Umzugsunternehmen richtet Schaden an

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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floralila
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Umzugsunternehmen richtet Schaden an

Beitrag von floralila »

Hallo,liebe Fornmitglieder

Ein Dienstleister für Umzüge richtet während seines Transportauftrages
Schaden am Mobiliar und an der Raumausstattung an.

Folgende Fragen hierzu:

1. Der Dienstleister würde verbal deutlich machen, dass er den Schaden
bei der zweiten Tour, welche in ca. einer Woche stattfinden sollte,
ausbessert.
Bei dem zweiten Transport wird erneut ein Schaden festgestellt und es
wird deutlich, dass die Ausbesserungsarbeiten nicht ausgeführt werden.
Welche Fristen müssten hier gesetzt sein damit Regress erfolgreich
eingeklagt werden kann?
Wann müssen daher solche Mängel dem Unternehmen spätestens
vorliegen?..Welche Mitteilungsart müsse gewählt werden wenn in einem
Festpreisangebot keine Hinweise auf Reklamationen aufgeführt werden.

2.
Angenommen es wird der Auftrag auf Rechnung ausgeführt. Wäre es dann
eine legitime Ausführung wenn man die Zahlung für eine rechtliche
Prüfung auf Anspruch zumindest teilweise zurückbehält wenn z.B.
erkenntlich ist, dass bei Montagearbeiten erhebliche Störungen und
Schäden angerichtet wurden welche die Wohnqualität im erheblichen Maße
beeinträchtigen. Insbesondere auch desshalb da erkenntlich ist, dass die
Zusagen des Unternehmens in Bezug auf Ausbesserung nicht ausgeführt werden.

Vielen Dank für die Antworten