Streik am Tunnel nach GB

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Schneider44
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Streik am Tunnel nach GB

Beitrag von Schneider44 »

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage an euch und weiß leider nicht weiter.

Zur Zeit wird ja alles bestreikt wenn man Richtung GB fahren will. Jetzt kommen wir direkt zu meiner Frage, wenn wir einen Sub Unternehmer einsetzen oder als Sub Unternehmer fahren, wer zahlt mir die Standzeiten die enstehen wenn wir nicht den Tunnel benutzen können? Wie ist die Rechtslage hier?


Vielen Dank für eure Hilfe.
windalf
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Re: Streik am Tunnel nach GB

Beitrag von windalf »

Das dürfte stark davon abhängen, was konkret vertraglich vereinbart wird
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
ktown
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Re: Streik am Tunnel nach GB

Beitrag von ktown »

Schneider44 hat geschrieben:wer zahlt mir die Standzeiten die enstehen wenn wir nicht den Tunnel benutzen können?
ist es vertragliche Pflicht den Eurotunnel zu benutzen?

Ansonsten sehe ich es als Unternehmensrisiko des Spediteurs.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Schneider44
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Re: Streik am Tunnel nach GB

Beitrag von Schneider44 »

Nein, es ist nichts vorgegeben. Nur das der Unternehmer die Ware von A nach B transportieren soll
Ronny1958
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Re: Streik am Tunnel nach GB

Beitrag von Ronny1958 »

Falls sich aus den Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Tunnels keine konkreten Reglungen für eine Entschädigung ergeben, dürfte die Kalkulation evtl. Standzeiten in die allgemeine Gestaltungsfreiheit von Verträgen der beteiligten Unternehmer fallen. Dabei dürfte derjenige der die wirtschaftlich bessere Position hat möglicherweise im Vorteil sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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