zu großer LKW
Moderator: FDR-Team
zu großer LKW
Wenn ich eine Spedition beauftrage, Ware anzuliefern, bin ich dann verpflichtet
1. darauf hinzuweisen, dass zB ein Sattelschlepper die Empfängeranschrift nicht anfahren kann
2. genau anzugeben, mit welchen LKWs (Größe) die Empfängeranschrift angefahren werden kann
wegen den Kosten, die für eine vergebliche Leerfahrt entstehen würden.
Die Empfängeradresse wäre zB in einer Sackgasse mit enger Zufahrt (manchmal durch Anwohner zugeparkt, auch verkehrswidrig).
Es sollen die ADSp 2016 gelten.
Macht gewerblich oder privat beim Empfänger einen Unterschied?
Danke für jede Antwort zur Rechtslage
1. darauf hinzuweisen, dass zB ein Sattelschlepper die Empfängeranschrift nicht anfahren kann
2. genau anzugeben, mit welchen LKWs (Größe) die Empfängeranschrift angefahren werden kann
wegen den Kosten, die für eine vergebliche Leerfahrt entstehen würden.
Die Empfängeradresse wäre zB in einer Sackgasse mit enger Zufahrt (manchmal durch Anwohner zugeparkt, auch verkehrswidrig).
Es sollen die ADSp 2016 gelten.
Macht gewerblich oder privat beim Empfänger einen Unterschied?
Danke für jede Antwort zur Rechtslage
Re: zu großer LKW
Grundsätzlich sollte der Spediteur sich vorab ein Bild seiner Strecke machen. Rein vom zwischenmenschlichen Aspekt wäre es schon nett, wenn man auf örtliche Gegebenheiten hinweist.
Wobei hier natürlich auch zu klären ist, ob es sich hier um Warenlieferungen wie z.B. Bauholz handelt oder um 1 Karton Nägel.
Wobei hier natürlich auch zu klären ist, ob es sich hier um Warenlieferungen wie z.B. Bauholz handelt oder um 1 Karton Nägel.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: zu großer LKW
Der Laie wird das ja nicht unbedingt einschätzen können, ob ein LKW z.B. um eine Kurve noch herum kommt.
Mal rein aus Neugier: gibt es nicht spezielle Navis oder Routenplaner für LKW, die z.B. Durchfahrtsverbote, Höhen- und Breitenbeschränkungen und eben auch Rangiermöglichkeiten berücksichtigen? Es wäre ja recht umständlich, wenn man jede Strecke vorher kontrollieren und selbst ausmessen müsste.
Mal rein aus Neugier: gibt es nicht spezielle Navis oder Routenplaner für LKW, die z.B. Durchfahrtsverbote, Höhen- und Breitenbeschränkungen und eben auch Rangiermöglichkeiten berücksichtigen? Es wäre ja recht umständlich, wenn man jede Strecke vorher kontrollieren und selbst ausmessen müsste.
Re: zu großer LKW
Die Frage dürfte ja sein, gehören Anfahrtmöglichkeiten zu den leistungsrelevanten Daten die der Auftraggeber dem Spediteur nennen muss. Und für mich noch wichtiger, kannte er die Gegebenheiten vor Ort oder hätte die kennen können?
So wie ich das lese hat nämlich Firma A eine Spedition S beauftragt Ware für sie an Kunden K zu liefern und unterwegs stellt S fest das ihr LKW nicht zu K durchkommt und nun streiten sich A und S über die Folgekosten.
So wie ich das lese hat nämlich Firma A eine Spedition S beauftragt Ware für sie an Kunden K zu liefern und unterwegs stellt S fest das ihr LKW nicht zu K durchkommt und nun streiten sich A und S über die Folgekosten.
Die gibt es AFAIK, wobei sich die Hersteller diese Zusatzinfos mit angepasster Streckenführung dann auch gut bezahlen lassen.FM hat geschrieben:Mal rein aus Neugier: gibt es nicht spezielle Navis oder Routenplaner für LKW, die z.B. Durchfahrtsverbote, Höhen- und Breitenbeschränkungen und eben auch Rangiermöglichkeiten berücksichtigen?
Zuletzt geändert von ExDevil67 am 01.09.16, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: zu großer LKW
Ja solche Navi - Software gibt es.
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Re: zu großer LKW
Gibt es. Hat aber nicht jeder, da teuer und letztlich nicht immer up to date. Und spätestens beiFM hat geschrieben:gibt es nicht spezielle Navis oder Routenplaner für LKW
ist das Navi nutzlos.misti hat geschrieben:manchmal durch Anwohner zugeparkt, auch verkehrswidrig
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: zu großer LKW
Gibt's die dann auch für verschiedene Gewichtsklassen und Kombinationen? Weil es ja schon was anderes ist ob mit einem Fahrzeug für 7,5 t, 12t oder 40t mit Anhänger unterwegs bin. Das hat ja auch Einfluss auf die Strecke die ich fahren darf bzw fahren kann.Rabenwiese hat geschrieben:Ja solche Navi - Software gibt es.
Re: zu großer LKW
[quote="misti"]t (manchmal durch Anwohner zugeparkt, auch verkehrswidrig).
[/quote]
Das wäre je das kleinste Problem, da kümmert sich die Zuständige Verkehrsbehörde drum.
[/quote]
Das wäre je das kleinste Problem, da kümmert sich die Zuständige Verkehrsbehörde drum.
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Re: zu großer LKW
Darf man annehmen. Sicher weiß ich es aber aus dem Stand nicht.ExDevil67 hat geschrieben:Gibt's die dann auch für verschiedene Gewichtsklassen und Kombinationen?
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Re: zu großer LKW
Da es ja nur um die Rechtslage geht, kann ich den tatsächlichen Fall nicht schildern, nämlich dass dem Spediteur vorab mitgeteilt wurde, dass die Strasse mit großen LKW nicht befahrbar ist und er trotzdem mit einem Sattelschlepper daher kam, und jetzt genau wissen will, ob ein kleiner LKW (wie klein) oder sogar ein Transporter erforderlich ist
Das er die Leerfahrt mit derselben Begründung bezahlt haben will, würde sich bei einem echten Fall ebenfalls von selbst verstehen, hier aber nur fiktiv.
Ein Kunde K soll nicht beteilgt sein. Die Empfängeranschrift ist der Auftraggeber.
Eine Verkehrsbehörde ist nutzlos, bis die abgeschleppt haben, ist ein LKW wieder weggefahren.
Dem Falschparker könnten die Kosten auferlegt werden, durch die Spedition?
Danke
Das er die Leerfahrt mit derselben Begründung bezahlt haben will, würde sich bei einem echten Fall ebenfalls von selbst verstehen, hier aber nur fiktiv.
Ein Kunde K soll nicht beteilgt sein. Die Empfängeranschrift ist der Auftraggeber.
Eine Verkehrsbehörde ist nutzlos, bis die abgeschleppt haben, ist ein LKW wieder weggefahren.
Dem Falschparker könnten die Kosten auferlegt werden, durch die Spedition?
Danke
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