Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Franky2005
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Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von Franky2005 »

Hallo,
es geht bei meiner Frage um folgenden Sachverhalt.
Auf einer Internetplatform hat ein Verkäufer (Privatperson) eine KFZ Tür angeboten. Diese hat ein Käufer (auch Privatperson) gekauft und auch das Geld dafür bezahlt.
Der Verkäufer hat die Tür an allen Kanten mit Schaumstoff gepolstert und die Flächen der Tür mit Luftpolsterfolie beklebt. Dann wurde die Tür in Kartons verpackt und mit Packeklebeband und Stretchfolie umwickelt.
Das ganze wurde von einer vom Verkäufer beauftragten Spedition abgeholt und die Abholung vom Fahrer quitiert. Als die Tür beim Käufer angekommen ist war die Verpackung an einer Ecke offen und man konnte sehen, dass die Tür beschädigt war. Der Käufer verweigerte die Annahme und hat beim Fahrer vermecken lassen das die Tür beschädigt war. Nun meldete sich die Spediton beim Verkäufer und teilte ihm mit, dass die Annahme auf Grund Beschädigung verweigert wurde und was mit der Ware passieren soll. Auserdem bekamm der Verkaufer Fotos der Spediton mit dem Schaden. Es war deutlich zu sehen das an der Stelle an der die Verpackung offen war ein Schaden entstanden ist.
Der Verkäufer lies die Ware also zur Abholadresse zurück schicken um den Schaden zu überprüfen.
Beim auspacken und kontrolieren der Ware stellte er fest das Tür einen nich reperablen Schaden an der Außenkante hat. Dies meldete er der Spedition mit der Aufforderung um Schadensersatz.
Diese weigert sich jetzt jedoch mit der Begründung die Ware sei nicht ausreichen Verpackt gewesen.
Es gibt zwei Zeugen die beim verpacken der Tür dabei waren und den Zustand der Ware und der Verpackung bezeugen können. Auch der Lieferschein mit dem Vermeck des Fahrers, dass die Ware aufgrund einer Beschädigung nicht angenommen wird liegt dem Verkäufer vor.
Wer ist in diesem Fall jetzt in der Beweispflicht und wie sollte der Verkäufer am besten weiter vorgehen?
Wie ist hier die Rechtslage?

Ich Danke schon mal für Antworten.
MFG
Franky
Tastenspitz
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Re: Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von Tastenspitz »

Franky2005 hat geschrieben:Diese weigert sich jetzt jedoch mit der Begründung die Ware sei nicht ausreichen Verpackt gewesen.
Das ist wohl so üblich. Leider.
Erste Gegenfrage ist nmE. immer, warum die Spedition eine solche angeblich mangelhaft verpackte Ware zum Transport dann überhaupt angenommen hat?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
freemont
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Re: Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von freemont »

Franky2005 hat geschrieben:Hallo,
es geht bei meiner Frage um folgenden Sachverhalt.
Auf einer Internetplatform hat ein Verkäufer (Privatperson) eine KFZ Tür angeboten. Diese hat ein Käufer (auch Privatperson) gekauft und auch das Geld dafür bezahlt.
...

Hallo,

Privatkauf, dann ist es erst mal so, dass der Käufer (anders als beim Kauf vom Unternehmer) das Transportrisiko trägt.

D.h. geht die Ware unterwegs verloren oder wird sie beschädigt muss er grundsätzlich trotzdem den Kaufpreis zahlen, bzw. der Verkäufer kann ihn behalten. Der Käufer muss dann sein Recht beim Spediteur bzw. bei dessen Transportversicherung suchen.

Ausnahme: Der Verkäufer hatte nicht ausreichend verpackt, dann haftet er u.U. für den Schaden, muss den Kaufpreis zurückzahlen. Beweisen muss das ggf. der Käufer. Die AGB der Spediteure enthalten normalerweise Vorgaben zur Verpackung. Ob unzureichend verpackt war und - selbst wenn - ob das überhaupt ursächlich für den konkreten Schaden war, ist eine Beweisfrage, die letztendlch nur ein Gutachter entscheiden kann.
Franky2005
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Re: Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von Franky2005 »

Tastenspitz hat geschrieben:
Franky2005 hat geschrieben:Diese weigert sich jetzt jedoch mit der Begründung die Ware sei nicht ausreichen Verpackt gewesen.
Das ist wohl so üblich. Leider.
Erste Gegenfrage ist nmE. immer, warum die Spedition eine solche angeblich mangelhaft verpackte Ware zum Transport dann überhaupt angenommen hat?

