tatsächlich auch den eigentlichen Verkehrsvertrag zwischen Anbieter und Annehmendem abschließen zu lassen. Na dann war der Fixtermin ja wohl wirksam vereinbart. Sofern der Schaden tatsächlich eingetreten und nachweisbar ist, dürfte ein Ersatzanspruch durchsetzbar sein. Die Haftung nach § 425 HGB setzt kein Verschulden voraus. Nur bei höherer Gewalt im Sinne von § 426 HGB wäre der Frachtführer raus. Die ist hier aber nicht erkennbar. Dass an der Abholstelle irgend jemand ein Frachtbrief-Formular als Unterlage für eine Übernahmequittung verwendet hat und dort auch irgend ein Textbaustein zur Ablieferzeit eingedruckt war ändert daran nichts. Das kann ja schon nicht der Frachtbrief über das Vertragsverhältnis zwischen dem Frachtführer und dem Auftraggeber sein, denn die Abholstelle hatte ja keine Vollmacht, den Auftraggeber des Frachtführers wirksam zu vertreten.
Letztlich genau so, wie auch oben schon DerKoch gesagt hat.
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