Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor Ort

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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freemont
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor

Beitrag von freemont »

HorstausBerlin hat geschrieben:Update: Eine Einigung auf eine Kulanzzahlung seitens des Transporteurs in Höhe von 40% würde des Gesamtpreises könnte erfolgen.
Dann "lupfen" Sie das verhandlungstechnisch noch auf 50 %.

So gehen auch viele Rechtsstreitigkeiten vergleichsweise zu Ende, aus "Angst" vor hohen Gutachterkosten. Wegen der Gerichts- und Anwaltskosten die jeder dann selbst trägt, hat sich das oft nicht gelohnt, wenn man keine RSV hat.
HorstausBerlin
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor

Beitrag von HorstausBerlin »

freemont hat geschrieben:
HorstausBerlin hat geschrieben:Update: Eine Einigung auf eine Kulanzzahlung seitens des Transporteurs in Höhe von 40% würde des Gesamtpreises könnte erfolgen.
Dann "lupfen" Sie das verhandlungstechnisch noch auf 50 %.

So gehen auch viele Rechtsstreitigkeiten vergleichsweise zu Ende, aus "Angst" vor hohen Gutachterkosten. Wegen der Gerichts- und Anwaltskosten die jeder dann selbst trägt, hat sich das oft nicht gelohnt, wenn man keine RSV hat.
Es wurde bereits von 20% auf letztendlich 40% gelupft. Eben, in diesem fiktiven Fall besteht keine RSV.
freemont
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor

Beitrag von freemont »

HorstausBerlin hat geschrieben:...
Es wurde bereits von 20% auf letztendlich 40% gelupft. Eben, in diesem fiktiven Fall besteht keine RSV.
Dann gehen "letztendlich", bevor Sie einen Anwalt bemühen auch 50%.

Dass Sie keine RSV haben wissen nur Sie.
HorstausBerlin
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor

Beitrag von HorstausBerlin »

Eine Frage hätte ich noch:

Angenommen, in dem Fall wurde eine Einigung erzielt, der Verkäufer will eine Teilrückerstattung vornehmen. Gibt es eine Vorlage (und falls ja, wie nennt man diese?), die man dem Käufer zukommen lassen kann, damit dieser diese unterschreibt und somit den Verkäufer von sonstigen Haftungsansprüchen befreit?

Ich habe es mit eigenen Worten verfasst, wäre nett, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob das ausreicht:


Außergerichtliche Einigung

Im Fall des Transportschadens den Artikel „XYZ“ betreffend, einigen sich der Käufer und der Verkäufer wie folgt:

1. Der Verkäufer verpflichtet sich zu einer Teilrückerstattung in Höhe von XYZ Euro. Diese erfolgt umgehend nach Eingang dieser vom Käufer unterschriebenen außergerichtlichen Einigung beim Verkäufer.

2. Mit der Unterzeichnung dieser Einigung und dem Erhalt der in Punkt 1 genannten Teilrückerstattung sind alle weiteren eventuellen Haftungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer abgegolten.

3. Der Käufer übernimmt die Entsorgung des beschädigten Artikels.

Datum, Unterschrift, Verkäufer + Käufer



Ist dieses Schreiben ausreichend?
Danke!
HorstausBerlin
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Re: Haftung Transportschaden in Verbindung mit Abholung vor

Beitrag von HorstausBerlin »

Abschließend möchte ich freemont meinen Dank auszusprechen.
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