Angenommen
A (gewerblicher Verkäufer) habe an die von B gewünschte aufgegebene Paketstationsadresse Ware (Paket) geliefert.
Laut Nachforschungsantrag und Tracking wurde das Paket dort nicht rechtzeitig von B abgeholt und
gelangte so wieder zurück an A.
Frage:
Wenn B Verbraucher ist, ist dann A verpflichtet die Ware portofrei (wieder) an B zu liefern, wenn B behauptet von seiner angegebenen Paketstation nicht benachrichtigt worden zu sein?
Gruß
Frank
Paketstation - nicht abgeholt - Portofrage
Moderator: FDR-Team
Re: Paketstation - nicht abgeholt - Portofrage
Behauptet B das denn nur, oder war es auch so? Und warum sollte A dafür aufkommen, falls das Versandunternehmen die Benachrichtigung nicht vorgenommen hat oder A zu dusselig war, diese zur Kenntnis zu nehmen?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Paketstation - nicht abgeholt - Portofrage
Weil der gewerbliche Verkäufer das Versandunternehmen beauftragt hat und dieses einen Fehler gemacht hat. Siehe auch §474 Abs. 4 BGB - nicht direkt anwendbar, da die Ware ja nicht untergegangen ist, gibt aber die Richtung vor.FelixSt hat geschrieben:Und warum sollte A dafür aufkommen, falls das Versandunternehmen die Benachrichtigung nicht vorgenommen hat
Denkbar, dies müsste der Verkäufer aber nachweisen.FelixSt hat geschrieben:oder A zu dusselig war, diese zur Kenntnis zu nehmen?
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