Wie darf man sich das Schadensbild eigentlich vorstellen?HorstausBerlin hat geschrieben:Des Weiteren müsse davon ausgegangen werden, dass die Sendung evtl. schon Schäden vor dem Transport aufgewiesen hätte, da die Verpackung dann etwaige Versandschäden hätte aufweisen müssen, was aber nicht der Fall sei.
Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor Ort
Moderator: FDR-Team
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Bruch des Displays.webelch hat geschrieben:Wie darf man sich das Schadensbild eigentlich vorstellen?
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Insoweit kann ich das nachvollziehen. Da die Verpackung unbeschädigt war ist offen, ob der Schaden während des Transports, bereits vor Übergabe an den Spediteur oder womöglich erst beim Empfänger beim Auspacken entstanden ist.HorstausBerlin hat geschrieben:...
Sollte es sich hierbei um einen verdeckten Schaden handeln, so trete die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Ein Nachweis läge bisher nicht vor.
Des Weiteren müsse davon ausgegangen werden, dass die Sendung evtl. schon Schäden vor dem Transport aufgewiesen hätte, da die Verpackung dann etwaige Versandschäden hätte aufweisen müssen, was aber nicht der Fall sei.
...
Da hat ganz klar der Absender dem Spediteur gegenüber díe Beweislast dafür, dass er ihm die Sendung unbeschädigt übergeben hat. Meistens ist das nur mit Zeugen möglich, die das bestätigen können. Wenn es keine gibt, wäre es nicht klug, das einzuklagen.
Aber das müsste ein Rechtsanwalt einschätzen. Genau so die Frage, wer im Verhältnis Käufer ./. Verkäufer die Beweislast dafür hat, dass die Ware beschädigt ankam. Der Käufer scheint jedenfalls laut Eingangspost einen Zeugen für das Auspacken kurz nach Lieferung zu haben.
Wenn die Versicherung ein Vergleichsangebot macht, scheint sie sich ihrer Sache aber auch nicht sicher zu sein. Man könnte versuchen sich auf eine höhere Summe zu einigen, dann wäre der Schaden wenigstens nicht so hoch.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Trotzdem ich keine Ahnung habe, sehe ich das ähnlich. Sind 40% in einem solchen Fall eine realistische Forderung?freemont hat geschrieben: Wenn die Versicherung ein Vergleichsangebot macht, scheint sie sich ihrer Sache aber auch nicht sicher zu sein. Man könnte versuchen sich auf eine höhere Summe zu einigen, dann wäre der Schaden wenigstens nicht so hoch.
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Wie sollen wir hier das einschätzen? Das ist meines Erachtens von so vielen persönlichen und auch vom Einzelfall bedingten Faktoren abhängig, dass sie hier sicherlich viele unterschiedliche Antworten bekommen würden.HorstausBerlin hat geschrieben:Trotzdem ich keine Ahnung habe, sehe ich das ähnlich. Sind 40% in einem solchen Fall eine realistische Forderung?freemont hat geschrieben: Wenn die Versicherung ein Vergleichsangebot macht, scheint sie sich ihrer Sache aber auch nicht sicher zu sein. Man könnte versuchen sich auf eine höhere Summe zu einigen, dann wäre der Schaden wenigstens nicht so hoch.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
HorstausBerlin hat geschrieben:Trotzdem ich keine Ahnung habe, sehe ich das ähnlich. Sind 40% in einem solchen Fall eine realistische Forderung?freemont hat geschrieben: Wenn die Versicherung ein Vergleichsangebot macht, scheint sie sich ihrer Sache aber auch nicht sicher zu sein. Man könnte versuchen sich auf eine höhere Summe zu einigen, dann wäre der Schaden wenigstens nicht so hoch.
Das ist eben Verhandlungssache, sehr häufig enden Streitigkeiten mit einem Vergleich. Vor allem dann, wenn der Ausgang von einem Sachverständigengutachten abhängig ist.
Die Versicherung hat ja darauf hingewiesen, "Ein Nachweis läge bisher nicht vor.", bislang sei nicht belegt worden, dass der Paketinhalt bei Abholung unbeschädigt war.
Wenn die Hürde genommen ist, wäre die nächste Frage, ob die Innenverpackung von aussen nicht erkennbar unzureichend war, diese Frage müsste letztendlich ein gerichtlicher Sachverständiger beantworten.
Da ein Gutachten teuer, das Ergebnis unsicher ist, führt das dann oft zu einem Vergleich 50:50, jeder trägt seine Kosten selbst.
