deutsche bahn hausverbot

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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emine1985
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deutsche bahn hausverbot

Beitrag von emine1985 »

hallo ihr lieben,

ich habe eine frage bezüglich der deutschen bahn. ich habe vor 1 woche ein vorfall gehabt, wo der schaffner mir gedroht hat eine rechnung zu kommen zu lassen, wo er recht hatte, weil ich ausversehen meine flasche organgenschaft im zug ausgekippt habe, ich habe mich entschuldigt und er hat es angenommen. ich fahre mit diesem zug regelmäßig und leider gibt es ein anderen schaffner, wo ich das gefühl habe, der hat es auf mich abgesehen. jedesmal ist er unfreundlich und ich habe wirklich angst mich zu beschweren, weil ich dann angst habe, dass ich hausverbot bekomme. meine frage ist es nun, ich habe ein ticket wo mein name drauf steht, kann ein schaffner aufgrund des namens meine anderen daten herausfinden, wie adresse geburtsdatum usw. ich wäre für jede antwort dankbar. und was kann ich, wenn ein schaffner mir böses will, machen, wie kann ich mich wehren rechtlich.

ich bin für jede antwort dankbar.
FM
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Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von FM »

emine1985 hat geschrieben: jedesmal ist er unfreundlich und ich habe wirklich angst mich zu beschweren, weil ich dann angst habe, dass ich hausverbot bekomme. meine frage ist es nun, ich habe ein ticket wo mein name drauf steht, kann ein schaffner aufgrund des namens meine anderen daten herausfinden, wie adresse geburtsdatum usw.
Es geht nicht um "den Schaffner", sondern um das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Dieses hat natürlich die Daten seiner registrierten Kunden. Ein EVUhatgrundsätzlich eine Beförderungspflicht. Ausnahmen:
§ 8 EVO Ausschluß von der Beförderung. Bedingte Zulassung
(1) Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.
(3) Personen, die wegen Ausfall oder Unpünktlichkeit eines Zuges gemäß § 17 Abs. 1 mit einem anderen Zug fahren wollen, können von der Beförderung mit einem bestimmten anderen Zug ausgeschlossen werden, wenn ansonsten eine erhebliche Störung des Betriebsablaufs zu erwarten ist.
(4) Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Wer den Zug verschmutzt, kann unter Absatz 2 fallen, wenn er es nicht wieder reinigt oder die Kosten dafür trägt. Dieses Verbot kommt aber nur selten vor. Gerade heute aus den Nachrichten:
https://www.tagesschau.de/inland/bahn-341.html
Da gehört also schon mehr dazu als ein umgekippter Saft. Üblicher Weise sind Zugbegleiter zwischen freundlich und korrekt, sofern man sich normal benimmt und eine Fahrkarte hat. Was hast du denn mit dem gemacht?
nordlicht02
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Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von nordlicht02 »

Und abgesehen vom "Ausschluss von der Beförderung" gibt es noch das Hausverbot für Bahnhöfe. Ist man mit einem solchen belegt, darf man den Bahnhof nur betreten, um auf direktem Weg zur Fahrkartenausgabe zu gehen und von dort direkt zum Zug. Hat man eine Zeitkarte, auf direktem Weg unmittelbar vor Abfahrt des Zuges zum Zug und am Zielbahnhof auf direktem Weg vom Zug zum Ausgang. Brötchen essen oder Zeitung kaufen fällt flach.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
winterspaziergang

Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von winterspaziergang »

emine1985 hat geschrieben:ich fahre mit diesem zug regelmäßig und leider gibt es ein anderen schaffner, wo ich das gefühl habe, der hat es auf mich abgesehen. jedesmal ist er unfreundlich und ich habe wirklich angst mich zu beschweren,
worüber möchte man sich beschweren?
und was kann ich, wenn ein schaffner mir böses will, machen, wie kann ich mich wehren rechtlich.
erstmal abwarten, ob der Schaffner überhaupt was macht. Wenn er etwas macht, kommt es drauf an, was es ist und davon abhängig, was machen dagegen machen kann.

Man sollte aber unabhängig von der Freundlichkeit des Schaffners darauf aufpassen, nicht wieder "aus Versehen" eine ganze (?) Flasche Saft im Zug auszukippen- oder ähnliche Vorfälle.
Tastenspitz
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Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von Tastenspitz »

emine1985 hat geschrieben:kann ein schaffner aufgrund des namens meine anderen daten herausfinden, wie adresse geburtsdatum usw.
Im Falle des Falles sind die Daten, die dem Unternehmen bekannt gegeben wurden natürlich auch dort gespeichert. Ob eine einzelne Person aka "Schaffner" hier Zugang hat würde ich mal bezweifeln.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Dome071992
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Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von Dome071992 »

Das klingt sehr schlecht! Sehr Komisch. Sie können eine einzelne Linie zu ändern.
nordlicht02
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Re: deutsche bahn hausverbot

Beitrag von nordlicht02 »

Dome071992 hat geschrieben:Das klingt sehr schlecht! Sehr Komisch. Sie können eine einzelne Linie zu ändern.
Dunkel ist der Worte Sinn.
Passt aber zum Thema: Railwaystation.
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