Ware zur Reparatur verschickt, jedoch kaputt angekommen

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Xontar
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Ware zur Reparatur verschickt, jedoch kaputt angekommen

Beitrag von Xontar »

Guten Tag zusammen,

ich bin im Moment leider echt hilflos und da dachte ich mir, ich wende mich mal an die Experten unter euch.

Folgende Sache macht mir momentan zu schaffen:

Ich habe im März diesen Jahres einen Subwoofer für meine Heimkinoanlage gekauft. In diesem Monat (Juli) habe ich festgestellt, dass der Subwoofer sich plötzlich nicht mehr einschalten lässt, wodurch vermutlich das Netzteil defekt ist. Ich habe im Anschluss mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen, der mir dann geschrieben hat, ich solle das Paket auf meine Kosten zu ihm senden.

Leider habe ich die Nachricht falsch verstanden, ich habe gedacht, ER zahlt den Versand, was bis hierhin logischerweiße mein Problem war. Er hat die Annahme verweigert (ich habe das Paket unfrei versendet) und dadurch kam das Paket wieder zu mir zurück. Als ich es etwas genauer betrachtete, sah das Paket nicht so aus, wie ich es zuerst versendet habe. Der Karton sah leicht "zerdrückt" aus und an den Seiten war der Karton teilweise leicht offen. Abgesehen davon war an der unteren Seite noch mehrere Klebeband-Streifen, auf denen stand "(Wortsperre: Firmenname)-Nachbearbeitet" oder so.

Nundenn, ich hatte irgendwie Angst irgendwas falsch zu machen und habe das Paket erstmal so gelassen und bin am gleichen Tag nochmals zur Post gegangen und habe das Paket auf meine Kosten nochmals an den Hersteller versendet. In den folgenden Tagen erhielt ich ein Schreiben des Herstellers, indem folgende Zeilen zu lesen waren:

"unser Wareneingang stellte an dem von Ihnen zur Garantiereparatur eingesendeten Artikel einen verdeckten Transportschaden fest: Front gebrochen, Ecken vermackt.

Wir haben das Paket zur Schadensbegutachtung an die zuständige Poststelle weitergeleitet. Da das defekte Gerät unreparabel ist, wird Ihnen der Artikel von dort wieder zugestellt.

Falls Sie Bilder der Beschädigungen einsehen möchten, geben Sie uns bitte per Mail bescheid.

Wie sieht denn nun die komplette Rechtslage aus, erhalte ich von der (Wortsperre: Firmenname) nun Schadensersatz oder vom Hersteller? Bleibe ich auf den Kosten sitzen, obwohl ich gar nichts dafür kann oder was genau sollte ich in diesem Fall nun tun?

Ich würde mich über jede Hilfe von euch sehr freuen, das gute Gerät hat um die 300€ gekostet...

Freundliche Grüße
Xontar
webelch
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Re: Ware zur Reparatur verschickt, jedoch kaputt angekommen

Beitrag von webelch »

handelt es sich nachweislich um einen transportschaden und war das paket vom versender ordnungsgemäss, d.h. verkehrsüblich ausreichend geschützt, verpackt, wäre der transportdienstleister in haftung zu nehmen. hier wurde aber ein ohnehin schon beschädigtes und damit wohl nicht mehr ausreichend schützendes paket zum zweiten mal versandt. die beweisführung dürfte schwer fallen. was sagen die einschlägigen transportbedingungen des dienstleisters?

der hersteller / verkäufer hat damit übrigens nichts zu tun. da hier wohl eine garantieleistung in anspruch genommen werden sollte, kann in den bedingungen dafür auch der transport einschl. kosten und verantwortung auf den kunden übertragen werden.
Tim_S.
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Re: Ware zur Reparatur verschickt, jedoch kaputt angekommen

Beitrag von Tim_S. »

Wenn der Subwoofer nicht mangelhaft verpackt war, dann sollte ein Anspruch auf Ersatz gegen Transporteur kein Thema sein. Dass es einen Hintransport gab ist letztlich irrelevant. Immerhin wurde das Packstück gegen reine Quittung abgeliefert. Den ersten Transport würde ich in einer Klage gegen den Transporteur gar nicht erwähnen. Falls es ein Thema wird hilft das dem Transporteur allerdings auch nicht, weil er selbst ja den ersten Transport durchgeführt hat.

Es darf nur nicht so sein, dass der TE nicht beweisen kann, dass dem Packstück zwischen dem ersten und dem zweiten Transport nicht auch etwas zugestoßen sein kann.

Allerdings wird der Transporteur wohl den Einwand des Verpackungsmangels erheben. Kenntnisse von der Verpackung hat er ja leider, da der Empfänger das Packstück zur Schadensfeststellung an die Postfiliale gegeben hat, die haben also Bilder davon gemacht. Wenn der Subwoofer ohne jede Polsterung in einen dünnen Karton gegeben wurde wird es eng. Wenn dagegen die üblichen Polstermaterialien verwendet wurden, so dürfte der Anspruch gut durchsetzbar sein.
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