Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Ivonne78
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Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Ivonne78 »

Wir haben ein Side by Side Kühlschrank gekauft und der wurde gestern geliefert. Spedition machte platz, trug ihn zur Treppe setzte einmal an und sagte: "das passt nicht!". Nun war ein riesen Karton um das Gerät mit Styropor. Wir empfahlen das Gerät auszupacken um Platz zu schaffen.
Der Spediteur sagt, das macht er nur, wenn wir auf die Garantie verzichten und es kratzen am Gerät kommen kann. Ich musste das unterschreiben. Sie haben wieder einmal angesetzt und dann einfach aufgegeben. Sie haben es unten abgestellt und gesagt, wenn sie das jetzt wieder mitnehmen muss ich die zerkratzte Tür am Gerät bezahlen.

Nun habe ich 3 defekte Treppenstufen, eine kaputte Flurwand und einen zerkratzten Kühlschrank (Wert 2000 €) in der Garage stehen, den ich nicht hoch kriege.

War das ganze so überhaupt Rechtens. Ich war total überrumpelt von den 4 Männern, die anscheinend überhaupt keine Lust hatten das Gerät da hoch zu kriegen. Mehrmals kamen Aussagen wie, ich hab keinen Bock mehr, wir wollen hier weg. Und sie haben es ja nicht mal anders versucht hoch zukriegen und eingepackt hätte es halt nict gepasst und man konnte ja auch nicht sehen wieviel verpackung da drin ist.

Vielen Dank im Voraus.
winterspaziergang

Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von winterspaziergang »

Ivonne78 hat geschrieben: Der Spediteur sagt, das macht er nur, wenn wir auf die Garantie verzichten und es kratzen am Gerät kommen kann.
Ist damit gemeint, dass die Kunden auf die Garantie verzichten, dass es das Gerät in die Küche schafft, ohne, dass Kratzer dran sind oder welche Garantie soll das sein? Ist die Spedition Teil des Verkaufshauses oder unabhängig davon?
Ich musste das unterschreiben.
auch, wenn das nichts nutzt: Nein, das hätte man nicht müssen. Welchen Wortlaut hat man den unterschrieben?
Sie haben wieder einmal angesetzt und dann einfach aufgegeben. Sie haben es unten abgestellt und gesagt, wenn sie das jetzt wieder mitnehmen muss ich die zerkratzte Tür am Gerät bezahlen.
Die Spedition lässt sich unterschreiben, dass ohne Verpackung keine Garantie für Schäden wie Kratzer übernommen wird, entfernt die Verpackung, verkratzt natürlich sofort das Gerät und lässt es dann in der Garage stehen? Dann scheint zunächst mal nicht die vereinbarte Leistung- Lieferung in die Wohnung (so entsprechend bestellt)- erfüllt.
Nun habe ich 3 defekte Treppenstufen, eine kaputte Flurwand und einen zerkratzten Kühlschrank (Wert 2000 €) in der Garage stehen, den ich nicht hoch kriege.
Mir ist der Vorgang unklar, wie man beim Tragen eines Kühlschranks, Treppenstufen, Flurwand und Kühlschrank beschädigt.
War das ganze so überhaupt Rechtens. Ich war total überrumpelt von den 4 Männern, die anscheinend überhaupt keine Lust hatten das Gerät da hoch zu kriegen. Mehrmals kamen Aussagen wie, ich hab keinen Bock mehr, wir wollen hier weg. Und sie haben es ja nicht mal anders versucht hoch zukriegen und eingepackt hätte es halt nicht gepasst und man konnte ja auch nicht sehen wieviel verpackung da drin ist.
Was war mit dem Verkäufer vereinbart und was hat dem da bei der Spedition vor Ort unterschrieben? Wobei nebensächlich: Für fahrlässige Schäden, die entstanden sind, weil unsachgemäß mit dem Gerät umgegangen wurde, dürfte dieser unterschriebene Schein ohnehin nichts bedeuten.
Hatte man schon Kontakt zum Verkäufer?
freemont
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von freemont »

Ivonne78 hat geschrieben:...

War das ganze so überhaupt Rechtens. Ich war total überrumpelt von den 4 Männern, die anscheinend überhaupt keine Lust hatten das Gerät da hoch zu kriegen. Mehrmals kamen Aussagen wie, ich hab keinen Bock mehr, wir wollen hier weg. Und sie haben es ja nicht mal anders versucht hoch zukriegen und eingepackt hätte es halt nict gepasst und man konnte ja auch nicht sehen wieviel verpackung da drin ist.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

das ist ein Betriebs-Haftpflichtschaden. Der Spediteur müsste die Schäden seiner Versicherung melden.

