Guten Tag,
ich habe da mal eine kuriose Frage. Nehmen wir mal an, ein Fahrer der für eine Spedition beruflich fährt, musste seinen Führerschein abgeben, weil er Mist gebaut hat. Sein Chef aber hat nichts davon mitgekriegt und der Fahrer entschließt seinen Beruf trotzdem fortzusetzen. Nun wird er aber eines Tages von der Polizei angehalten und hat selbstverständlich keinen Führerschein weil er den ja abgeben musste. Nun die eigentliche Frage.
Wer wird dafür bestraft? Nur der Fahrer oder auch der ahnungslose Chef, der der Halter des Fahrzeuges ist, aber nichts von dem Führerscheinverlust seines Angestellten wusste?
Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Moderator: FDR-Team
Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Hat aber rein zufällig nix mit dem betrunkenen Hessen, der ohne Licht und Versicherung fährt, zu tun?
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=261902
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Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Der dürfte dann wohl in nicht allzu langer Zeit bei der Arbeitsagentur auf der Matte stehen.flokon hat geschrieben:Hat aber rein zufällig nix mit dem betrunkenen Hessen, der ohne Licht und Versicherung fährt, zu tun?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Nein, der arbeitet in der Unterhaltungsbranche.
Das war nur eine hypothetische Frage.
Das war nur eine hypothetische Frage.
Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Wie oft ist regelmäßig? Täglich? Einmal im Jahr?Mount'N'Update hat geschrieben:Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
Re: Kuriose Frage Fahrer... ohne Führerschein
Regelmäßig heißt im gleichmäßigen Abstand. Mit diesem Begriff lässt sich keine Frist definieren.FM hat geschrieben:Wie oft ist regelmäßig? Täglich? Einmal im Jahr?Mount'N'Update hat geschrieben:Gemäß § 21 StVG kann auch der Halter bestraft werden. Als Chef muss er sich regelmäßig vergewissern, dass seine Mitarbeiter/Innen die Fahrerlaubnis noch besitzen.
Wir müssen da also praxisorientiert heran. Natürlich kann der Chef nicht stündlich hinter seinen Fahrern her sein. Aber wenn er in angemessenen Intervallen seine Leute überprüft, kann ihm sicher kein Vorwurf gemacht werden.
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