Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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maiklewa
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Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Beitrag von maiklewa »

Hallo,

auf der Suche nach einem günstigen Transport nach Übersee ist mir aufgefallen, dass es Paketdienste gibt, die anbieten zu jeder Zeit, also 24/7, Pakete abzuholen und auszuliefern - gegen Aufpreise natürlich -, also auch an Sonn- und Feiertagen, wie z. B. Weihnachten.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das erlaubt ist, weil es angeboten wird, aber ist das auch so? Benötigen diese Paketdienste dann entsprechende Sondergenehmigungen bundesweit oder nur da, wo ausgeliefert wird? Und, dürfen tatsächlich alle Sachen, auch Tiere oder einfache Handys oder Computerhardware, an solchen Sonn- und Feiertagen abgeholt und zugestellt werden oder darf man z. B. nur wirklich wichtige Dinge, wie z. B. Medikamente an Sonn- und Feiertagen abholen und zustellen?

Gruß
SusanneBerlin
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Re: Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man braucht für eine Sonntagslieferung an sich keine Genehmigung, ein selbständiger Gewerbetreibender darf auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, auch Lieferungen zustellen und abholen wenn das sein Gewerbe ist. Es ist nicht verboten, sonntags Lieferungen zuzustellen oder abzuholen. Es ist generell Selbständigen nicht verboten, sonntags zu arbeiten. Ein selbständiger Maurer darf auch am Sonntag arbeiten.

Lediglich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn-und Feiertagen wird eine Sondergenehmigung der Aufsichtsbehörde benötigt wegen §11 ArbZG
Arbeitszeitgesetz hat geschrieben:§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Grüße, Susanne
maiklewa
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Re: Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Beitrag von maiklewa »

Interessant.

Eine solche Sondergenehmigung ist bestimmt teuer?

Was kann denn so einem armen Paketfahrer passieren, wenn der keine Sondergenehmigung hat?
SusanneBerlin
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Re: Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Beitrag von SusanneBerlin »

maiklewa hat geschrieben:Was kann denn so einem armen Paketfahrer passieren, wenn der keine Sondergenehmigung hat?
Nichts.

Der Arbeitgeber muss sich um die Genehmigung kümmern und der Arbeitgeber muss ein Bußgeld zahlen, wenn er dagegen verstößt.
Grüße, Susanne
maiklewa
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Re: Sonn- und Feiertagszustellungen und -abholungen erlaubt?

Beitrag von maiklewa »

Muss "nur" eine generelle Sondergenehmigung vorliegen oder pro Mitarbeiter?

Was kostet eine Sondergenehmigung überhaupt?
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