Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Moderator: FDR-Team
Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Liebe Experten,
folgendes Szenario:
Max Mustermann nimmt am 18.11.2015 von der (Wortsperre: Firmenname) ein Paket für einen Nachbarn an. Am Tag darauf holt eine ihm unbekannte Person das Paket bei ihm ab. Leider verpasst Max das Überprüfen der Personalien.
Am 06.05.2016 bekommt Max Mustermann Post von der Polizei. Er möge sich zu einem Wahrenkreditbetrug äußern, da er das Paket seinerzeit angenommen hat. Sollte sich Max dazu äußern bzw. "dummstellen" (keine Erinnerung mehr...so lange her...) oder besser keine Angaben machen da ihm ggf. Nachteile wegen einer gewissen Fahrlässigkeit (Nichtprüfen der Paketkarte!) drohen könnten?
Vielen Dank für Mühe und Antworten...
folgendes Szenario:
Max Mustermann nimmt am 18.11.2015 von der (Wortsperre: Firmenname) ein Paket für einen Nachbarn an. Am Tag darauf holt eine ihm unbekannte Person das Paket bei ihm ab. Leider verpasst Max das Überprüfen der Personalien.
Am 06.05.2016 bekommt Max Mustermann Post von der Polizei. Er möge sich zu einem Wahrenkreditbetrug äußern, da er das Paket seinerzeit angenommen hat. Sollte sich Max dazu äußern bzw. "dummstellen" (keine Erinnerung mehr...so lange her...) oder besser keine Angaben machen da ihm ggf. Nachteile wegen einer gewissen Fahrlässigkeit (Nichtprüfen der Paketkarte!) drohen könnten?
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Zuletzt geändert von oklaf am 06.05.16, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zeugenaussage Wahrenkreditbetrug
Sie möchten also wissen, ob sie die Wahrheit sagen oder lieber lügen sollen?
Wie wärs als Beschuldigter mit gar nichts sagen?
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Zeugenaussage Wahrenkreditbetrug
Der liebe Max ist ja nicht der Beschuldigte. Er hat das Paket angenommen und an den "falschen" Nachbarn ausgehändigt ohne dessen korrekte Identität zu prüfen. Ermittelt wird gegen den falschen Nachbarn...es geht darum: kann Max z.B. wegen Fahrlässigkeit belangt werden und drohen ihm deshalb Nachteile? Denn dann äußert er sich zu dem Vorgang gar nicht. Oder passiert ihm nichts dann sagt er korrekt aus. Lügen steht nicht zur Debatte...
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Re: Zeugenaussage Wahrenkreditbetrug
und das wurde von der Polizei auch so gegenüber Max gesagt?oklaf hat geschrieben:Der liebe Max ist ja nicht der Beschuldigte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Zeugenaussage Wahrenkreditbetrug
Max soll als Zeuge befragt werden, ermittelt wird aktuell gegen Unbekannt...
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Re: Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Strafrechtlich ist Max also Zeuge.
Grundsätzlich kann man da hingehen und aussagen, man muss es aber nicht. Wenn man aussagt, tut man gut daran, die Wahrheit zu sagen.
Zivilrechtlich könnte er uU. den Schaden zu verantworten haben, weil er das Paket irgendwem gegeben hat. Aber das ist eine andere Baustelle
Grundsätzlich kann man da hingehen und aussagen, man muss es aber nicht. Wenn man aussagt, tut man gut daran, die Wahrheit zu sagen.
Zivilrechtlich könnte er uU. den Schaden zu verantworten haben, weil er das Paket irgendwem gegeben hat. Aber das ist eine andere Baustelle
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Re: Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Meines erachtens könnte Max dahingehend Probleme bekommen, da die Story, dass man jemandem Unbekannten ein Paket überreicht schon komisch klingt.
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Re: Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Ja. Klingt komisch - ist aber so. Und strafrechtlich wohl auch nicht zu belangen.
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Re: Zeugenaussage Warenkreditbetrug
Meiner Meinung nach ist Max hier "gefährdeter" Zeuge.
Es könnte durchaus passieren das er ganz schnell in den Status des Beschuldigten fällt.
Eine Verpflichtung bei der Polizei auszusagen besteht grundsätzlich nicht. Auch nicht für Zeugen. Die Schreiben der Polizei sind zwar in der Regel so verfasst das es sich so liest als hätte man keine Wahl und müsse dort erscheinen aber das ist nicht so.
Erst wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft lädt, ist der Zeuge verpflichtet.
Die Story an sich klingt natürlich etwas seltsam. Kennt Max seine Nachbarn nicht ?
Es könnte durchaus passieren das er ganz schnell in den Status des Beschuldigten fällt.
Eine Verpflichtung bei der Polizei auszusagen besteht grundsätzlich nicht. Auch nicht für Zeugen. Die Schreiben der Polizei sind zwar in der Regel so verfasst das es sich so liest als hätte man keine Wahl und müsse dort erscheinen aber das ist nicht so.
Erst wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft lädt, ist der Zeuge verpflichtet.
Die Story an sich klingt natürlich etwas seltsam. Kennt Max seine Nachbarn nicht ?
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