Hallo,
können Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins
statt der oder über die abgabenfreie Ehrenamtspauschale
von 720,-- € p.a. (§ 3 Nr. 26 a EstG) hinaus
eine angemessene Bezahlung erhalten?
Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
Moderator: FDR-Team
Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
Gruß
S T I N O T
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... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
S T I N O T
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
Ein gemeinnütziger Verein kann grundsätzlich Angestellte haben. Diese Angestellten haben dann ganz normal alle Arbeitnehmerrechte (Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit), sind sozialversicherungspflichtig, unterliegen dem Lohnsteuerabzug usw.
Grüße, Susanne
Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
Natürlich. Ist zum Beispiel beim Amateurfussball seit Jahrzehnten Gang und Gäbe
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
Dann weiß der Teufel, warum der Finanzamtsfuzzi mir etwas anderes erzählte.
Angestellte ja, aber keine Vereinsmitglieder als Angestellte, meinte er. Ärgerlich.
Und im Amateurfußball ist ja die Frage, ob der Amateurverein überhaupt gemeinnützig ist.
Aber ich fand inzwischen genügend Belegstellen, die eine angemessene Bezahlung erlauben.
Angestellte ja, aber keine Vereinsmitglieder als Angestellte, meinte er. Ärgerlich.
Und im Amateurfußball ist ja die Frage, ob der Amateurverein überhaupt gemeinnützig ist.
Aber ich fand inzwischen genügend Belegstellen, die eine angemessene Bezahlung erlauben.
Gruß
S T I N O T
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins
da soll er mal die Rechtsgrundlage nennen.Angestellte ja, aber keine Vereinsmitglieder als Angestellte,
Unsere Bürokraft ist auch Mitglied im Verein - und das gab noch nie Probleme.
Die Kraft ist aber nur zur "Verwirklichung des Vereinszwecks" im Büro (also Mitgliederverwaltung; Schriftverkehr...). Die Bezahlung erfolgt also für geleistete Arbeit.
Auf keinen Fall darf das Mitglied wg. seiner Mitgliedschaft bezahlt werden - da gäbe es Probleme mit der Gemeinnützigkeit.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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