Wenn man dann bilanziert und die Anwalts- und Gerichtskosten einrechnet, hat sich der Streit oft nicht gelohnt, es kann sogar ein "Schaden" bleiben, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Es war einfach nur eine Frage, ob es eine Faustformel gibt. Aus freemonts Antwort glaubte ich zu lesen, dass die angebotenen 20% Prozent nicht unbedingt das Maximum sein müssten.ktown hat geschrieben:Wie sollen wir hier das einschätzen? Das ist meines Erachtens von so vielen persönlichen und auch vom Einzelfall bedingten Faktoren abhängig, dass sie hier sicherlich viele unterschiedliche Antworten bekommen würden.
Edit: Die Antwort bezieht sich auf freemonts Beitrag vom 30.09.15.
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Sie dürfen aber nicht nur das lesen, was Ihnen gefälltHorstausBerlin hat geschrieben:Aus freemonts Antwort glaubte ich zu lesen, dass die angebotenen 20% Prozent nicht unbedingt das Maximum sein müssten.
freemont hat geschrieben:Wenn man dann bilanziert und die Anwalts- und Gerichtskosten einrechnet, hat sich der Streit oft nicht gelohnt, es kann sogar ein "Schaden" bleiben, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Hätte in diesem Fall nicht der Abholende den Inhalt des Paketes auf Schäden prüfen müssen? Wenn man danach geht, könnte von der Versicherung ja jeder Schaden aus diesem Grund abgelehnt werden (Paketinhalt war bei Abholung eventuell beschädigt), man verpackt doch zuhause und nicht vor den Augen des Abholenden oder aber im Paket Shop?freemont hat geschrieben: Die Versicherung hat ja darauf hingewiesen, "Ein Nachweis läge bisher nicht vor.", bislang sei nicht belegt worden, dass der Paketinhalt bei Abholung unbeschädigt war.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Vielen Dank für diesen Hinweis.webelch hat geschrieben:Sie dürfen aber nicht nur das lesen, was Ihnen gefällt
Zuletzt geändert von HorstausBerlin am 01.10.15, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Der Abholende prüft bei Abholung auf äussere Unversehrtheit des Paketes. Diese war ja im Sachverhalt wohl auch gegebenHorstausBerlin hat geschrieben:Hätte in diesem Fall nicht der Abholende den Inhalt des Paketes auf Schäden prüfen müssen?
HorstausBerlin hat geschrieben:Des Weiteren müsse davon ausgegangen werden, dass die Sendung evtl. schon Schäden vor dem Transport aufgewiesen hätte, da die Verpackung dann etwaige Versandschäden hätte aufweisen müssen, was aber nicht der Fall sei.
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Wenn man oft genug, gerade von unschuldig erscheinenden KäuferInnen, aufs Kreuz gelegt wurde, vergeht einem irgendwann die Lust auf Mitleid.
Aber da kommen Sie auch noch hin.
Aber da kommen Sie auch noch hin.
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
HorstausBerlin hat geschrieben:Hätte in diesem Fall nicht der Abholende den Inhalt des Paketes auf Schäden prüfen müssen? Wenn man danach geht, könnte von der Versicherung ja jeder Schaden aus diesem Grund abgelehnt werden (Paketinhalt war bei Abholung eventuell beschädigt), man verpackt doch zuhause und nicht vor den Augen des Abholenden oder aber im Paket Shop?freemont hat geschrieben: Die Versicherung hat ja darauf hingewiesen, "Ein Nachweis läge bisher nicht vor.", bislang sei nicht belegt worden, dass der Paketinhalt bei Abholung unbeschädigt war.
Das Problem besteht eben, wenn die Sendung äusserlich unbeschädigt ist.
Kontrollpflicht hin oder her, so lange unklar ist, ob der Inhalt bei Abholung unbeschädigt war, kommt es auf die Frage der Schlechtverpackung und die unterbliebene Kontrolle (noch) gar nicht an.
Siehe z.B. das Oberlandesgerichts Celle, 03.05.2007, Az: 11 U 229/06, da war das Paket ebenfalls unbeschädigt angekommen.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Das glaube ich Ihnen gerne, aber selbst wenn ich der in diesem fiktiven Fall genannte (Privat-)Verkäufer wäre, würde mir das nicht mehr passieren, da ich einen TV nie mehr verschicken würde und die Verpackung anderer Artikel penibelst genau dokumentieren würde. Außerdem wäre zu überlegen, ob man diese Zahlungsmöglichkeit noch bereitstellt, wenn die Entscheidungen, was "Fälle" betrifft, nicht nachvollziehbar sind, wie hier schon vorher geschrieben wurde.j.fugger hat geschrieben:Wenn man oft genug, gerade von unschuldig erscheinenden KäuferInnen, aufs Kreuz gelegt wurde, vergeht einem irgendwann die Lust auf Mitleid.
Aber da kommen Sie auch noch hin.
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor
Update: Eine Einigung auf eine Kulanzzahlung seitens des Transporteurs in Höhe von 40% würde des Gesamtpreises könnte erfolgen.
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