Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versenden?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Der Unbeugsame
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Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versenden?

Beitrag von Der Unbeugsame »

Hallo zusammen,

ein Kurierdienst verschickt Kündigungen und Abmahnungen.

Den jeweiligen Sendungen liegen jeweils ein Original und eine 1:1-Kopie vor.

Das Original wird zugestellt und auf der Kopie wird vom Kurier bestätigt, dass das Original zugestellt wurde.

Darf jetzt aber ein normaler Kurierdienst solche Schreiben (Kündigungen, Abmahnungen ...) überhaupt verschicken und darf ein Kurier(dienst) in solche Schreiben Einsicht nehmen?

Oder bestehen da Rechtskonflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz?

Ein Kurier(dienst) darf doch überhaupt keinen Einblick in beförderte Postsendungen nehmen, oder!?

D. h., normalerweise dürften solche Sendungen nur über die Post mit einer PZU verschickt werden, bei der aber nur die Zustellung an sich dokumentiert wird, aber auch keine Einsicht in die zugestellten Schreiben genommen wird!?

Wie ist da die genaue Rechtslage? Darf ein Kurierdienst solche Dienste, also das Versenden von solchen Schreiben anbieten und durchführen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU
ktown
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von ktown »

Natürlich darf ein Kurierdienst solche Zustellungen durchführen. Genauso klar sollte jedoch sein, dass die Dokumentation solch einer Zustellung anders laufen muss. Hier liegt ein grober Verstoß gegen das Briefgeheimnis vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
webelch
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von webelch »

Der Unbeugsame hat geschrieben:...Kündigungen und Abmahnungen.
In Bezug auf was?
ChrisR
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von ChrisR »

ktown hat geschrieben:Hier liegt ein grober Verstoß gegen das Briefgeheimnis vor.
Das würde nur gelten, wenn der Kurier dies unbefugt macht. Hier ermächtigt ihn ja gereade der Absender, Kopien anzufertigen und die Briefe einzusehen.
Charon-
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von Charon- »

ktown hat geschrieben:Hier liegt ein grober Verstoß gegen das Briefgeheimnis vor
Warum? Gegen das Briefgeheimnis verstößt der Bote, wenn er eine verschlossene Sendung öffnet. Kriegt er dagegen eine offene Sendung in die Hand gedrückt, dann öffnet er nichts und kann auch alles lesen. Briefgeheimnis ist da m.E. nach nicht berührt. Es könnte die Privatsphäre und das Datenschutzinteresse des Empfängers verletzt sein, weil er vllt. nicht wünscht, dass Dritte von den Vorgängen erfahren. Das muss aber den Boten nicht interessieren, sondern maximal den Absender.

Edit: ChrisR war schneller.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Tastenspitz
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von Tastenspitz »

Frage:
Kurierdienst im Sinne von irgendwer kommt und irgendwer anderer gibt das Schreiben ab
oder
eine bekannte Person einer Kurierdienstfirma wird beauftragt, ein Schreiben vom Sender bis zum Empfänger zu bringen?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Der Unbeugsame
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von Der Unbeugsame »

webelch hat geschrieben:
Der Unbeugsame hat geschrieben:...Kündigungen und Abmahnungen.
In Bezug auf was?
Arbeitsverhältnis.
Der Unbeugsame
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von Der Unbeugsame »

Tastenspitz hat geschrieben:Frage:
Kurierdienst im Sinne von irgendwer kommt und irgendwer anderer gibt das Schreiben ab
oder
eine bekannte Person einer Kurierdienstfirma wird beauftragt, ein Schreiben vom Sender bis zum Empfänger zu bringen?
Oder! ;-)
webelch
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von webelch »

Hier scheint der Absender wohl, aus Erfahrung, sicherstellen zu wollen, dass es die Bestätigung eines Dritten für Übergabe und Inhalt der zugestellten Schreiben gibt. Diese Dienstleistung bietet der Kurier hier an.
winterspaziergang

Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von winterspaziergang »

Der Unbeugsame hat geschrieben: Oder bestehen da Rechtskonflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz?
anhand der Beschreibung nicht erkennbar. Der Kurier berät ja niemand in rechtlichen Dingen oder verfasst die Schreiben.
Ein Kurier(dienst) darf doch überhaupt keinen Einblick in beförderte Postsendungen nehmen, oder!?
in die beförderte nicht (wie bereits gesagt und erläutert)
D. h., normalerweise dürften solche Sendungen nur über die Post mit einer PZU verschickt werden, bei der aber nur die Zustellung an sich dokumentiert wird, aber auch keine Einsicht in die zugestellten Schreiben genommen wird!?
Kündigungsschreiben?
wär die Frage, gegen welches Recht der AG verstößt, wenn er ein Unternehmen damit beauftragt diese mit genannter Bestätigung zu versenden
freemont
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von freemont »

Der Unbeugsame hat geschrieben:...

Wie ist da die genaue Rechtslage? Darf ein Kurierdienst solche Dienste, also das Versenden von solchen Schreiben anbieten und durchführen?
...

Hallo,

warum nicht, sonst bliebe nur der Gerichtsvollzieher um eine Zustellung 100% sicher zu gewährleisten, insbesondere um den Zugang des Inhalts des Kouverts nachzuweisen. Wenn der Gerichtsvollzieher den Auftrag ablehnt, wäre guter Rat teuer.

Namen darf man ja nicht nennen, Zufallsfund:

"Wie funktioniert die rechtssichere Zustellung durch ...?

Die rechtssichere Zustellung per Boten durch ... als Botendienst kann durch persönliche Zustellung, oder durch Ersatzzustellung (Einwurf in den Briefkasten des Empfängers oder der Ermpfängerin) erfolgen. (vgl. §§ 178, 180 ZPO)

... gewährleistet die Beweiskraft der Zustellung per Bote durch Protokollierung des Inhaltes der Willenserklärung (z.B. Kündigung) wie auch des Zeitpunktes des Zugangs an den Empfänger (Zugangsnachweis).

Der Inhalt des Zustellungsprotokolls wird dem Auftraggeber nach erfolgter Zustellung übermittelt.

Das Zustellungsprotokoll kann bei Bedarf als privatschriftliche Urkunde zum Beweis der Zustellung in einen Prozess als Beweismittel eingebracht werden (vgl. §§ 416, 440 ZPO).

Wird zu einem späteren Zeitpunkt die rechtssichere Zustellung per Bote vom Empfänger als Schutzbehauptung bestritten, stehen die Sicherheitskuriere der ..., die die Zustellung als Boten vorgenommen haben, zusätzlich jederzeit als Zeugen zur Verfügung.

Alle ... Sicherheitskuriere verfügen über einen tadellosen Leumund sowie über langjährige Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft und sind erfahrene Zeugen vor Gericht."

Es werden also Erklärungsboten eingeschaltet, so lange die Beschäftigten zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und einen untadeligen Leumund haben spricht da nichts dagegen.

Beim Absender haben schliesslich auch etliche Beschäftigte Kenntnis vom Inhalt des Schreibens. Ob der Absender auch den Zugang mit eigenem oder mit fremdem Personal bewerkstelligt, zulässig ist beides.
Tastenspitz
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Re: Kurier darf Kündigungen, Abmahnungen einsehen und versen

Beitrag von Tastenspitz »

Der Unbeugsame hat geschrieben:
Tastenspitz hat geschrieben:oder
eine bekannte Person einer Kurierdienstfirma wird beauftragt, ein Schreiben vom Sender bis zum Empfänger zu bringen?
Oder! ;-)
Na da sehe ich kein Problem. Das ist dann wohl ein Erfüllungsgehilfe der Firma und kein Kurierdienst.
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