Guten Tag Forum,
ein Kurierdienst hat in seinen AGBs stehen, dass dieser nicht für Folgekosten aufkommt.
Eine Firma hat bei diesem Kurierdienst ein Paket verschickt, mit der Option dass diese am Folgetag vor 12:00 zugestellt wird.
Diese Option war natürlich mit einem Aufpreis verbunden.
Der Kurierdienst konnte die Sendung nicht rechtzeitig zustellen. Wodurch die Firma in Lieferverzug ist, da eine Vereinbarung mit dem Kunden vorliegt.
Der Kunde will jetzt einen Rabatt auf die Gesamtrechnung, da die Firma nicht rechtzeitig zustellen konnte - sodass dieser alles wie geplant umsetzen konnte.
Meiner Meinung nach ist das ja kein "Folgeschaden", weil ja von vorne heraus klar ist das die Ware pünktlich zugestellt werden muss. Es ist ein vorhersehbarer Schaden der durch den Kurier entstanden ist.
Der Kurierdienst will diesen Schaden nicht übernehmen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Folgeschaden oder entstandener Schaden?
Moderator: FDR-Team
Re: Folgeschaden oder entstandener Schaden?
" Es ist ein vorhersehbarer Schaden der durch den Kurier entstanden ist."
In wieweit ist der Schaden denn konkret für den Kurier vorhersehbar gewesen?
Wenn das für Sie berschriebene kein "Folgeschaden" ist, was wäre denn Ihrer Meinung nach dann ein solcher?
In wieweit ist der Schaden denn konkret für den Kurier vorhersehbar gewesen?
Wenn das für Sie berschriebene kein "Folgeschaden" ist, was wäre denn Ihrer Meinung nach dann ein solcher?
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