Die Lieferung, nicht nur bis Bordsteinkante, sondern in die Wohnung, war doch sicher Bestandteil des Kaufvertrages, vertraglich geschuldete Nebenpflicht des Verkäufers?

Der Haftungsausschluss rechtfertigt es sicher nicht, daß mit der Sackkarre o.ä. das Treppenhaus in Mitleidenschaft gezogen wird. I.Ü. ist die Vereinbarung wahrscheinlich sowieso nichtig, weil sie gegen § 475 BGB verstößt:
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Zafilutsche
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn eine Side-by-Side Kühlkombination beispielsweise folgende Abmessungen hat (B/H/T): 920 mm / 1820 mm / 765 mm und die Maximale Tür/Fensteröffnung ein lichtes Durchgangsmaß von 75 cm aufweist, kann man die "Unmöglichkeit der Sache" nicht dem Transporteur/Verkäufer/Hersteller anlasten. Daher gibt es oft den Hinweis: "Frei ab Bordsteinkante".
Wenn ein Dienstleister als Produkt die Lieferung und Aufstellung eines Produktes anbietet, so wäre der Dienstleister gut beraten, eine sog. Vertragsprüfung durchzuführen. Was, wann, wie, womit und wohin geliefert werden soll und zu welchem Preis. Scheinbar ist hier völlig planlos vorgegangen worden. (Vermutlich war die Planung zu teuer oder es fehlten vorab wesentliche Informationen für eine erfolgreiche Durchführung des Projektes: "Beschaffung einer neuen Kühlmöglichkeit".
freemont
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von freemont »

Zafilutsche hat geschrieben:Wenn eine Side-by-Side Kühlkombination beispielsweise folgende Abmessungen hat (B/H/T): 920 mm / 1820 mm / 765 mm und die Maximale Tür/Fensteröffnung ein lichtes Durchgangsmaß von 75 cm aufweist, kann man die "Unmöglichkeit der Sache" nicht dem Transporteur/Verkäufer/Hersteller anlasten. Daher gibt es oft den Hinweis: "Frei ab Bordsteinkante".
...

Das mag ja sein, aber auch das würde dem Verkäufer resp. seinem Erfüllungsgehilfen nicht das Recht geben die Ware oder gar das Treppenhaus des Käufers zu beschädigen.
Zafilutsche
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Zafilutsche »

@freemont
Ivonne78 hat geschrieben:... trug ihn zur Treppe setzte einmal an und sagte: "das passt nicht!". Nun war ein riesen Karton um das Gerät mit Styropor. Wir empfahlen das Gerät auszupacken um Platz zu schaffen.
Der Spediteur sagt, das macht er nur, wenn wir auf die Garantie verzichten und es kratzen am Gerät kommen kann.
Mehr als darauf hinweisen, dass es zu Kratzern am Gerät kommen kann, wenn die Umverpackung fehlt sollte eigentlich nicht gehen. :oops:
oder man verweigert tatsächlich den weiteren Transport. Aber scheinbar war der weitere Versuch/Transport vom Käufer gewollt.
Wie das mit den defekten Treppenstufen geht, ist für mich noch etwas schwer vorstellbar. Aber dass ist m.E. ein Punkt den eine Unternehmer Haftpflichtversicherung aufgreifen wird.
freemont
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von freemont »

Zafilutsche hat geschrieben:...
oder man verweigert tatsächlich den weiteren Transport. ...
Genau so ist es. Der Kunde/Patient/Mandant usf. zahlt schliesslich die Kompetenz und das Fachwissen. Das bedingt auch Schutz- und Rücksichtnahmepflichten auf die Interessen des Käufers.

Da kann sich der Fachmann nicht freizeichnen, indem er sich einen Haftungsausschluss unterzeichnen lässt. Dann muss er ablehnen, wenn er das Unheil kommen sieht. Zur Not wird eben eine Tür demontiert, Standsockel abmontiert usf. Wohnungseingangstüren sind i.Ü. genormt. Die Hersteller wissen das.

Wenn sichdas i.R. der k aufvertraglichen Pflichten abspielt steht dem davon abgesehen oder darüber hinaus sowieso § 475 entgegen, dann besteht quasi eine Garantiehaftung.
Ivonne78
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Ivonne78 »

Vielen Dank für eure Antworten.

1. Es war nicht Lieferung Bordsteinkante, sondern zum Bestimmungsort, also Küche. Und es war angegeben, das die im 1. Stock ist.

