Angenommen Person X bekommt vom Zusteller Y ein Schreiben, worin steht, dass ein Paket aus einem nicht EU-Land an sie verschickt worden sei, welches nun beim Zollamt läge, weil es nicht angemeldet werden konnte. Warum es nicht angemeldet werden konnte und ob und wieviel Gebühren anfallen, steht in dem Schreiben nicht.
Person X hat nichts bestellt und erwartet auch nichts und reagiert auf das Schreiben nicht.
Wer würde die Kosten des Rückversandes tragen müssen, wenn das Paket nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden würde und vom Zollamt zurück nach "Tabulerasa" geschickt werden müsste?
Wer trägt Kosten für Rücksendung ins Ausland
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Wer trägt Kosten für Rücksendung ins Ausland
Zuletzt geändert von ktown am 05.10.17, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer trägt Kosten für Rücksendung ins Ausland
Ich kenne nur den umgekehrten Weg. Da kreuzt der Versender an, was im Falle der Nichtzustellbarkeit geschehen soll:
[ ] Rücksendung auf Kosten des Versenders
[ ] kostenlose Vernichtung des Paketes
[ ] Rücksendung auf Kosten des Versenders
[ ] kostenlose Vernichtung des Paketes
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