Danke für die schnelle Antwort.
Naja die Tür war ja wie gesagt komplett in Pape. Also für den Fahrer nicht einsehbar wie es innen aussieht und bei abholung war die Pape auch nicht beschädigt.
Zuletzt geändert von Franky2005 am 11.03.16, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
Franky2005
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Re: Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von Franky2005 »

freemont hat geschrieben:
Franky2005 hat geschrieben:Hallo,
es geht bei meiner Frage um folgenden Sachverhalt.
Auf einer Internetplatform hat ein Verkäufer (Privatperson) eine KFZ Tür angeboten. Diese hat ein Käufer (auch Privatperson) gekauft und auch das Geld dafür bezahlt.
...

Hallo,

Privatkauf, dann ist es erst mal so, dass der Käufer (anders als beim Kauf vom Unternehmer) das Transportrisiko trägt.

D.h. geht die Ware unterwegs verloren oder wird sie beschädigt muss er grundsätzlich trotzdem den Kaufpreis zahlen, bzw. der Verkäufer kann ihn behalten. Der Käufer muss dann sein Recht beim Spediteur bzw. bei dessen Transportversicherung suchen.

Ausnahme: Der Verkäufer hatte nicht ausreichend verpackt, dann haftet er u.U. für den Schaden, muss den Kaufpreis zurückzahlen. Beweisen muss das ggf. der Käufer. Die AGB der Spediteure enthalten normalerweise Vorgaben zur Verpackung. Ob unzureichend verpackt war und - selbst wenn - ob das überhaupt ursächlich für den konkreten Schaden war, ist eine Beweisfrage, die letztendlch nur ein Gutachter entscheiden kann.
Erstmal danke für die Schnelle Antwort.
Wenn nun aber der Käufer sein geld über eine Bezahlplatform zurück gefordert hat und dieses auch bekommen hat und er ja die Ware auch nicht angenommen hat, bleibt dann der Verkäufer auf den Kosten sitzen wenn sie die Spedition weiter quer stellt? Wenn der Verkaufer für die Klärung der unzureichenden Verpackung einen Gutachter hinzu zieht wer trägt die Kosten sollte dieser veststellen das es ausreichend Verpackt war?
freemont
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Re: Transportschaden durch Spedition wer zahlt Schaden

Beitrag von freemont »

Franky2005 hat geschrieben:...
Erstmal danke für die Schnelle Antwort.
Wenn nun aber der Käufer sein geld über eine Bezahlplatform zurück gefordert hat und dieses auch bekommen hat und er ja die Ware auch nicht angenommen hat, bleibt dann der Verkäufer auf den Kosten sitzen wenn sie die Spedition weiter quer stellt? Wenn der Verkaufer für die Klärung der unzureichenden Verpackung einen Gutachter hinzu zieht wer trägt die Kosten sollte dieser veststellen das es ausreichend Verpackt war?
Das Problem ist, dass die Entscheidungen dieser Auktions-/Bezahlplattform bei einem Privatkauf häufig nichts mit der Rechtslage nach BGB zu tun haben.

Der Privat-Verkäufer kann, er muss sich aber nicht mit dem Spediteur streiten. obwohl er eigentlich den Vertrag nicht geschlossen hat, gibt § 421 HGB dem Käufer einen eigenen, einklagbaren Anspruch gegen den Spediteur.

Der Verkäufer hat in der Konstellation also etweder die Option sein Recht beim Spediteur zu suchen, der müsste dann die Schlechtverpackung per Gutachter i.F. eines Rechtsstreits nachweisen.

Oder er klagt vom Käufer den erstatteten Kaufpreis zurück, der Kaufvetrag ist nicht erfüllt. Dann würde die Frage der Schlechtverpackung i.R. dieses Rechtsstreits geklärt, letztendlich liefe das auch wieder auf einen - teuren - Gutachter hinaus. Der Verlierer zahlt dann die ganzen Kosten.

Manchmal bieten die Spediteure/Versicherer wenn man ordentlich Ärger macht wenigstens eine Teilerstattung an. Das muss nicht die schlechteste Lösung sein, Keiner weiss, was bei dem sonst erforderlichen Gutachten heraus kommt. Der Spediteur allerdings auch nicht.
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