Lagerkosten

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Tintin78
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Lagerkosten

Beitrag von Tintin78 »

Ich habe ein Spedition beauftragt zwei Frazeuge von USA nach Deutschland zu bringen.
Im Angebot und Beauftragungsbestätigung werden nur Frachtkosten aufgeführt und darauf verwiesen, das Kosten durch Dritte nicht berücksichtigt sind.
Ich Habe keine AGB erhalten. Als die Ware schon auf hoher See war, wurde ich informiert, dass ab Ankunft der Ware im Lager ab dem 6 Tag im Lager, Lagergelder verlangt werden. Somit verstehe ich diese Kosten nicht verursacht durch Dritte, sondern unmittelbar durch den Spediteur. Somit waren die Kostenpauschale pro Tag bekannt, jedoch wurden mir diese erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt.

Nun Meine Frage: Ist es rechtens, dass Lagerkosten mir im Angebot nicht genannt werden, ich keine AGB bei Vertragsabschluss bzw bei Angebot bekommen habe um diese in den AGBs zu finden und die Spedition während Auftragsdurchführung mich über weiter Kosten informiert?

Vielen Dank
freemont
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Re: Lagerkosten

Beitrag von freemont »

Tintin78 hat geschrieben:...
Nun Meine Frage: Ist es rechtens, dass Lagerkosten mir im Angebot nicht genannt werden, ich keine AGB bei Vertragsabschluss bzw bei Angebot bekommen habe um diese in den AGBs zu finden und die Spedition während Auftragsdurchführung mich über weiter Kosten informiert?

Vielen Dank
Hallo,

ja, das geht tatsächlich, das gilt auch, wenn der Auftraggeber kein Kaufmann ist, § 354 HGB:
1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.
So lange die "an dem Orte üblichen Sätze" verlangt werden, muss das nicht ausdrücklich vertraglich geregelt werden.
SusanneBerlin
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Re: Lagerkosten

Beitrag von SusanneBerlin »

Als die Ware schon auf hoher See war, wurde ich informiert, dass ab Ankunft der Ware im Lager ab dem 6 Tag im Lager, Lagergelder verlangt werden.
Holen Sie die Fahrzeuge doch rechtzeitig ab, denn entstehen auch keine Lagerkosten.

Beauftragt war doch nur Transport, nicht Einlagerung der Fahrzeuge. Dass für eine zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Dienstleistung auch zusätzliche Bezahlung anfällt, ist ganz normal und rechtmäßig.
Grüße, Susanne
Tintin78
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Re: Lagerkosten

Beitrag von Tintin78 »

Hallo,

Danke für die Antworten.
An dieser Stelle muss ich dann etwas konkreter werden.
Es wurde eine Tür zu Tür Transport vereinbart. Jedoch steht dies nicht so ausdrücklich im Auftrag bzw. Bestätigung.
Es wurde beauftragt, dass die Fahrzeuge von der Tür abgeholt werden und zum Zielort gebracht werden. Alles auf einem Blatt als Auftrag.
Kann der Spediteur unter diesen Umständen also Tür zu Tür Lieferung, immernoch Lagergelder nachträglich berechnen, im rechtlichen Sinn?
Ich könnte dies als ein Komplett bzw Pauschalangebot werten und somit sind weitere Kosten nicht zulässig.

Gruß

Wolfram
freemont
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Re: Lagerkosten

Beitrag von freemont »

Tintin78 hat geschrieben:...
Kann der Spediteur unter diesen Umständen also Tür zu Tür Lieferung, immernoch Lagergelder nachträglich berechnen, im rechtlichen Sinn?
...

Nachträglich, also ist die Lieferung frei Haus erfolgt?

Dann könnten nur Lagerkosten gfordert werden, wenn z.B. ein Liefertermin vereinbart war und zwischen Ankunft im Hafen und Liefertermin eine Standzeit nötig war.

Wenn ohne jeden sachlichen Grund gelagert und nicht gleich geliefert wurde, über 6 Tage, können dafür wohl keine Standgebühren gefordert werden. So kann sich der Spediteur keine Zusatzeinnahmen veschaffen, indem er selber die Abwicklung verzögert.
Tintin78
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Re: Lagerkosten

Beitrag von Tintin78 »

Die Ware muss aber verzollt werden. Wie lange der Zoll für die Verzollung braucht, liegt nicht am Spediteur, was ich einsehe. Nach Verzollung kann dann erst der Weitertransport organisiert werden. Für diese Zeit wird Lagergeld erhoben.

Mir geht es aber in erster Linie darum, ob Lagerkosten bei einer Tür zu Türlieferung hätten bei Vertragsabschluss erwähnt werden müssen, damit ein rechtlicher Anspruch darauf besteht.

Mir wurde erst mitgeteilt, als die Ware schon auf hoher See waren, dass Lagergelder ab dem 6 Tag entstünden.

Gruß

Wolfram
freemont
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Re: Lagerkosten

Beitrag von freemont »

Tintin78 hat geschrieben:Die Ware muss aber verzollt werden. Wie lange der Zoll für die Verzollung braucht, liegt nicht am Spediteur, was ich einsehe. Nach Verzollung kann dann erst der Weitertransport organisiert werden. Für diese Zeit wird Lagergeld erhoben.
...
Dgegen ist dann nichts zu sagen, § 354 HGB hatte ich oben schon erwähnt, " ... auch ohne Verabredung ...".
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