Hallo,
wenn ein Pakettransportunternehmen (Namen sind uninteressant) ein Paket verliert, wie erfolgt der Schadensersatz, wenn der verschickte Artikel gebraucht war?
Nehmen wir an, es wurde eine Autofelge verschickt, die 8 Jahre alt ist. Nun verliert der Dienstleister das Paket mit der Felge und will nur den Zeitwert erstatten.
So weit so gut, wenn es denn eine gängige Felge wäre, die man auch gebraucht kaufen könnte. Aber leider weit gefehlt.
Das Problem ist jedoch, dass die Felge gebraucht nicht zu bekommen ist. Die Felge stammt von einem seltenen Fahrzeug, wovon nur ca. 15-20 Exemplare pro Jahr verkauft wurden.
Händler bestätigt, dass auf dem Markt eine gebrauchte Felge wegen der Seltenheit nicht zu beschaffen ist und ein Gutachter würde auf Anfrage das gleiche bestätigen. Die Felge wurde zwar von einem bekannten Felgenhersteller gefertigt. Jedoch im Auftrag des Fahrzeugshersteler mit bestimmten Merkmalen, wie einem bestimmten Lochkreis und und bestimmter Einpresstiefe. Eine solche Felge hat der Felgenhersteller nicht im Angebot.
Wenn man eine solche Felge haben möchte, bekommt man die nur vom Hersteller des Fahrzeugs auf Anfrage aus seinen Lagerbeständen aus Fernost mit wochenlanger Wartezeit und einem Stückpreis von ca. 450 EUR.
Nun nehmen wir an, dass das Paketversandunternehmen sich weigert den Neupreis zu erstatten, sondern nur einen lächerlichen Zeitwert erstatten möchte, wofür eine gebrauchte Felge nicht beschafft werden kann. Gibt ja keine gebrauchten zu kaufen.
Im BGB steht drin, dass ein Schädiger den Geschädigten im Rahmen des Schadensersatzes so zu stellen hat, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Eigentlich möchte der Absender gar kein Geld vom Versandunternehmen als Schadensersatz. Das Versandunternehmen soll ihm einfach eine gleichwertige gebrauchte Felge beschaffen, was aber nicht möglich ist.
Wie werden solche Sonderfälle behandelt?
Versichert war das Paket natürlich ausreichend bis 500 EUR.
Wie bekommt man nun den Versender dazu, die Felge zu ersetzen. Ob gebraucht oder neu ist dem Absender egal. Ohne dass der Versender das ihm anvertraute Paket nicht verloren hätte, müsste sich der Absender nicht um die Beschaffung einer fehlenden Felge kümmern.
Wobei sich noch die Frage stellt, wie eine riesige Felge mit 25 kg Gewicht die auch noch ordentlich in einem Paket untergebracht war, überhaupt verloren gehen kann? Ich persönlich kann mir nicht bildlich vorstellen, wie so ein Gegenstand "verloren gehen" kann.
Danke für Eure Antworten.
Gruss
Artur
Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
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Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Zuletzt geändert von hawethie am 21.07.15, 07:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Ich denke, es wurde eine gebrauchte Felge versandt. Diesen Wert ersetzt das Unternehmen doch auch, oder?freeman303 hat geschrieben:Gibt ja keine gebrauchten zu kaufen.
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Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Dazu, Ihnen eine Felge zu besorgen, werden Sie das Unternehmen gar nicht bringen. Und das Beste: Dazu ist es auch nicht verpflichtet.freeman303 hat geschrieben: Wie bekommt man nun den Versender dazu, die Felge zu ersetzen.
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Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Einerseits siehe:
Andererseits steht dem§ 429 HGB hat geschrieben:(1) Hat der Frachtführer für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.
(3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
Jetzt stellt sich nur die Frage was leichtfertig ist.§ 435 HGB hat geschrieben: Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Was ist denn daran das "Beste", wenn der Schädiger sich nach einem angerichteten Schaden zurück lehnen kann? Typische Nordlicher-Denke!nordlicht02 hat geschrieben:Dazu, Ihnen eine Felge zu besorgen, werden Sie das Unternehmen gar nicht bringen. Und das Beste: Dazu ist es auch nicht verpflichtet.freeman303 hat geschrieben: Wie bekommt man nun den Versender dazu, die Felge zu ersetzen.
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Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Nein, die Felge war das Eigentum des Absenders, der sie zu einem Dienstleister schickte, der sie umlackieren und zurück an den Absender schicken sollte.webelch hat geschrieben:Ich denke, es wurde eine gebrauchte Felge versandt. Diesen Wert ersetzt das Unternehmen doch auch, oder?freeman303 hat geschrieben:Gibt ja keine gebrauchten zu kaufen.
Die Felge wurde nicht angeschafft, um sie zu verkaufen. Sie gehört dem Absender.
Re: Schadensersatz durch Pakettransportunternhmen
Ach so. Da bin ich wohl vorschnell von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
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