Wir haben im Mai 2013 die Umzugsfirma …….. mit einem Umzug nach Teneriffa beauftragt.
Da sich sich unsere Suche nach einer geeigneten Ferienimmobilie etwas länger als erwartet hinzog, wurde das Umzugsgut bei besagter Firma eingelagert.
Im Vorfeld wurde uns gesagt, dass der Umzug im geschlossenen Kontainer gelagert wird.
Mitte Januar 2014 wurden uns die Sachen angeliefert.
Durch das ganze Umzugsgut haben sich Mäuse durchgefressen, und haben diverse Beschädigungen hinterlassen, ebenso wurden Sachen gar nicht mehr ausgeliefert, andere auch von den Mitarbeitern beschädigt.
Das Gut wurde nicht im Kontainer gelagert, sondern in einer offenen Lagerhalle, nahe einer Bananenplantage.
Der Neuwert der beschädigten Sachen lag bei 5800 Euro, Rechnungen gibt es darüber keine, wir sind eine privat Person.
Die Sachen waren im sehr guten bis neuwertigem Zustand, teils auch neu, sowie gut gebraucht.
Die Versicherung hat uns zuerst 500 Euro angeboten, danach 850 Euro.
Es wurde auch ein Zeitwert angesprochen, der aber nicht errechnet werden könne, weil keine Rechnungen vorhanden sind.
Im Gegenzug sind von uns noch 288 Euro für die mangelhafte Einlagerung zu zahlen.
Aber eine schriftliche Rechnung liegt darüber nicht vor, das wurde telefonisch besprochen.
WIE IST DIE RECHTSLAGE??
Sind die 850 Euro gerechtfertigt, oder zu wenig?
Über eine hilfreiche Antwort wären wir sehr dankbar.
Geltendmachung einer Schadensersatzforderung??
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Re: Geltendmachung einer Schadensersatzforderung??
Das Forum Anwaltsrecht ist dafür falsch.
Bitte in Transportrecht einstellen
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Re: Geltendmachung einer Schadensersatzforderung??
Hallo,
deutsche oder spanische Firma?
MfG
deutsche oder spanische Firma?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Geltendmachung einer Schadensersatzforderung??
Deutsche Firma
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