Transportschaden - Spedition - Versicherte Ware - vorgehen?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Sharack
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Transportschaden - Spedition - Versicherte Ware - vorgehen?

Beitrag von Sharack »

Ich wünsche ein freudiges Hallo und bin sehr begeistert, dass ein solches Forum existiert, um allgemeine Rechtslagen zu besprechen.

In meiner allgemeinen Ausführung geht es um eine beispielhafte Warenlieferung von eigens hergestellten Maschinen. Für die Lieferung wurde ein Speditionsunternehmen beauftragt.
Selbstverständlich wird bei jedem Transportauftrag nochmals gesondert darauf hingewiesen, dass der Transport versichert werden soll.
In diesem Fallbeispiel gehen wir davon aus, dass der Warenwert mit 18.000 Euro angegeben und der Transport entsprechend versichert wurde.

Jetzt ist die Ware beim Empfänger beschädigt (Palette ist umgefallen, Verzogen) angekommen und die Annahme wurde seitens des Kunden korrekt verweigert.
Nach Absprache mit der Spedition, haben wir diese zunächst Haftbar gehalten und uns soll die Ware nun zurück gesendet werden, um eine Schadensaufnahme zu machen.

Dazu folgende E-Mail:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

wie telefonisch besprochen übersende ich Ihnen dieses Schreiben und möchte hiermit die Max Mustermann GmbH für den o.g. Schaden in Haftung nehmen. Wie Sie mir bereits bestätigt haben, wurde die Ware auf dem Transport nach Österreich, Ortschaft PLZ schwer beschädigt und die Annahme wurde verweigert. Ich bitte um Retoure der Ware, um das Ausmaß des Schadens klären zu können, ggf. einen Totalschaden bestätigen zu können.

Bitte zeigen Sie mir die nächsten Schritte auf, damit der vorliegende Versicherungsfall schnellstmöglich abgewickelt werden kann.
Der Warenwert ist mit 18.000 Euro bei Auftragserteilung angegeben worden.

Viele Grüße,

Vorname Nachname

Auf dieses Schreiben folgte nun diese Anwort:
Wir möchten Sie bitten, die Ware, nachdem diese wieder bei Ihnen eingetroffen ist, eingehend zu prüfen und uns einen Kostenvoranschlag bzw. eine Info über den Schaden zukommen zu lassen. Wir geben sämtliche Unterlagen umgehend an unsere Versicherung weiter. Ggf. muss dann noch ein Gutachter hinzugezogen werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Vorname Nachname

Leitung

Versicherungsabteilung
Die Fragen die sich aus diesem Fallbeispiel für die weitere Vorgehensweise ergeben sind folgende:

1. Wie sieht ein Schadensgutachten, bzw. ein Kostenvoranschlag aus?
2. Welche Kostenarten und in welcher Höhe dürfen insgesamt geltend gemacht werden?
(Frachtkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Lieferverzug, Arbeitslohn für Reparaturen, Stundenlohn in welcher Höhe, ect.?)
3. Was passiert, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen, mit den nur zum Teil kaputten Maschinen?
4. Sind beim Wiederbeschaffungswert die Herzstellkosten anzusetzen oder der Wert, den der Kunde bezahlt hat?
5. Die Paletten sind umgefallen, wer garantiert mir, dass die Motoren und die elektrischen Module im Inneren der Maschinen keinen Schaden genommen haben und dadurch die Garantiezeit von 3 Jahren nicht mehr schaffen?
6. Bin ich verpflichtet noch heile Komponenten auszubauen und wiederzuverwenden?
7. Ich müsste die Kosten doch eigentlich so kalkulieren dürfen, als käme jemand drittes mit dieser Lieferung zu mir und bittet um eine Reparatur oder bei Totalschaden um Ersatz?
8. Wie hoch darf/muss der Arbeitslohn berechnet werden? Es gibt doch sicher Grenzen?


Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße,

Sharack
SV Hoppe
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Registriert: 20.09.05, 08:30

Re: Transportschaden - Spedition - Versicherte Ware - vorgeh

Beitrag von SV Hoppe »

Vermutlich haben sich Ihre Fragen bereits erledigt, weil der Thread schon drei Monate alt ist, aber weils vielleicht für andere interessant ist:

In Ihrem fiktiven Fall würde ich einen Havariekommissar mit der Begutachtung und Erstattung eines Schadenberichts beauftragen. Dieser wird alle notwendigen Untersuchungen zum Schaden, Schadenhergang und Schadenhöhe vornehmen.

Da scheinbar eine Transportversicherung besteht, besteht keine gewichtsabhängige Haftungshöchstgrenze, sondern es werden Warenschaden, Gutachtenkosten und zus. Transportkosten übernommen.

Beschränkt ist der Warenschaden entweder auf die Reparaturkosten, oder, falls ein Totalschaden vorliegt, auf den Warenwert, vermindert um den Restwert. Der Warenwert ergibt sich daraus, ob die Handelsrechnung bereits bezahlt wurde, oder nicht! Ist sie bereits bezahlt, ist der Warenwert der Kaufpreis, weil der Käufer diesen wieder entrichten muss, um eine neue Maschine zu erhalten. Ist die Rechnung noch nicht bezahlt, ist der Warenschaden nur in Höhe der Herstellungskosten eingetreten, weil diese Kosten beim Verkäufer anfallen, um wieder eine Maschine liefern zu können.
Dies ist nur meine Meinung. :-)
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