Hallo zusammen,
A ist als Briefempfänger vom Streik der Post betroffen und erhält seit dem 8.6.15 keine Briefe mehr, obwohl es ganz sicher welche hätte geben müssen.
Hat A jetzt das Recht, die eigenen Briefe unter Vorlage des Persos unangemeldet im Briefverteilungszentrum abzuholen? Das Briefverteilungszentrum vorab per Mail oder telefonisch zu kontaktieren, ist nicht möglich! Gibts da evtl. sogar ne gesetzliche Regelung?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Anspruch auf Briefe während Streik selbst abholen
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Re: Anspruch auf Briefe während Streik selbst abholen
Das ginge nur, wenn sie dort bereits sortiert bereit liegen und jemand sie ihm geben kann.
Aber da die ja streiken, wird dort nur ein riesengroßer Haufen sein, und andere Briefe darf man natürlich nicht zu sehen bekommen.
Aber da die ja streiken, wird dort nur ein riesengroßer Haufen sein, und andere Briefe darf man natürlich nicht zu sehen bekommen.
Re: Anspruch auf Briefe während Streik selbst abholen
ich stell mir gerade vor, dass hunderte von Bürgern im Briefverteilerzentrum sich durch Berge von Briefen graben um die Eigenen zu suchen.....
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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