2. Wie die das geschafft haben die Wand, 3 Stufen und die Kühlschranktür zu beschädigen weiß ich auch nicht. Sie waren halt sehr grob. Nach dem Motto, wenn die so doof ist das zu Unterschreiben, sind wir ja raus.

3. Der Vorbesitzer hatte sogar im 2. Stock einen Sid by Side Kühlschrank, der wird ihn ja auch nicht reingezaubert haben.

4. Ich kann nicht genau sagen was ich unterschrieben hab, weil ich davon keine Kopie gekriegt hab.
Ivonne78
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Ivonne78 »

Zafilutsche hat geschrieben:Wenn eine Side-by-Side Kühlkombination beispielsweise folgende Abmessungen hat (B/H/T): 920 mm / 1820 mm / 765 mm und die Maximale Tür/Fensteröffnung ein lichtes Durchgangsmaß von 75 cm aufweist, kann man die "Unmöglichkeit der Sache" nicht dem Transporteur/Verkäufer/Hersteller anlasten. Daher gibt es oft den Hinweis: "Frei ab Bordsteinkante".
Wenn ein Dienstleister als Produkt die Lieferung und Aufstellung eines Produktes anbietet, so wäre der Dienstleister gut beraten, eine sog. Vertragsprüfung durchzuführen. Was, wann, wie, womit und wohin geliefert werden soll und zu welchem Preis. Scheinbar ist hier völlig planlos vorgegangen worden. (Vermutlich war die Planung zu teuer oder es fehlten vorab wesentliche Informationen für eine erfolgreiche Durchführung des Projektes: "Beschaffung einer neuen Kühlmöglichkeit".

Unsere Türen sind alle breiter und die Treppe ist 110 breit. Die Lieferung war nicht frei Bordsteinkante, sondern bis in die Küche.
Ivonne78
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Re: Garantie weg, weil Verpackung geöffnet?

Beitrag von Ivonne78 »

winterspaziergang hat geschrieben:
Ivonne78 hat geschrieben: Der Spediteur sagt, das macht er nur, wenn wir auf die Garantie verzichten und es kratzen am Gerät kommen kann.

Ist damit gemeint, dass die Kunden auf die Garantie verzichten, dass es das Gerät in die Küche schafft, ohne, dass Kratzer dran sind oder welche Garantie soll das sein? Ist die Spedition Teil des Verkaufshauses oder unabhängig davon?

Die Spedition gehört direkt zu (Wortsperre: Firma). Es hieß, das ich keine Garantie auf "Nicht-Kratzer" hab, aber ich wußte nicht, das bei nicht hochbringen ich diese Kratzer ersetzen muss.
Ich musste das unterschreiben.
auch, wenn das nichts nutzt: Nein, das hätte man nicht müssen. Welchen Wortlaut hat man den unterschrieben?
Sie haben wieder einmal angesetzt und dann einfach aufgegeben. Sie haben es unten abgestellt und gesagt, wenn sie das jetzt wieder mitnehmen muss ich die zerkratzte Tür am Gerät bezahlen.
Die Spedition lässt sich unterschreiben, dass ohne Verpackung keine Garantie für Schäden wie Kratzer übernommen wird, entfernt die Verpackung, verkratzt natürlich sofort das Gerät und lässt es dann in der Garage stehen? Dann scheint zunächst mal nicht die vereinbarte Leistung- Lieferung in die Wohnung (so entsprechend bestellt)- erfüllt.
Nun habe ich 3 defekte Treppenstufen, eine kaputte Flurwand und einen zerkratzten Kühlschrank (Wert 2000 €) in der Garage stehen, den ich nicht hoch kriege.
Mir ist der Vorgang unklar, wie man beim Tragen eines Kühlschranks, Treppenstufen, Flurwand und Kühlschrank beschädigt.
War das ganze so überhaupt Rechtens. Ich war total überrumpelt von den 4 Männern, die anscheinend überhaupt keine Lust hatten das Gerät da hoch zu kriegen. Mehrmals kamen Aussagen wie, ich hab keinen Bock mehr, wir wollen hier weg. Und sie haben es ja nicht mal anders versucht hoch zukriegen und eingepackt hätte es halt nicht gepasst und man konnte ja auch nicht sehen wieviel verpackung da drin ist.
Was war mit dem Verkäufer vereinbart und was hat dem da bei der Spedition vor Ort unterschrieben? Wobei nebensächlich: Für fahrlässige Schäden, die entstanden sind, weil unsachgemäß mit dem Gerät umgegangen wurde, dürfte dieser unterschriebene Schein ohnehin nichts bedeuten.
Hatte man schon Kontakt zum Verkäufer?
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