Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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avoelp
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Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von avoelp »

Nehmen wir an, jemand bekommt von seinem Mobiltelefon-Provider im Rahmen eines Vertragsabschlusses ein Handy. Dessen Kaufpreis "X" ist auf der Rechnung des Providers vermerkt. Weil der Kunde das Gerät aber gar nicht braucht, verkauft er es, originalverpackt und noch eingeschweißt, über eine Online-Auktion für einen Betrag "Y", wobei "Y" geringer ist als "X". Danach schickt er es dem Käufer in einem versicherten Paket.

Der Paket-Dienstleister benachrichtigt nun der Versender, dass die Sendung während des Versands beschädigt wurde - offenbar ein Totalschaden. Er fordert den Versender auf, ihm einen Beleg über den Betrag "Y" zuzusenden, für den er das Gerät bei der Online-Auktion verkauft hat - auf dieser Grundlage ist er zu einer Schadenersatz-Leistung bereit. Eine Regulierung auf der Basis des Kaufbelegs des Versenders - also über den Betrag "X" - lehnt der Dienstleister ab.

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Wonach bemisst sich der Wert der beschädigten Ware - nach ihrem ursprünglichen Kaufpreis (also "X"), oder nach dem Preis, der bei der Online-Auktion erzielt wurde (also "Y")?

Danke für eure Einschätzung!

Gruß, Andreas
freemont
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von freemont »

avoelp hat geschrieben:...

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Wonach bemisst sich der Wert der beschädigten Ware - nach ihrem ursprünglichen Kaufpreis (also "X"), oder nach dem Preis, der bei der Online-Auktion erzielt wurde (also "Y")?

Danke für eure Einschätzung!

Gruß, Andreas

Dagegen ist nichts zu sagen, so ist das in § 429 III HGB geregelt:

(3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis ... der Marktpreis ist.
avoelp
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von avoelp »

Wonach hätte sich denn der Wert benessen, wenn der Versender das Mobiltelefon z. B. verschenkt und dann als Paket versandt hätte? Hätten wir dann Wert = 0 €?

Gruß, Andreas
Tastenspitz
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von Tastenspitz »

Nein.
Wir lesen gemeinsam:
freemont hat geschrieben:Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit.
OK?
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avoelp
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von avoelp »

... o.k. ;)

Laut HGB wird ja bei einem Verkauf "vermutet", dass der Marktpreis der Kaufpreis ist. Bedeutet das, dass der Verkäufer im Prinzip auch nachweisen könnte, dass er unter Wert verkauft hat (bei einer Online-Auktion kann so etwas ja relatuv leicht passieren ...) und dass der Marktpreis eigentlich höher ist? Wie wäre ein solcher Nachweis denn im Zweifelsfall zu führen?
Tastenspitz
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von Tastenspitz »

avoelp hat geschrieben:Wie wäre ein solcher Nachweis denn im Zweifelsfall zu führen?
So das die Vermutung entkräftet werden kann. Das dürfte naturgemäß schwierig werden. Schließlich hat der Verkäufer den Preis als Wert der Ware durch den Verkauf schon als angemessen anerkannt. Sonst hätte er sie ja nicht verkauft.
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avoelp
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von avoelp »

Tastenspitz hat geschrieben:Schließlich hat der Verkäufer den Preis als Wert der Ware durch den Verkauf schon als angemessen anerkannt. Sonst hätte er sie ja nicht verkauft.
... das hat man ja bei einer Auktion nicht immer wirklich in der Hand ...
Tastenspitz
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von Tastenspitz »

avoelp hat geschrieben:... das hat man ja bei einer Auktion nicht immer wirklich in der Hand ...
Doch.
Niemand zwingt einen, etwas für 1 Euro Startgebot reinzustellen. Man kann auch gleich den Marktpreis verlangen. Das geht.
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freemont
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Re: Transportschaden beim Paketversand -> Warenwert?

Beitrag von freemont »

avoelp hat geschrieben:
Tastenspitz hat geschrieben:Schließlich hat der Verkäufer den Preis als Wert der Ware durch den Verkauf schon als angemessen anerkannt. Sonst hätte er sie ja nicht verkauft.
... das hat man ja bei einer Auktion nicht immer wirklich in der Hand ...

Das mag sein, aber man sollte schon überlegen: Wenn ordnungsgemäß geliefert worden wäre, hätte der Verkäufer/Versender den Auktionserlös erhalten, die Ware wäre "weg". Weshalb der Verkäufer "Gewinn" machen soll, weil die Ware weg ist oder beschädigt wurde, ist nicht einzusehen.

Bei einem Privatverkauf trägt der Käufer das Transportrisiko. Der Käufer, der vielleicht das Schnäppchen per Auktion gemacht hat, hat den Schaden. Er muss dem Verkäufer den Kaufpreis zahlen, auch wenn die Ware verloren geht. Ihm geht u.U. sein Schnäppchen verloren.

Deshalb hat der Empfänger nach § 421 HGB einen eigenen, gesetzlichen Wertersatzanspruch. Da kann es schon sein, dass der Nachweis gelingt, daß das 1 EUR-Schnäppchen nicht dem Markt- oder Ersatzbeschaffungswert der Ware entspricht.

Diesen Anspruch kann zwar auch der private Verkäufer geltend machen. Er muss den Erstattungsbetrag aber dem Käufer auszahlen, der hat beim Privatverkauf den Schaden.
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