Import aus China - Abholung nicht fristgerecht

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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TheKishin
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Import aus China - Abholung nicht fristgerecht

Beitrag von TheKishin »

Hi,

Beispiel:
- Lieferant sitzt in China
- Kunde und Spedition in Deutschland
- Kunde fragt Spedition für einen Import an.
- Bestandteile der Anfrage/ dem Angebot/ dem Auftrag: Abholung soll am Montag stattfinden. Lieferung dauert 5-7 Werktage.
- Nachdem der Auftrag erteilt ist, informiert der Lieferant den Kunden am Montag (Abholtermin) - dass noch kein Kontakt von der Spedition erfolgt ist und dadurch natürlich auch keine Abholung.
- Die Spedition hat einen Dritten (Kurierdienst) beauftragt. Dieser Kurierdienst hat sich halt nicht darum gekümmert.
- Nach mehrfachen Kontaktversuchen heißt es am Mittwoch (also 2 Tage später): Eine Abholung vor den Feiertagen (Feiertage allen Parteien bekannt) ist nicht mehr möglich.
- Die nächstmögliche Abholung ist 2 Wochen später.

Problem (Beispiel):
- Liefertermin beim Endkunden (Kunde vom Kunden) kann nicht eingehalten werden. Es entstehen Mehrkosten.
- Die vom Endkunden angegebene Nachfrist kann auch nicht mehr eingehalten werden, da die Abholung erst 2 Wochen später in die Wege geleitet werden kann.
- Eine Möglichkeit zur Einhaltung wird gegeben, aber ist dann mit hohen Mehrkosten verbunden.

Frage:
Wenn man diesem Beispiel folgt: Wie sieht es juristisch aus, wenn man A) Schadensersatz fordert. B) die höheren Kosten für den Import an diese Spedition weitergibt? Gibt es da noch etwas was man beachten sollte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Kish
Zafilutsche
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Re: Import aus China - Abholung nicht fristgerecht

Beitrag von Zafilutsche »

Hallo,
zuerst ein paar ergänzende Hinweise zu dem Beispiel
TheKishin hat geschrieben:- Lieferant sitzt in China
Zollrechtliche Bedingungen beachten! Chinesisches Recht in Bezug des vom Spediteur beauftragten chinesischen unterauftragsnehmers beachten!
TheKishin hat geschrieben:- - Kunde und Spedition in Deutschland
Nicht den Unterauftragnehmer vom Spediteur vergessen!
TheKishin hat geschrieben:-- Kunde fragt Spedition für einen Import an. - Bestandteile der Anfrage/ dem Angebot/ dem Auftrag: Abholung soll am Montag stattfinden.
Achtung: Fixgeschäft!!!
TheKishin hat geschrieben:- Lieferung dauert 5-7 Werktage.
Das kann nur als grober Richtwert und nicht als eine feste Zusicherung verstanden werden. Hier wäre eine eingehende Vertragsprüfung unabdingbar! (Streiks, zufälliger Untergang, Feiertage, Zollrechtliche Behandlungen, Bereitstellung geeigneter Logistischer Mittel und Hilfsmittel die Verträge mit den "Unterauftragnehmer mit seinen Auftragsbestätigungen" uvm. müssen Berücksichtigung finden.
TheKishin hat geschrieben:-- Nachdem der Auftrag erteilt ist, informiert der Lieferant den Kunden am Montag (Abholtermin) - dass noch kein Kontakt von der Spedition erfolgt ist und dadurch natürlich auch keine Abholung. - Die Spedition hat einen Dritten (Kurierdienst) beauftragt. Dieser Kurierdienst hat sich halt nicht darum gekümmert.
Das ist jetzt ein Vertragsrechtliches Thema zwischen Spedition und unterauftragsnehmer(n) Wozu war der "dritte" verpflichtet worden und was soll passieren wenn Vertragswidrig gehandelt wird.
TheKishin hat geschrieben: - Nach mehrfachen Kontaktversuchen heißt es am Mittwoch (also 2 Tage später): Eine Abholung vor den Feiertagen (Feiertage allen Parteien bekannt) ist nicht mehr möglich.
Scheint Plantechnisch schon sehr eng ausgelegt zu sein (wenn die Zeitverschiebungen und Feiertage in der Planungsphase unberücksichtigt bleiben.) Die Kommunikationswege sind aber vertraglich fixiert?
TheKishin hat geschrieben:- Die nächstmögliche Abholung ist 2 Wochen später.
Spielt eigentlich eine untergeordnete Rolle, weil "Fixgeschäft" vereinbart worden ist. Damit wäre bei Nichteinhaltung entweder Schadenersatz oder sofern vereinbart eine Konventionalstrafe fällig.
TheKishin hat geschrieben:- Problem (Beispiel):
- Liefertermin beim Endkunden (Kunde vom Kunden) kann nicht eingehalten werden. Es entstehen Mehrkosten.
Konventionalstrafe bzw Schadenersatz wird dann anfallen, wenn eine Pflichtverletzung vorausgegangen ist. Hier wäre im Beispiel möglicherweise der Punkt, dass der Chinesische Unterauftragnehmer sich verpflichtet hatte, am Montag die Ware am Hafen x Port Y um soundsoviel Uhr abzuliefern oder abzuholen. Weil er sich nicht darum gekümmert hat, muss der den Schaden den die Spedition erlitten hat bezahlen. (Hoffentlich hat sich die Spedition einen Unterauftragnehmer gewählt der eine entsprechende Versicherung für solche oder ähnliche Fälle hat)
TheKishin hat geschrieben:- - Die vom Endkunden angegebene Nachfrist kann auch nicht mehr eingehalten werden, da die Abholung erst 2 Wochen später in die Wege geleitet werden kann.
- Eine Möglichkeit zur Einhaltung wird gegeben, aber ist dann mit hohen Mehrkosten verbunden.
Eine Einseitig vorgegeben Nachfrist, kann ein Vertragspartner setzen, wenn aber erkennbar ist, dass diese Nachfrist unmöglich eingehalten werden kann, dann gibt man als Antwort das, was möglich und realistisch ist. Aber da hier im Beispiel ein Fixgeschäft vereinbart worden ist, kann es weniger um eine Nachfrist sondern mehr um Schadenersatz gehen.
Frage:
TheKishin hat geschrieben:-Wenn man diesem Beispiel folgt: Wie sieht es juristisch aus, wenn man A) Schadensersatz fordert. B) die höheren Kosten für den Import an diese Spedition weitergibt? Gibt es da noch etwas was man beachten sollte?
Es können immer nur Tatsächliche und Nachweisliche Kosten von einem Schadenersatzpflichtigen Vertragspartner gefordert werden. Zu Beachten wären (wie schon oben von mir Angedeutet), dass Ausländisches Recht teilweise zum Tragen kommen könnte.
Hilfreich könnten Zahlungausfallsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Qualitätsvereinbarungen und sonstige Risikoabwälzende Maßnahmen sein neben einer vernünftigen Vorausplanung.
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