Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

Moderator: FDR-Team

e7d462
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.15, 22:43

Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von e7d462 »

Guten Tag,

ich habe da mal eine kuriose Frage. Nehmen wir mal an, ein Fahrer der für eine Spedition beruflich fährt, musste seinen Führerschein abgeben, weil er Mist gebaut hat. Sein Chef aber hat nichts davon mitgekriegt und der Fahrer entschließt seinen Beruf trotzdem fortzusetzen. Nun wird er aber eines Tages von der Polizei angehalten und hat selbstverständlich keinen Führerschein weil er den ja abgeben musste. Nun die eigentliche Frage.

Wer wird dafür bestraft? Nur der Fahrer oder auch der ahnungslose Chef, der der Halter des Fahrzeuges ist, aber nichts von dem Führerscheinverlust seines Angestellten wusste? :?:
Mount'N'Update

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von Mount'N'Update »

Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3654
Registriert: 05.01.07, 06:32
Wohnort: Wetter/Ruhr

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von flokon »

Hat aber rein zufällig nix mit dem betrunkenen Hessen, der ohne Licht und Versicherung fährt, zu tun?

http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=261902
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von nordlicht02 »

flokon hat geschrieben:Hat aber rein zufällig nix mit dem betrunkenen Hessen, der ohne Licht und Versicherung fährt, zu tun?
Der dürfte dann wohl in nicht allzu langer Zeit bei der Arbeitsagentur auf der Matte stehen. :shock:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
e7d462
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.15, 22:43

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von e7d462 »

:lachen: :lachen: :lachen: Nein, der arbeitet in der Unterhaltungsbranche.

Das war nur eine hypothetische Frage.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von FM »

Mount'N'Update hat geschrieben:Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
Wie oft ist regelmäßig? Täglich? Einmal im Jahr?
Mount'N'Update

Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein

Beitrag von Mount'N'Update »

FM hat geschrieben:
Mount'N'Update hat geschrieben:Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
Wie oft ist regelmäßig? Täglich? Einmal im Jahr?
Regelmäßig heißt im gleichmäßigen Abstand. Mit diesem Begriff lässt sich keine Frist definieren.

Wir müssen da also praxisorientiert heran. Natürlich kann der Chef nicht stündlich hinter seinen Fahrern her sein. Aber wenn er in angemessenen Intervallen seine Leute überprüft, kann ihm sicher kein Vorwurf gemacht werden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen